Grundpraktikum WILUM/LUM

Das Institut für Maritime Logistik verantwortet das Praktikantenamt für den Bachelor-Studiengang Logistik und Mobilität (B.Sc.) sowie den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen – Fachrichtung Logistik und Mobilität (WILUM) an der Technischen Universität Hamburg.

Studierende dieser Fachrichtungen werden durch das Praktikum an diejenigen Bereiche des Berufes herangeführt, die sich mit der praktischen Ausführung beschäftigen.

Die Praktikumsordnung mit allen Details finden Sie unter den folgenden Links:

Alle Anforderungen für die Beantragung, Durchführung und Dokumentation des Praktikums finden Sie in den untenstehenden FAQs.

Wichtig: Sollten Fragen auftreten, die in den FAQs nicht geklärt werden, können Sie uns gern per E-Mail an praktikantenamt.wilum@tuhh.de kontaktieren!

FAQ

A: Praktikumsstelle und Dauer

A1: Wie lang muss das Praktikum sein? In wie weit werden Fehlzeiten (Krankheit, Urlaub, Fehltage) abgezogen?

Die erforderliche Praktikumsdauer beträgt 10 Wochen bzw. 50 (Vollzeit-)Arbeitstage bzw. 400 Arbeitsstunden.

Bei Stückelung in mehrere (Teil-)Praktika sollten die einzelnen Praktika eine Dauer von 4 Wochen nicht unterschreiten.

Die genaue Praktikumsdauer muss im Praktikumsnachweis enthalten sein.

Maximal 10 % der Praktikumszeit dürfen durch Urlaub, Krankheit oder Fehltage ausfallen. Bei Überschreitung dieser Grenze muss die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt werden. In diesem Fall ist die Praktikantin oder der Praktikant angehalten, den ausbildenden Betrieb um eine Vertragsverlängerung zu ersuchen, um den begonnen Praktikumsabschnitt im erforderlichen Maß durchführen zu können.

Unentschuldigte Fehltage werden nicht auf die Dauer des Praktikums angerechnet. Als unentschuldigte Fehltage gelten alle Tage, an denen die Praktikantin oder der Praktikant der Ausbildungsstätte ferngeblieben ist und die nicht Urlaubs- oder Krankheitstage sind. Die durch unentschuldigte Fehltage ausgefallene Arbeitszeit muss nachgeholt werden.

A2: Kann ich das Praktikum in mehrere Blöcke aufteilen bzw. in verschiedenen Unternehmen absolvieren?

Die Aufteilung des Praktikums in mehrere Blöcke ist möglich. Allerdings sollte jeder einzelne Block eine Dauer von 4 Wochen nicht unterschreiten.

A3: Bis wann muss ich das Praktikum abgeschlossen haben?

Spätestens bei der Anmeldung der Bachelorarbeit muss der Nachweis (Bescheinigung vom Praktikantenamt) über ein erfolgreiches Praktikum vorliegen.

Wir empfehlen dringend, bereits einen Teil des Praktikums VOR Beginn des Studiums zu leisten, dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Es ist zu beachten, dass die Prüfung und Eintragung des Praktikumsnachweises bis zu vier Wochen dauern kann!

A4: Muss das Praktikum bereits vor Beginn des Studiums erbracht werden?

Nein, muss es nicht.

Wir empfehlen jedoch dringend, das Praktikum bzw. wesentliche Teile davon bereits vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Die Studienpläne der TUHH sehen keine separaten Zeiträume für Praktika während des Studiums vor.

A5: Wann ist die beste Zeit, das Praktikum zu absolvieren?

Es wird empfohlen, das Praktikum (bzw. einen Teil des Praktikums) vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Die Studienpläne der TUHH sehen keine separaten Zeiträume für Praktika während des Studiums vor.

A6: Kann ich mein Praktikum auch im Ausland machen?

Praktika im Ausland sind nur nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch das Praktikantenamt anrechenbar.

Seit November 2014 ist „ERASMUS Praktikum“ an der TUHH gestartet. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss für Praktika in den ERASMUS-Ländern (EU + Norwegen, Liechtenstein, Island, Island, Türkei).

Interessierte Studierende können sich an Frau Sarah Neumann (International Office) wenden.

A7: Kann ich das Praktikum im familieneigenen Betrieb erbringen?

Tätigkeiten im familieneigenen Betrieb können anerkannt werden, jedoch ist dies maximal in einem Umfang von vier Wochen möglich. Die verbleibende Praktikumsdauer muss in einem anderen Betrieb erbracht werden.

A8: Können die Praktikumsstellen frei gewählt werden? Werden diese von der TUHH vermittelt?

Das Praktikantenamt des Studiendekanats Management-Wissenschaften und Technologie (MWT) der TUHH vermittelt keine Praktikumsstellen.

Die Auswahl einer geeigneten Praktikumsstelle bleibt dem Praktikanten bzw. der Praktikantin selbst überlassen.

Für Praktika besonders anerkannte Firmen gibt es nicht; anerkannt wird vielmehr jeder Betrieb, der dem Praktikanten bzw. der Praktikantin eine Ausbildung im Sinne der im § 1 gegebenen Grundsätze gewährt.

A9: Wo kann ich mein Grundpraktikum absolvieren?

Diese Firmen haben in der Vergangenheit Praktikantenplätze für Studierende der TUHH angeboten:

Adalbert Zajadacz GmbH www.zajadacz.de

Airbus Operations GmbH www.airbus.com

AIT Göhner GmbH www.optischePruefsysteme.de

Aurubis AG https://www.aurubis.com/de

AutoVision Zeitarbeit GmbH & Co. OHG (Volkswagen) www.autovision-gmbh.com

BASF www.basf.com

Basler AG www.baslerweb.com

BLG Logistics www.blg-logistics.com

BMW AG München www.bmwgroup.com

BMW Niederlassung Berlin www.bmw-berlin.de

Brillant Metallverarbeitung GmbH www.brillant-row.de

Carl Spaeter GmbH www.spaeter-hamburg.de

Centos Central Logistics GmbH www.centos.com

CEWE Stiftung & Co. KGaA www.cewe.de

Continental https://www.continental-reifen.de/autoreifen

Daimler AG www.daimler.com

DB Schenker https://www.dbschenker.com/de-de/

Deerberg Versand GmbH https://www.deerberg.de/

DHL Freight GmbH www.dhl.com

Dittmer ProMetall www.dittmarprometall.de

Dr. Armah-Biomedica GmbH & Co. KG https://lavolta.de/

Dürkopp Adler AG www.duerkopp-adler.com

EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH www.eurogate.eu

Ferchau Engineering GmbH www.ferchau.de

FHH Behörde für Wirtschaft, Verkehr u. Innovation www.hamburg.de/bwvi/

FHH Landesbetrieb Staßen, Brücken und Gewässer https://www.hamburg.de/lsbg/

Fiedler Beck Ingenieure AG www.fbi.de

Flughafen Hamburg GmbH www.hamburg-airport.de

Fraport AG https://www.fraport.de/de/unternehmen.html

Fricke SE https://www.fricke.de/

Friedrich Lange GmbH, Sanitär- und Heizungsgroßhandel www.friedrich-lange.de/

GARZ FRICKE www.garz-fricke.com

Gastroback GmbH www.gastroback.de

Gebrüder Wollenhaupt GmbH www.teeland.de

GHB Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH Hamburg Personaldienstleister für den Hafen www.ghb.de

GHS crew support GmbH http://ghscrew.de/

Global GSRM GmbH http://www.global-gsrm.de/

GMA Garnet https://www.gmagarnet.com/de-de/contact-us

H & M Hennes & Mauritz Logistik AB & Co.KG www.hm.com

H.O.PERSIEHL (GmbH & Co.) http://www.persiehl.de

Hamburg Süd www.hamburgsud.com

Hanseatische Krankenkasse www.hek.de

Hauni Maschinenbau AG www.hauni.com

Heinricht Zoder Spedition GmbH https://www.zoder-spedition.de/

Henry Schein GmbH www.henryschein.de

Hermes Europe GmbH www.hermesworld.com

Holborn Europa Raffinerie GmbH https://www.holborn.de/

HSL Logistik GmbH, Eisenbahnverkehrsunternehmen www.hsl-logistik.com

HVV www.hvv.de/

Hydro Aluminium Rolled Products GmbH http://www.hydro.com/de/Deutschland/

IBM Deutschland Management & Business Support GmbH http://www.ibm.com/de-de/

IBQ GmbH www.ibqmbh.de

Jenoptik Germany, ESW GmbH www.jenoptik.com

Johnson Controls www.johnsoncontrols.com

Johs. Fries GmbH www.fries24.de

Jungheinrich Aktiengesellschaft www.jungheinrich.de

Karl Spaeter GmbH https://www.spaeter.de/standorte/spaeter-hamburg

KG Bursped Speditions-Gmbh & Co. www.bursped.de

Kühne und Nagel www.kuehne-nagel.com

Lufthansa Technik AG www.lufthansa-technik.com

MAPA GmbH http://www.mapa.de/

Max-Line International Projects & Logistics www.max-line.de

MEWA Textil-Service AG & Co. www.mewa.de

Norddeutsche Hafenspedition GmbH http://www.hafen-spedition.de/

Oetjen Logistik www.oetjen.de

Peter Schilling Metallprofile GmbH www.schilling-metallprofile.de

Prosystem AG www.prosystem-ag.com

Ritzio North Germany GmbH www.ritzio.com

Röhrs AG www.roehrs-ag.de

Sauer & Sohn Formentechnik www.sauerundsohn.de

Schenk & Hansen KG www.schenck-hansen.de

Schlosserei Metallbau Dipl.-Ing. Werner Stahl www.stahl-metallbau-hamburg.de

Schryver International Freight Forwarders www.schryver.com

SDV Geis GmbH Cargo City Süd www.sdv-geis.com

Siemens AG Infrastucture & Cities (IC) Sektor www.siemens.com

Sovereign Aircargo GmbH http://sovereignspeed.com

Spedition Bode GmbH und Co. KG https://www.spedition-bode.de/

Statista GmbH https://de.statista.com/

Sterac Transport & Logistik https://www.sterac.com/

STILL GmbH www.still.de

Tchibo GmbH www.tchibo.com

Tedimex GmbH www.tedimex.de

tesa SE www.tesa.de

Tesa Werk Hamburg GmbH http://www.tesa.de/

Transpetrol GmbH www.transpetrol.de

Uni-Shippers Logistics GmbH http://www.uni-shippers.com/

Univativ GmbH & Co. KG www.univativ.com

Voß Edelstahlhandel GmbH & Co. KG www.voss-edelstahl.com

VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH www.vtg.de

WEMA Werkzeug- und Maschinenbau GmbH http://www.wema-olbernhau.com/

ZAE Antriebssysteme GmbH www.zae.de

B: Praktikumstätigkeiten und Anerkennung von Leistungen

B1: Welche Praktikumstätigkeiten werden anerkannt?

Die Praktikantin oder der Praktikant muss mindestens zwei unterschiedliche Tätigkeitsgebiete abdecken. Unter Beachtung dessen ist die Auswahl der Tätigkeiten jeder Praktikantin und jedem Praktikanten frei gestellt. Die Dauer einer einzelnen Tätigkeit darf zwei Wochen nicht unterschreiten.

Die folgende Auflistung nennt zu den Tätigkeitsgebieten (technisch, betriebswirtschaftlich, logistisch) beispielhaft anrechenbare Tätigkeiten:

Technische Tätigkeitsgebiete:

  • manuelle Werkstoffbearbeitung
  • maschinelle Arbeitstechniken (spanend oder spanlos)
  • Verbindungstechniken
  • Wärmebehandlung
  • technische Oberflächenbehandlung
  • Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau
  • Montage von Maschinen, Geräten und Anlagen
  • Qualitätssicherung (Messen und Prüfen im Labor und in der Fertigung)

Betriebswirtschaftliche Tätigkeitsgebiete:

  • Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs
  • Beschaffungswesen / Materialwirtschaft / Einkauf
  • Fertigungsplanung und -steuerung
  • Rechnungswesen und Controlling
  • Informationstechnik und elektronische Datenverarbeitung, Unternehmensführung
  • Personalwesen

Logistische Tätigkeitsgebiete:

  • Lagern
  • Kommissionieren
  • Fördern und Transportieren
  • Disponieren, logistische Prozesse planen und steuern
  • Tätigkeiten in Ingenieurbüros, Bauverwaltung oder Verkehrsunternehmen
  • Verkehrsplanung, betriebliche Steuerung von Verkehrsprozessen
  • Sortieren

Für Studienbewerberinnen und ‑bewerber bzw. Studentinnen und Studenten mit ständiger Behinderung oder chronischer Erkrankung kann nach Rücksprache mit dem gemäß § 12 zuständigen Praktikantenamt eine Sonderregelung bezüglich der anrechenbaren Tätigkeiten getroffen werden.

B2: Was wird NICHT als Tätigkeit im Sinne des Grundpraktikums anerkannt?

Es werden keine Tätigkeiten außerhalb der genannten Tätigkeitsgebiete Betriebswirtschaft, Technik und Logistik anerkannt.

Die durchgeführten Tätigkeiten müssen einem adäquaten Qualifikationsniveau im Bezug zum gewählten Hochschulstudium LUM bzw. WILUM entsprechen. Das bedeutet, die durchgeführten Tätigkeiten sollen Ihr Verständnis der Studieninhalte unterstützen oder ergänzen.

Folgenden Tätigkeiten können beispielhaft keinesfalls anerkannt werden:

  • Post oder Essen ausliefern
  • Kassieren und Verkaufstätigkeiten im Einzelhandel
  • Waren entpacken und Regale einräumen
  • Autos reinigen
  • Werbematerial verteilen

Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie uns bitte direkt an uns (praktikantenamt.wilum(at)tuhh(dot)de).

B3: Kann eine abgeschlossene Berufsausbildung anerkannt werden?

Die Anrechnung einer Berufsausbildung ist möglich. Ein Praktikumsbericht inkl. Nachweis (z. B. Arbeitsvertrag, Abschlusszeugnis) muss dennoch eingereicht und anerkannt werden. Dieser darf in weiten Teilen auf dem Berichtsheft der Berufsausbildung (oder vergleichbarem) basieren.

B4: Können Tätigkeiten als Studentische Hilfskraft anerkannt werden?

Da die Tätigkeiten an Universitäten und Forschungseinrichtungen grundsätzlich nicht mit jenen in der Industrie zu vergleichen sind, können diese, sofern alle Anforderungen an ein Praktikum nach GPrO und FAQ erfüllt sind, zu max. 50% anerkannt werden.

B5: Kann ein von einer anderen deutschen Universität anerkanntes Praktikum anerkannt werden?

Die Anerkennung eines von einer anderen deutschen Universität anerkannten Praktikums ist grundsätzlich möglich, sofern dieses im gleichen Fachgebiet anerkannt worden ist. Auch in diesem Fall ist ein Nachweis erforderlich. Bitte sprechen Sie uns hierzu individuell an.

B6: Können Werkstudententätigkeiten angerechnet werden?

Werkstudententätigkeiten können grundsätzlich angerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Tätigkeit in Art und Umfang den Anforderungen an das Praktikum entsprechen und diese (wie bei Praktikumsstellen) in einem entsprechenden Bericht dokumentiert und nachgewiesen werden.

B7: Kann Zeitarbeitstätigkeit oder eine längere Arbeitserfahrung angerechnet werden?

Arbeitserfahrung, auch aus Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit, kann grundsätzlich als Praktikum anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeiten in Art und Umfang den Anforderungen an das Praktikum entsprechen und diese (wie bei Praktikumsstellen) in einem entsprechenden Bericht dokumentiert und nachgewiesen werden.

Arbeitsabschnitte dürfen auch hier nicht kürzer als vier Wochen sein.

Für den Praktikumsbericht gelten in Form und Umfang dieselben Regeln wie bei Praktikumsstellen. Der Fließtext (exklusive Titelblatt, Verzeichnisse und Anhänge) muss auch bei z. B. einjähriger Arbeitserfahrung nur mindestens 10 Seiten umfassen.

B8: Kann ein Schulpraktikum angerechnet werden?

Nein, Praktika, die während der Schulzeit absolviert wurden, können nicht angerechnet werden.

Ein Praktikum, welches im Zeitraum nach dem Abitur bis zum Beginn des Studiums erbracht wurde, kann angerechnet werden.

B9: Kann der Bundeswehrdienst / Ersatzdienst / FSJ angerechnet werden?

Nein, diese Dienste sind nicht als Praktikum anrechenbar.

B10: Kann ich innerhalb meines Praktikums Home-Office machen?

Praktika dienen per Definition dem Erlernen praktischer Tätigkeiten (siehe hierzu die Tätigkeitsgebiete der GPrO). Dies ist aus dem Home-Office nicht immer uneingeschränkt möglich.

Home-Office kann deshalb maximal bei 40% der Praktikumszeit und nur bei dafür geeigneten Tätigkeiten angerechnet werden. Im Home-Office durchgeführte Tätigkeiten müssen im Bericht eindeutig gekennzeichnet sein.

C: Praktikumsbericht

C1: Wer schreibt den Praktikumsbericht?

Der Praktikumsbericht wird von der / dem Studierenden geschrieben – nicht vom Arbeitgeber.

C2: Gibt es eine Formatvorlage für den Praktikumsbericht?

Es gibt keine Vorlage. Es wird jedoch ein normales Layout (Schriftgröße 12, Blocksatz, automatische Silbentrennung, Zeilenabstand 1,5) mit Seitenzahlen und adäquater Formatierung, wie sie auch bei anderen studentischen Abgaben üblich ist, erwartet.

C3: Wie lang muss der Praktikumsbericht sein?

Der Praktikumsbericht muss in jedem Fall, z. B. auch bei einem 6-monatigem Praktikum oder bei mehrjähriger Arbeitserfahrung, immer mindestens 10 Seiten Fließtext (exklusive Titelblatt, Verzeichnisse, Abbildungen, Tabellen und Anhänge) umfassen.

Berichte, die künstlich in die Länge gezogen werden, bspw. durch vergrößerte Abstände, freie Passagen, viele/große Abbildungen, werden nicht anerkannt und müssen neu vorgelegt werden.

C4: Welche Punkte sollte der Praktikumsbericht beinhalten?

Im Praktikumsbericht sollte eine wochenweise Zusammenstellung der geleisteten Tätigkeiten enthalten sein. Dabei sind wesentliche Arbeitsgänge zu erläutern.

Der Aufbau:

  • Titelseite (1 Seite) mit folgenden Angaben:
    • Titel „Praktikumsbericht“
    • Vor- und Nachname,
    • Matrikelnummer,
    • E-Mail-Adresse,
    • die Angabe „zuständiges Praktikantenamt: Nicole Nellen“,
    • Startjahr des Studiums.
    • Name der Firma (bzw. der Firmen), in der das (die) Praktikum (Praktika) absolviert worden ist (sind) sowie die Angabe der zuständige(n) Betreuungsperson(en) im Unternehmen.
    • Zeitraum/Zeiträume der Praktikumsabschnitte
  • Inhaltsverzeichnis (1 Seite)
  • Abbildungsverzeichnis (1 Seite - ab der dritten Abbildung erforderlich)
  • Tabellenverzeichnis (1 Seite - ab der dritten Tabelle erforderlich)
  • Unternehmensbeschreibung (max. 2 Seiten)
  • Auflistung der im Praktikum absolvierten Tätigkeiten und Tätigkeitsgebiete (1 Seite)
  • Beschreibung Tätigkeit 1 (2 Seiten)
  • Beschreibung Tätigkeit 2 (2 Seiten)
  • Beschreibung Tätigkeit 3 (2 Seiten)
  • Fazit / Lessons Learned (1 Seite)
  • Literaturverzeichnis (max. 2 Seiten – ab der dritten Quelle erforderlich)
  • Anhang (min. zwei Screenshots bzw. Fotos von durchgeführten Arbeiten oder Ergebnissen)
  • Praktikumsbestätigung(en)
C5: In welcher Form reiche ich den Praktikumsbericht ein?

Wir bitten darum, dass die Studenten den Bericht in digitaler Form zusammen mit den benötigten Bescheinigungen in einem Gesamt-pdf-Dokument einreichen.

Bitte senden Sie den Bericht an die E-Mail-Adresse praktikantenamt.wilum(at)tuhh(dot)de.

Bitte senden Sie uns keine einzelnen Arbeitszeugnisse und keine Zwischenstände Ihres Berichts.

C6: Muss der Praktikumsbericht vom Arbeitgeber unterschrieben werden?

Eine Unterschrift des Praktikumsberichts ist nicht zwingend erforderlich, wird aber gern gesehen.

In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die vom Unternehmen ausgestellte Arbeitsbescheinigung die Dauer sowie eine Auflistung der ausgeübten Tätigkeiten bzw. der abgedeckten Bereiche enthält. Dieser Bescheinigung ist vom Unternehmen zu unterschreiben und mit Firmenstempel zu versehen.

Das Praktikantenamt WILUM behält sich vor, Nachweise im Original nachzufordern, sollte dies nötig sein.

C7: Was, wenn das Unternehmen nicht mit dem Verfassen eines detaillierten Praktikumsberichts einverstanden ist, da konkrete Tätigkeiten beschrieben werden (Betriebsgeheimnisse)?

Dies sollte vor Antritt des Praktikums mit dem Unternehmen abgeklärt und in einem solchen Fall ggf. Rücksprache mit dem Praktikantenamt gehalten werden.

C8: Soll ich im Praktikumsbericht Abbildungen/Tabellen/Fotos verwenden?

Abbildungen und Tabellen können, sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, gerne verwendet werden. Ab der dritten Abbildung / Tabelle ist das entsprechende Verzeichnis in den Bericht mit aufzunehmen.

Bitte nutzen Sie min. zwei Fotos oder Screenshots zur Veranschaulichung der durchgeführten Arbeiten in Ihrem Bericht (Anhang oder an geeigneter Stelle).

C9: Welche weiteren Anforderungen sollte der Praktikumsbericht erfüllen?
  • Abbildungen und Tabelle brauchen Nummerierungen und Titel: Tabellen darüber und Abbildungen darunter.
  • Inhalte, die von Dritten übernommen werden, müssen durch Quellenangaben gekennzeichnet werden. Informationen zum korrekten Zitieren finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Autor-Jahr-Zitierweise. Denken Sie bitte an die notwendigen Verzeichnisse. 

  • Bitte prüfen Sie den Text sehr genau auf die korrekte Rechtschreibung, verwenden Sie keine Umgangssprache und berichten Sie sachlich.
C10: Wie lange dauert die Ausstellung der Bescheinigung?

Die Ausstellung der Bescheinigung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

C11: Stellt das Praktikantenamt Pflichtpraktikumsnachweise aus?

Einige Arbeitgeber verlangen einen Nachweis darüber, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt. Üblicherweise genügt für die Unternehmen ein Auszug aus der FSPO oder dem Studienplan, aus dem hervorgeht, dass im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum erforderlich ist. Sollte dies nicht ausreichen, kann das Praktikantenamt WILUM einen entsprechenden Nachweis ausstellen.

Beispiel für einen Praktikumsvertrag

Wie sieht ein Muster-Praktikumsvertrag aus?

Wir geben hier keine Vorgaben, wie ein Praktikantenvertrag auszusehen hat, zeigen hier aber gern ein Beispiel/ Muster für einen Praktikantenvertrag der IHK Frankfurt auf.