Vor Antritt des Praktikums bzw. bei der Suche, beachten Sie bitte
Die Anerkennung des Praktikums geschieht auf Basis des Praktikumsberichts. Hinweise dazu finden sich in § 7 der Grundpraktikumsordnung.
Bei der Anfertigung und der Anerkennung hilft es sehr, wenn der Bericht eine tabellarische Übersicht darüber enthält, welche der durchgeführten Tätigkeiten welchen Tätigkeitsgebieten GP1 bis GP4 laut §5 zuzuordnen sind.