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Praktikantenamt Studiendekanat Elektrotechnik, Informatik und Mathematik

Praktikum

Die Technische Universität Hamburg verlangt für Studierende der Elektrotechnik und des Informatik-Ingenieurwesens den Nachweis einer berufspraktischen Tätigkeit (Grundpraktikum). Das Grundpraktikum soll vor dem Beginn des Studiums abgeleistet werden. Die genauen Rahmenbedingungen können den entsprechenden Praktikumsordnungen entnommen werden.

Das Praktikum kann auch in Teilen abgeleistet werden. Jeder einzelne Teil muss dabei mindestens 4 Wochen (ab Kohorte 24/25 mindestens 3 Wochen) umfassen.

Für die Ableistung des Praktikums kommen Industriebetriebe in Frage, die für die Ableistung des Grundpraktikums über eine Lehrwerkstatt (oder Lehrecke) verfügen und einen Einblick in moderne Entwicklungs-, Fertigungs- und Prüfverfahren geben können. In Ausnahmefällen können bis zu 3 Wochen Tätigkeit außerhalb der Industrie (Bundeswehr, Forschungsinstitute, staatliche Institutionen etc.) anerkannt werden.

 

Praktikumsordnungen

Praktikumsordnungen für die Bachelor-Studiengänge ET, IIW

Studierende der Bachelor-Studiengänge Allgemeine Ingenieurwissenschaften und General Engineering Science können sich wahlweise nach der Praktikumsordnung für Maschinenbau oder Elektrotechnik richten.

Praktikumsbericht

Der Studierende hat über die gesamte Dauer seiner praktischen Tätigkeit Bericht zu erstatten. Der Praktikumsbericht soll einen Umfang von ca. 2 DIN A4-Seiten pro Woche haben. Der Bericht ist als Wochenbericht abzufassen. Es soll nicht nur der Tätigkeitsvorgang, sondern auch der Tätigkeitsinhalt beschrieben werden.

Das Urheberrecht ist zu beachten. Der Praktikumsbericht ist eigenhändig zu erstellen. Zitate und Quellen, die Verwendung von Wissen, Ideen und Informationen anderer sind kenntlich zu machen. Das gilt auch für Abbildungen. Auch Bilder aus dem Internet unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Erlaubnis des Eigentümers unter Angabe der Quelle verwendet werden. Nehmen Sie Quellenangaben ernst! Fehlende oder irreführend falsche Referenzen gelten als Täuschungsversuch und werden nach §25 Absatz 3 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge der TUHH geahndet.

Anerkennung

Beachten Sie, dass die Dauer zwischen Einreichen der Unterlagen und Anerkennung des Praktikums mindestens 3 Wochen beträgt. Für die Anerkennung des Grundpraktikums sind folgende Unterlagen per Email an praktikantenamt.eim(at)tuhh.de einzureichen:

  1. der Praktikumsbericht
    Der Bericht ist dem fachlichen Betreuer im Ausbildungsbetrieb vorzulegen und von diesem durch Unterschrift und Stempel zu bestätigen.
     
  2. ein Zeugnis der Ausbildungsstätte

    Das Zeugnis muss folgende Angaben beinhalten:
    • Angaben zur Person
    • Ort, Art und Dauer der Tätigkeit
    • Erfolg der Tätigkeit
    • Bewertung der Berichtsführung
    • Fehltage (Krankheit oder sonstige Abwesenheit)
    • in Anspruch genommen Urlaubstage
      (Diese Angaben muss das Zeugnis auch dann enthalten, wenn keine Fehl- bzw. Urlaubstage zu verzeichnen sind.)
    • besondere Bemerkungen
  3. ein ausgefülltes Anerkennungsformular
  • Formular für die Bachelor-Studiengänge ET und IIW (WORD) (PDF)
  • Formular für alte DPO (vor 2018); Bachelor-Studiengänge ET und IIW (WORD) (PDF)

Anschrift

Technische Universität Hamburg
Studiendekanat Elektrotechnik, Informatik und Mathematik
Praktikantenamt
Prof. Dr.-Ing. Görschwin Fey
Am Schwarzenberg-Campus 3 (E)
21073 Hamburg

Email: praktikantenamt.eim(at)tuhh.de