Das Fachpraktikum ist Bestandteil der Bachelorstudiengänge Allgemeine Ingenieurwissenschaften und General Engineering Science ab dem Immatrikulationsjahrgang 2016/17. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Studiums sind daher in den Ordnungen dieser Studiengänge und insbesondere in der Fachpraktikumsordnung geregelt. Rechtlich bindend sind im Zweifel immer die oben genannten Ordnungen. Ergänzend zur Fachpraktikumsordnung wurden von den Prüfenden die Betriebe und typische Tätigkeiten im Fachpraktikum AIW/GES formuliert.
Es entstehen manchmal Missverständnisse bei der Unterscheidung zwischen Grund- und Fachpraktikum. Eine mögliche Erklärung ist, dass bisher zwar in allen Studiengängen ein Grundpraktikum gefordert ist, das Fachpraktikum im Gegensatz dazu jedoch noch eine Ausnahme darstellt.
Das Grundpraktikum sollte vor dem Studium absolviert werden. Es dient dazu, einfache Tätigkeiten und Werkzeuge, die in den Ingenieurwissenschaften eine Rolle spielen, kennenzulernen. Typische Inhalte sind beispielsweise das Kennenlernen von Fertigungsverfahren (z.B. Feilen, Bohren, Fräsen, Walzen, Nieten) und Füge- und Trennverfahren (z.B. Schweißen, Löten). Vorerfahrungen werden in der Regel nicht benötigt. Viele Studierende berichten, dass Sie nach Absolvieren dieses Praktikums ein besseres Verständnis und eine erhöhte Motivation ins Studium zurückbringen.
Das Fachpraktikum dient dagegen dazu, den Alltag eines studierten Ingenieurs bzw. einer studierten Ingenieurin im industriellen Umfeld kennen zu lernen. Da das AIW/ES-Fachpraktikum im siebten Semester direkt vor der Bachelorarbeit im Studienplan vorgesehen ist, können Sie hier Aufgaben nahezu auf dem Niveau eines Bachelorabsolventen bzw. einer Bachelorabsolventin erledigen. Sie sollen in ein konkretes Projekt eingebunden werden und einen größeren Überblick über ein mögliches späteres Aufgabengebiet bekommen. Typische Aufgabengebiete sind beispielsweise die Konstruktion, Berechnung, Qualitätskontrolle, Montageplanung, Instandhaltung oder Entwicklung. Das Fachpraktikum ist im Bereich der gewählten Vertiefung vorgesehen.
Das Fachpraktikum soll Sie an die wissenschaftliche und berufliche Praxis heranzuführen sowie dem Erwerb und der Stärkung Ihrer fachlichen und personalen Kompetenzen dienen. Es liegt im höheren Fachsemester (7.), damit Sie Ihre Erkenntnisse aus dem Studium in ingenieurnahen Tätigkeitsbereichen anwenden können. Gleichzeitig ist das Praktikum, wie auch das gesamte Studium, ein Baustein auf Ihrem beruflichen Lebensweg. Überlegungen zu Ihrem beruflichen Lebensweg werden Sie vor dem Studium angestellt haben und weiterhin –insbesondere während der Wahl der Vertiefungsrichtung- weiterhin anstellen. Die Veranstaltungen des Career Centers zur Berufsorientierung (z.B. Unternehmensbesichtigungen) sind geeignet, Sie in dieser Phase zu unterstützen. Durch eine solche frühzeitige Auseinandersetzung mit der beruflichen Praxis und den eigenen Wünschen diesbezüglich erleichtern Sie sich die Suche nach einem Fachpraktikum. Dieses kann somit nicht nur als eine Leistung im Studium, sondern auch als ein Schritt in Ihrem beruflichen Lebensweg gesehen werden.
Die Überlegung, ob Sie bei einer bestimmten Firma ein Praktikum machen oder ein Auslandspraktikum absolvieren möchten, sollte frühzeitig getroffen werden. Während viele kleinere Firmen auch spontan Praktikumsplätze vergeben, kommt es bei großen Unternehmen für besonders begehrte Plätze oder auch im Ausland vor, dass Bewerbungsfristen von bis zu einem Jahr vor Praktikumsbeginn gesetzt werden. In der Regel genügt es aber, wenn Sie sich sechs bis drei Monate vor geplantem Praktikumsbeginn nach einer Praktikumsstelle umsehen, d.h. ab dem 5./6. Semester.
Das Fachpraktikum ist im Studienplan im siebten Semester im Zeitraum Oktober bis Dezember, vor Beginn der Bachelorarbeit, vorgesehen. Andere Vereinbarungen sind möglich. Der Studienbereich AIW empfiehlt, eine Mindestanzahl von 150 Leistungspunkten vor Beginn des Praktikums zu sammeln.
Das Fachpraktikum soll mindestens drei Monate bzw. zwölf Wochen dauern und zusammenhängend und in Vollzeit erbracht werden.
Prüfer/in im Fachpraktikum sind die jeweiligen Schwerpunktkoordinatoren der Vertiefungsrichtung.
Generell soll das Fachpraktikum den Studierenden einen Einblick in einschlägige Unternehmen oder Einrichtungen geben sowie deren Organisationsstrukturen, Arbeitsprozesse, betriebsorganisatorische Prozesse und sozialen Gefüge. Die Studierenden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit hierfür in ein vorhandenes Projekt eingebunden werden. Die Praktikantentätigkeit muss den Anforderungen an Studierende des höheren Fachsemesters im Bachelorstudium gerecht werden. Das Fachpraktikum sollte entsprechend der gewählten Vertiefungsrichtung einschlägige Tätigkeiten beinhalten. Eine Übersicht über typische Tätigkeiten Ihrer Vertiefungsrichtung finden Sie hier: Betriebe und typische Tätigkeiten im Fachpraktikum AIW/GES.
Das Career Center bietet für Sie zahlreiche Angebote zur Unterstützung bei der Suche nach einem Fachpraktikum. Darunter finden sich einerseits Workshops zur Vorbereitung der individuellen Suche, aber auch Firmenkontaktveranstaltungen, bei denen Sie direkt nach den Praktikumsmöglichkeiten erkundigen können.
Das Fachpraktikum ist grundsätzlich in einem Industrieunternehmen, Ingenieurbüro oder einer Behörde abzuleisten. Das Fachpraktikum kann nicht an einer Universität oder Hochschule absolviert werden. Im Zweifel ist Rücksprache zu nehmen.
Das Fachpraktikum kann auch im Ausland absolviert werden, solange die Anforderungen an das Praktikum auch hier eingehalten werden. In den meisten Fällen kann das Praktikum auch finanziell gefördert werden, z.B. im Rahmen des Erasmus Praktikumsprogramms. Ihre Ansprechpartnerin diesbezüglich ist Sarah Neumann, die auch regelmäßig Informationsveranstaltungen zu dem Thema anbietet. Eine Zusammenstellung von Informationen zu Auslandspraktika finden Sie auf den Webseiten des International Office.
Nein. Das Fachpraktikum soll den Studierenden einen Einblick in die industrielle Praxis geben, im Besondern in einschlägige Unternehmen oder Einrichtungen sowie in deren Organisationsstrukturen, Arbeitsprozesse, betriebsorganisatorische Prozesse und sozialen Gefüge.
Wesentliche Punkte, auf die Sie achten sollten, sind in der Praktikumsordnung beschrieben. Außerdem für Sie relevant ist, dass Ihnen bei ggf. vorhandenen Geheimhaltungsvereinbarungen trotzdem ermöglicht wird, einen Praktikumsbericht zu verfassen, der nicht der Geheimhaltung unterliegt.
Grundsätzlich ist dies möglich. Absprachen hierzu sollten individuell zwischen Studierenden, Unternehmen und Betreuer/in der Bachelorarbeit getroffen werden.
Sie melden Ihr Fachpraktikum an nachdem Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben und bevor Sie das Praktikum beginnen. Das Anmeldeformular steht Ihnen über Stud.IP zur Verfügung. Füllen Sie dieses vollständig aus und lassen Sie dieses vom Unternehmen unterzeichnen. Das unterschiebene Formular laden Sie dann in der Stud.IP-Veranstaltung hoch.
Nach Abschluss des Fachpraktikums muss ein Praktikumsbericht, ein Tätigkeitsnachweis sowie das Formblatt für die Anerkennung eingereicht werden. Genaue Vorgaben liefern hier jeweils die Praktikumsordnung. Insbesondere ist zu erwähnen, dass der Praktikumsbericht einen Nachweis der Freigabe des Praktikumsgebers enthalten muss. Das Formblatt zur Anerkennung steht Ihnen in der Stud.IP-Veranstaltung zur Verfügung. Bitte laden Sie die Abschlussunterlagen als PDF in der Stud.IP-Veranstaltung hoch.
Im Praktikumsbericht sollen bearbeitete Inhalte zusammengefasst und schriftlich präsentiert werden. Hierzu gehören die Inhalte des im Unternehmen bearbeiteten Projekts als auch generelle betriebliche Strukturen und organisatorische Abläufe. Genaue Vorgaben für die Erstellung des Praktikumsberichts finden sich in der Fachpraktikumsordnung (Anlage II). Eine Vorlage steht Ihnen in Stud.IP zur Verfügung. Bitte laden Sie die Abschlussunterlagen als PDF in der Stud.IP-Veranstaltung hoch.
Sowohl AIW- als auch GES-Studierende können den Bericht in deutscher oder in englischer Sprache verfassen.
Abgabefristen für die Abschlussunterlagen gibt es zweimal pro Semester:
WiSe: 01. Oktober und 06. Januar
SoSe: 01. April und 01. Juli
Die Frist ist nicht an Ihren Studienfortschritt gekoppelt, sondern soll die internen Prüfungsprozesse transparent machen, sodass Sie kürzer auf das Ergebnis der Prüfung warten. Bitte rechnen Sie in Ihrer Planung mit einer Prüfungsdauer von ca. sechs Wochen.