Anlagen zur STO Maschinenbau 1993

Anlage I 1
zu §9

Studieninhalt des Hauptstudiums in der Studienrichtung Fertigungstechnik

1. Pflichtfächer:
1.1 Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
1.2 Betriebsführung,
1.3 Maschinen, Antriebe und deren Grundlagen,
1.4 Strömungslehre,
1.5 Werkzeugmaschinen,
1.6 Fertigungsverfahren,
1.7 Rechnerunterstützung in der Produktion,
1.8 Betriebsorganisation.
2. Wahlpflichtfächer:
2.1 Technisches Wahlpflichtfach
nach Wahl des Kandidaten eines der folgenden Wahlpflichtfächer:
2.1.1 Automatisierung in der Fertigung,
2.1.2 Logistik,
2.1.3 Analyse von Maschinensystemen,
2.1.4 Produktionsplanung und -steuerung,
2.1.5 Werkstofftechnologie.

Anlage I 2
zu §9

Studieninhalte des Hauptstudiums in der Studienrichtung Konstruktionstechnik

Studienschwerpunkt Allgemeine Konstruktionstechnik

1. Pflichtfächer:
1.1 Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
1.2 Betriebsführung,
1.3 Antriebe,
1.4 Rechnerunterstützung in der Produktion,
1.5 Konstruktionslehre,
1.6 Analyse von Maschinensystemen.
2. Wahlpflichtfächer:
2.1 Werkzeugmaschinen,
nach Wahl des Kandidaten zusätzlich zur Lehrveranstaltung Werkzeugmaschinen I eine der beiden folgenden Lehrveranstaltungen:
2.1.1 Werkzeugmaschinen II,
2.1.2 Werkzeugmaschinen III;
2.2 Fertigungsverfahren,
nach Wahl des Kandidaten entweder
2.2.1 Verarbeitung von Kunststoffen und Verbundwerkstoffen
und eine der beiden Lehrveranstaltungen:
2.2.2 Aufbau und Eigenschaften der Kunststoffe,
2.2.3 Aufbau und Eigenschaften der Verbundwerkstoffe;
oder
2.2.4 Zerspan- und Abtragtechnik
und eine der beiden folgenden Lehrveranstaltungen:
2.2.5 Schweißtechnik,
2.2.6 Umformtechnik;
2.3 Konstruktionsanwendungen,
nach Wahl des Kandidaten entweder die beiden Lehrveranstaltungen:
2.3.1 Verbrennungskraftmaschinen I,
2.3.2 Wahlpflichtfach (zur Vertiefung),
oder
2.3.3 Apparatebau,
2.3.4 Wahlpflichtfach (zur Vertiefung),
oder die drei Lehrveranstaltungen
2.3.5 Biomechanik I,
2.3.6 Biomechanik II,
2.3.7 Biomaterialien.

Studienschwerpunkt Flugzeug-Systemtechnik

1. Pflichtfächer:
1.1 Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
1.2 Betriebsführung,
1.3 Antriebe,
1.4 Flugzeugsysteme A,
1.5 Analyse von Maschinensystemen,
1.6 Strömungslehre und Flugphysik,
1.7 Digitaltechnik,
1.8 Flugzeugsysteme B,
1.9 Konstruktionsmethodik.

Anlage I 3
zu §9

Studieninhalte des Hauptstudiums in der Studienrichtung Werkstofftechnik

1. Pflichtfächer:
1.1 Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
1.2 Werkstoffprüfung,
1.3 Werkstoffphysik,
1.4 Technische Keramik,
1.5 Metallkunde,
1.6 Kunst- und Verbundwerkstoffe.
2. Wahlpflichtfächer:
2.1 Betriebsführung,
nach Wahl des Kandidaten entweder die beiden folgenden Lehrveranstaltungen:
2.1.1 Arbeitswissenschaften I,
2.1.2 Arbeitswissenschaften II,
oder die beiden folgenden Lehrveranstaltungen:
2.1.3 Industrielle Kostenlehre,
2.1.4 Industrielle Planungslehre;
2.2 Vertigungsverfahren,
nach Wahl des Kandidaten zusätzlich zur Lehrveranstaltung:
2.2.1 Zerspan- und Abtragtechnik,
eine der folgenden Lehrveranstaltungen:
2.2.2 Umformtechnik,
2.2.3 Schweißtechnik;
2.3 nach Wahl des Kandidaten eines der folgenden technischen Wahlpflichtfächer:
2.3.1 Bruchmechanik,
2.3.2 Plastomechanik,
2.3.3 Korrosion und Festigkeit,
2.3.4 Sondergebiete der Werkstofftechnik,
2.3.5 Moderne Verfahren der Elektronenmikroskopie,
2.3.6 Spezielle Probleme der Werkstoffkunde.

Anlage I 4
zu §9

Studieninhalte des Hauptstudiums in der Studienrichtung Schiffsmaschinenbau und Energieanlagen

Studienschwerpunkt Schiffsmaschinenbau

1. Pflichtfächer:
1.1 Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
1.2 Verbrennungskraftmaschinen,
1.3 Strömungsmaschinen,
1.4 Schiffsmaschinenbau,
1.5 Wärme- und Stofftransport,
1.6 Elektrische Anlagen und Hilfsmaschinen,
1.7 Schiffskonstruktion.
2. Wahlpflichtfächer:
2.1 Betriebsführung,
nach Wahl des Kandidaten entweder die beiden folgenden Lehrveranstaltungen:
2.1.1 Arbeitswissenschaften I,
2.1.2 Arbeitswissenschaften II,
oder die beiden folgenden Lehrveranstaltungen:
2.1.3 Industrielle Kostenlehre,
2.1.4 Industrielle Planungslehre;
2.2 nach Wahl des Kandidaten eines der fogenden technischen Wahlpflichtfächer:
2.2.1 Sondergebiete der Schiffstechnik,
2.2.2 Kraft- und Arbeitsmaschinen,
2.2.3 Dampfkraftanlagen,
2.2.4 Analyse von Maschinensystemen,
2.2.5 Meerestechnik.

Studienschwerpunkt Energieanlagen

1. Pflichtfächer:
1.1 Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
1.2 Verbrennungskraftmaschinen,
1.3 Strömungsmaschinen,
1.4 Schiffsmaschinenbau,
1.5 Wärme- und Stofftransport,
1.6 Elektrische Anlagen und Hilfsmaschinen,
1.7 Thermische Energieanlagen.
2. Wahlpflichtfächer:
2.1 Betriebsführung,
nach Wahl des Kandidaten entweder die beiden folgenden Lehrveranstaltungen:
2.1.1 Arbeitswissenschaften I,
2.1.2 Arbeitswissenschaften II,
oder die beiden folgenden Lehrveranstaltungen:
2.1.3 Industrielle Kostenlehre,
2.1.4 Industrielle Planungslehre;
2.2 nach Wahl des Kandidaten eines der fogenden technischen Wahlpflichtfächer:
2.2.1 Sondergebiete der Schiffstechnik,
2.2.2 Kraft- und Arbeitsmaschinen,
2.2.3 Dampfkraftanlagen,
2.2.4 Analyse von Maschinensystemen.

Anlage I 5
zu §9

Studieninhalte des Hauptstudiums in der Studienrichtung Theoretischer Maschinenbau

1. Pflichtfächer:
1.1 Technische Schwingungslehre,
1.2 Strömungslehre,
1.3 Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
1.4 Werkstoffphysik,
1.5 Antriebe,
1.6 Wärmeübertragung,
1.7 Nichtlineare Dynamik.
2. Wahlpflichtfächer:
nach Wahl des Kandidaten sind aus zwei Blöcken Fächer mit mindestens 9 SWS auszuwählen:
2.1 Block I: Werkzeugmaschinen,
2.2 Block II: Systemtheorie,
2.3 Block III: Flugzeugsystemtechnik,
2.4 Block IV: Werkstofftechnik,
2.5 Block V: Schiffsmaschinenbau,
2.6 Block VI: Energieanlagen,
2.7 Block VII: Biotechnik,
2.8 Block VIII: Energietechnik.
Das Fächerangebot ergibt sich aus dem Studienplan.

Anlage II 1
zu §10

Studiennachweise im Hauptstudium der Studienrichtung Fertigungstechnik

1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Automation und Prozeßrechentechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.1 der Anlage I 1,
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Labor Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.1 der Anlage I 1,
3. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Fachlabor Fertigungstechnik als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
4. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Sicherheitstechnik und -psychologie als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.2 der Anlage I 1,
5. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Schweißtechnik als Zulassungsvoraussetzung im Fach 1.6 der Anlage I 1,
6. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Logistik I und Fabrikplanung als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.8 der Anlage I 1,
7. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei der nichttechnischen Wahlpflichtfächer (Umfang 4 SWS) als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen. Die nichttechnischen Wahlpflichtfächer des Grund- und Hauptstudiums müssen unterschiedlich sein.

Anlage II 2
zu §10

Studiennachweise im Hauptstudium der Studienrichtung Konstruktionstechnik

Studienschwerpunkt Allgemeine Konstruktionstechnik

1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Automation und Prozeßrechentechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.1 der Anlage I 2,
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Labor Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.1 der Anlage I 2,
3. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Fachlabor Konstruktionstechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfungen der Fächer 1.3, 1.6 und 2.3 der Anlage I 2,
4. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Sicherheitstechnik und -psychologie oder der Lehrveranstaltung Umweltschutztechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.5 der Anlage I 2,
5. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Industrielle Kostenlehre als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
6. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Technische Schwingungslehre oder Wärmeübertragung als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
7. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei der nichttechnischen Wahlpflichtfächer (Umfang 4 SWS) als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen. Die nichttechnischen Wahlpflichtfächer des Grund- und Hauptstudiums müssen unterschiedlich sein.

Studienschwerpunkt Flugzeug-Systemtechnik

1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Labor Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.1 der Anlage I 2,
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Fachlabor Flugzeug-Systemtechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfungen in den Fächern 1.3 und 1.4 der Anlage I 2,
3. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Organisation des Produktionsprozesses als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
4. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Gasturbinenantriebe als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.3 der Anlage I 2,
5. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Systemsimulation als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
6. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Regelungstechnik II als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
7. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Zuverlässigkeit von Systemen als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
8. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Aerodynamik und Flugmechanik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.6 der Anlage I 2,
9. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Flugzeugsysteme III als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
10. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei der nichttechnischen Wahlpflichtfächer (Umfang 4 SWS) als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen. Die nichttechnischen Wahlpflichtfächer des Grund- und Hauptstudiums müssen unterschiedlich sein.

Anlage II 3
zu §10

Studiennachweise im Hauptstudium der Studienrichtung Werkstofftechnik

1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Automation und Prozeßrechentechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.1 der Anlage I 3,
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Labor Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.1 der Anlage I 3,
3. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Fachlabor Werkstofftechnik als Zulassungsvoraussetzung für den ersten Teil der Fachprüfungen,
4. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei nichttechnischen Wahlpflichtfächern (Umfang 4 SWS) als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen. Die nichttechnischen Wahlpflichtfächer des Grund- und Hauptstudiums müssen unterschiedlich sein.

Anlage II 4
zu §10

Studiennachweise im Hauptstudium der Studienrichtung Schiffsmaschinenbau und Energieanlagen

Studienschwerpunkt Schiffsmaschinenbau

1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Automation und Prozeßrechentechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.1 der Anlage I 4,
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Labor Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.1 der Anlage I 4,
3. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Fachlabor Schiffsmaschinenbau und Energieanlagen als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.4 der Anlage I 4,
4. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Schiffbaulabor als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.7 der Anlage I 4,
5. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung an der Lehrveranstaltung Technische Schwingungslehte als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
6. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Heizung, Lüftung und Wärmeschutz als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
7. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei nichttechnischen Wahlpflichtfächern (Umfang 4 SWS) als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen. Die nichttechnischen Wahlpflichtfächer des Grund- und Hauptstudiums müssen unterschiedlich sein.

Studienschwerpunkt Energieanlagen

1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Automation und Prozeßrechentechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.1 der Anlage I 4,
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Labor Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.1 der Anlage I 4,
3. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Fachlabor Schiffsmaschinenbau und Energieanlagen als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfungen in den Fächern 1.4 und 1.7 der Anlage I 4,
4. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung an der Lehrveranstaltung Technische Schwingungslehte als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
5. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Heizung, Lüftung und Wärmeschutz als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
6. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Klimaanlagen als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen,
7. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei nichttechnischen Wahlpflichtfächern (Umfang 4 SWS) als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen. Die nichttechnischen Wahlpflichtfächer des Grund- und Hauptstudiums müssen unterschiedlich sein.

Anlage II 5
zu §10

Studiennachweise im Hauptstudium der Studienrichtung Theoretischer Maschinenbau

1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Labor Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im Fach 1.3 der Anlage I 5,
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen zur Vorlesung Technische Schwingungslehre (vorlesungsbegleitend),
3. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen zur Vorlesung Regelungstechnik 1 (vorlesungsbegleitend),
4. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei nichttechnischen Wahlpflichtfächern (Umfang 10 SWS) als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen. Die nichttechnischen Wahlpflichtfächer des Grund- und Hauptstudiums müssen unterschiedlich sein,
5. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Fachlabor bis zum zweiten Prüfungsteil.