Erasmus Traineeship

Eligibility criteria & benefits

  • voluntary & obligatory, paid & unpaid internships between 2 -7 months, in Erasmus+ programme countries
  • online of language test before the internship (currently suspended)
  • free online language courses (obligatory for students who score under B1 in the language test)
  • mentioning of internship in the students transcript of records & the diploma supplement
  • additional financial support available to students with special needs/fewer opportunities
  • Funding approval for the first 6 months. Extension of up to 1 month possible. Extension application by email must be submitted at least 4 weeks before the end of the original funding period. Approval is subject to sufficient remaining funds.
  • Each student has a 12 Erasmus-months quota in each study cycle, i.e. 12 months during the bachelor, 12 months during the master. These 12 months can be used for participation in the Erasmus programmes Erasmus SMS (student mobility for studies) and/or Erasmus SMT (student mobility for traineeships). for one or several stays.

Monthly Rates & Funding Project 2023


(mobilities taking place between June 2023 - May 2025)

 

 

Deadline for ONLINE APPLICATION 10 weeks before the anticipated start of the internship (completed application).

Get in touch with Sarah Neumann before you apply!

Sarah Neumann
53 Outgoings
  • Deputy Erasmus Institutional Coordinator || Mobility-Online database admin || EWP Coordinator || Internships Abroad & Erasmus Traineeship || Outgoing Erasmus Staff Mobility (outside Germany) || Substitutes: Marina Leß
  • Laurence Klasing
  • Berit Illmann || Mattermost-Chat: communicating.tuhh.de (Channel Entrance)
Office Hours
Via ZOOM - with waiting room - just join: Mondays 10-12:30 & Thursdays 13:30-15:30 www.tuhh.de/international/outgoing/online-office-hour
Am Schwarzenberg-Campus 3 (E),
21073 Hamburg
Building E, Room 0.044
Phone: +49 40 42878 4330
Logo

Bewerbung und Ablauf

Ca 1 Jahr vorher ⇨ Informieren & Praktikumsplatz suchen

  • Besuchen Sie bitte den nächsten Infovortrag des International Office zum Thema Praktikum im Ausland.
  • Lesen Sie die DAAD-Broschüre "Praktikum im Ausland. So gehts", die Informationen zu Praktikum im Ausland auf der Website des International Office  und auf der Praktikawebsite des DAAD (daad.de/ausland/praktikum).
  • Für weitere Fragen zu Platzsuche, Finanzierung, etc berät Sarah Neumann (TUHH International Office)
  • Wenn Sie ein Pflichtpraktikum im Ausland ableisten wollen, wenden Sie sich bitte vorher auch an Ihr zuständiges Praktikantenamt  um die Voraussetzungen einer Anerkennung als Pflichtleistung zu klären.
    Praktikantenämter: Studiendekanat E, Studiendekanat B, Studiendekanat W, Studiendekanat V, Studiendekanat M, FIT
  • Sollten Sie bereits einen Praktikumsplatz haben, kommen Sie dennoch in die Sprechstunde um gegebenenfalls noch offene Frage zu klären (Versicherung, Status, etc.). An Einiges haben Sie evtl. selbst noch nicht gedacht.
  • Wenn Sie eine Platzzusage haben, klären Sie bitte den genauen Zeitraum, die Bezahlung oder andere geldwerte Vergütungen (Mietzuschuss, Mietübernahme, Monatskarten öffentlicher Verkehr o.Ä.). Lassen Sie sich dies bitte per Email bestätigen, falls Ihnen das nicht schon als Praktikumsvertrag vorliegt.

Min 10 Wochen vorher ⇨ Bewerben für den Erasmus-Zuschuss

  • Spätestens 11 Wochen vor geplantem Start starten Sie Ihre Online-Bewerbung für den Erasmus Traineeship-Zuschuss über den Link zum Onlineformular, welches Teil Ihrer Bewerbung in unserer Austauschdatenbank Mobility-Online ist.
     
  • Ablauf Online Bewerbung:
    • Nach Aufrufen des Bewerbungs-Links werden Sie zunächst umgeleitet zur Authentifizierung über Shibboleth mit regulären Campus-kennung.
    • Nach Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars erhalten eine Bestätigungsemail mit einem anderen Link, über den Sie sich direkt in Mobility-Online einloggen können um Ihre soeben angelegte Bewerbung dort aufzurufen und zu vervollständigen.
    • Die Übersicht der zu erledigenden Schritte in Mobility-Online nennt sich Workflow. Der Link zum Ausführen eines jeweiligen Workflowschrittes erscheint erst, wenn der vorherige Schritt erledigt wurde. Einige Schritte haben nur Anzeige-Funktion, da diese durch das International Office erledigt werden (bspw der Schritt „Zusage per Email, inkl. Vorlage Learning Agreement von International Office versandt.“)
    • Unter anderem werden wir Sie um folgende Dokumente bitten:
      • Befürwortung des Fachbereichs (Vorlage zum Download
      • Motivationsschreiben (Orientierungshilfe zum Download)
      • Lebenslauf
      • formlose Bestätigung Arbeitgeber, inkl. Zeitraum, Gehalt etc.
      • Immatrikulationsbescheinigung
         
  • Spätestens 10 Wochen vor Ihrem ersten Arbeitstag sollten Sie den letzten Upload Ihrer Bewerbung erledigt haben. Erst nach dem letzten Upload gilt Ihre Bewerbung als vollständig und eingereicht. Wenn Sie 10 Wochen vor dem potentiellen Praktikumsstart noch keine definitive Zusage haben oder die Daten noch nicht definitiv fest stehen, melden Sie sich bitte umgehend bei Sarah Neumann.
  • Das International Office prüft die Erfüllung der Förderungskriterien und erteilt eine Zusage per Email mit Angabe der Fördersumme und einer Kurzübersicht über die notwendigen Vertrags-Dokumente. Im Anhang der Email befinden sich: Learning Agreement for Traineeships, Anleitung für das Learning Agreement, ERASMUS+ Charta für Studierende. Alle weiteren benötigten Dokumente, bzw. notwendige Angaben, Up- und Downloads finden Sie im Workflow in Mobility Online.

Ca. 8-4 Wochen vor Start ⇨ Sprachtest, Grant Agreement, Versicherung, Learning Agreement

Min 4 Wochen vor Start ⇨ Learning Agreement erstellen

  • In dem Formular Learning Agreement (Word-Dokument im Emailanhang) Angaben an markierten Stellen ergänzen, als Word-Dokument mit Bitte um Vervollständigung, Ausdruck, Unterschrift und Rücksendung im Original oder guten Scan (je nach Zeit) an den Arbeitgeber senden. Bitte Ausfüllhinweise dazu beachten und auch dem Arbeitgeber zukommen lassen. Nach Rücksendung holen Sie dann die Unterschrift aus dem Fachbereich ein von der Person, die Sie bereits zuvor befürwortet hat, und unterschreiben zuletzt selbst.

Ca. 2-3 Wochen vor Start ⇨ Sprachtest und Sprachkurs

  • Sie bekommen eine automatische Email-Einladung aus dem OLS Language Tool für Ihren Online-Sprachtest der angegebenen Arbeitssprache.
  • Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf Ihre bereits erhaltene Förderzusage. Bei einem Ergebnis unter B2, teilt Ihnen OLS automatisch einen verpflichtenden Online-Sprachkurs in der Testsprache zu.
  • Bei einem Ergebnis von B2 oder darüber, können wir Ihnen eine Lizenz für einen freiwilligen Online-Sprachkurs entweder in der Testsprache oder, falls abweichend, in der Landessprache anbieten und zuteilen.
  • Einmal zugeteilt, ist die Teilnahme am jeweiligen Onlinesprachkurs verpflichtend. Die Mindestzeit, die Sie damit verbringen müssen, ist nicht fest geregelt.

Grant Agreement und Versicherung

  • Grant Agreement in Mobility Online runterladen, 2x ausdrucken, beide Exemplare unterschreiben.
  • Versicherungsnachweise (siehe Infobox im Grant Agreement) entweder per Email senden oder im Internation Office abgeben (per Hauspost/Einwurf grauer Briefkasten Gebäude E, Foyer)
  • Grant Agreement Exemplare und Versicherungserklärung (Download Mobility-Online) im Original per Post, oder Hauspost zusenden oder in Briefkasten Geb. E Foyer einwerfen. Sie erhalten ein Exemplar des vollständig unterschriebenen Grant Agreements zurück.

Ca 1 Woche vor Start ⇨ Fertiges Learning Agreement

  • Unterschriebenes Learning Agreement als guten, lesbaren Scan in Mobility-Online hochladen.

Während des Praktikums ⇨ Ankunft & Auszahlung & 1. Rate

  • Direkt nach Ankunft lassen Sie sich bitte die confirmation of arrival (download Mobility-Online) unterzeichnen und laden Sie sie in Mobility-Online wieder hoch.
  • Die erste Rate über 80% der berechneten Gesamtförderung können wir erst nach Eingang der confirmation of arrival anweisen. Mit einem Geldeingang auf Ihrem Konto können Sie ca. 2 Wochen (10 Arbeitstage) nach der Anweisung der 1. Rate rechnen. Sollten Sie bis dahin keinen Eingang feststellen können, melden Sie sich bitte bei Sarah Neumann (per Telefon, mattermost chat, oder Email.
  • Sollten Sie während Ihres Praktikums oder Aufenthalts auf Problem stoßen melden Sie sich bitte bei Sarah Neummann. Gerne auch telefonisch - vor Allem in dringenden Notfällen. Tel.: +49 (0) 42878 - 4330

Kurz vor Ende des Praktikums ⇨ Traineeship Certificate

  • Traineeship Certificate (Learning Agreement, Abschnitt "After the Mobility") von Ihrem Arbeitgeber ausstellen lassen (Vorlage=Learning Agreement for Traineeships, Abschnitt „After the Mobility“).
  • Das Traineeship Certificate erfüllt 2 Funktionen: es bestätigt die Daten Ihres tatsächlichen Aufenthaltes und funktioniert zudem ähnlich wie ein Praktikumszeugnis.
  • Sollte der auf dem Traineeship Certificate bestätigte Praktikumszeitraum kürzer sein als im Grant Agreement vereinbart, werden wir die Gesamtfördersumme entsprechend nachberechnen und die 2. Rate anpassen. (Mindestaufenthaltszeitraum von 60 Kalendertagen!) Sollten Sie dann bereits mit der ersten Rate zu viel Geld erhalten haben, fordern wir diese entsprechende Summe zurück.

Nach dem Praktikum ⇨ Berichte, Anerkennung, 2. Rate

  • EU-Survey: Sie erhalten eine automatische Email-Aufforderung aus der EU-Datenbank MT+ mit dem Link zum EU-Survey, dem EU-Online-Erfahrungsbericht (multiple choice). Die Einreichung sehen wir online.
  • Feedback und Erfahrungen: (Workflow-Schritt in Mobility-Online mit Fragebogen)- wir bitten Sie um Rückmeldung zu Ihrer Zufriedenheit mit dem Praktikum und Ihrer Betreuung und um hilfreiche Hinweise und Tipps für Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen.
  • 2.Rate: Nach Erhalt der Dokumente und Ergebnisse weisen wir Ihre 2. Rate an.
  • Transcript of Records & Diploma Supplement: Im Anschluss kümmern wir uns um die Anerkennung Ihres Praktikums indem wir Ihr Traineeship Certificate an das Prüfungsamt weiterleiten mit der Bitte um Übernahme bzw Eintragung Ihres Praktikums in Ihr Transcript of Records (i.e. Leistungsübersicht) und Ihr Diploma Supplement (i.e. Teil Abschlussunterlagen). Bitte beachten Sie, dass diese Anerkennung nicht gleich ist mit einer Anerkennung einer Pflichtleistung. Die meisten Auslandspraktika sind freiwillige Praktika und stellen somit eine Zusatzleistung ohne ECTS dar. Die TUHH stellt dennoch eine Anerkennung dieser Zusatzleistung sicher, indem Ihr Praktikum gesondert, schriftlich in Ihren Abschlussunterlagen festgehalten wird. Sollte Ihr Auslandspraktikum ein Pflichtpraktikum sein, wenden Sie sich nach Praktikumsende bitte zusätzlich an Ihr Praktikantenamt um sich um die Anerkennung Ihrer Pflichtleistungen zu kümmern.  

Min 1 Monat vor geplantem Praktikumsende ⇨ Verlängerung

  • Sollten Sie Ihr Praktikum verlängern wollen, beantragen Sie die Verlängerung bitte per Email 4 Wochen vorher.
  • Der Arbeitgeber bestätigt die Verlängerung ebenso per Email mit Angabe des neuen Enddatums.
  • Sollten noch Gelder vorhanden sein, können wir Ihnen für die Verlängerung eine Förderung bewilligen.

Abbruch

  • Bei Abbruch eines Praktikums muss die gesamte bisherige Förderung zurückgezahlt werden, wenn der Mindestaufenthaltszeitraum von 60 Kalendertagen nicht erfüllt ist. Ausnahmen sind sogenannte „Gründe höherer Gewalt“ (Bsp. Naturkatastrophe, Todesfälle, Krankheit, etc.), die mit dem DAAD abgesprochen werden müssen. Sollten solche Gründe vorliegen oder der Mindestzeitraum erfüllt und ein nachvollziehbarer Grund für eine Praktikumsverkürzung vorliegen, kann die Summe in der Berechnungshöhe des bereits geleisteten Praktikumszeitraums behalten werden. Der Rest muss zurückgezahlt werden.