Die Technische Universität Hamburg verlangt für Studierende der Elektrotechnik und des Informatik-Ingenieurwesens den Nachweis einer berufspraktischen Tätigkeit (Grundpraktikum). Das Grundpraktikum soll vor dem Beginn des Studiums abgeleistet werden. Die genauen Rahmenbedingungen können den entsprechenden Praktikumsordnungen entnommen werden.
Das Praktikum kann auch in Teilen abgeleistet werden. Jeder einzelne Teil muss dabei mindestens 4 Wochen (ab Kohorte 24/25 mindestens 3 Wochen) umfassen.
Für die Ableistung des Praktikums kommen Industriebetriebe in Frage, die für die Ableistung des Grundpraktikums über eine Lehrwerkstatt (oder Lehrecke) verfügen und einen Einblick in moderne Entwicklungs-, Fertigungs- und Prüfverfahren geben können. In Ausnahmefällen können bis zu 3 Wochen Tätigkeit außerhalb der Industrie (Bundeswehr, Forschungsinstitute, staatliche Institutionen etc.) anerkannt werden.
Praktikumsordnungen für die Bachelor-Studiengänge ET, IIW
Studierende der Bachelor-Studiengänge Allgemeine Ingenieurwissenschaften und General Engineering Science können sich wahlweise nach der Praktikumsordnung für Maschinenbau oder Elektrotechnik richten.
Der Studierende hat über die gesamte Dauer seiner praktischen Tätigkeit Bericht zu erstatten. Der Praktikumsbericht soll einen Umfang von ca. 2 DIN A4-Seiten pro Woche haben. Der Bericht ist als Wochenbericht abzufassen. Es soll nicht nur der Tätigkeitsvorgang, sondern auch der Tätigkeitsinhalt beschrieben werden.
Das Urheberrecht ist zu beachten. Der Praktikumsbericht ist eigenhändig zu erstellen. Zitate und Quellen, die Verwendung von Wissen, Ideen und Informationen anderer sind kenntlich zu machen. Das gilt auch für Abbildungen. Auch Bilder aus dem Internet unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Erlaubnis des Eigentümers unter Angabe der Quelle verwendet werden. Nehmen Sie Quellenangaben ernst! Fehlende oder irreführend falsche Referenzen gelten als Täuschungsversuch und werden nach §25 Absatz 3 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge der TUHH geahndet.
Beachten Sie, dass die Dauer zwischen Einreichen der Unterlagen und Anerkennung des Praktikums mindestens 3 Wochen beträgt. Für die Anerkennung des Grundpraktikums sind folgende Unterlagen per Email an praktikantenamt.eim(at)tuhh.de einzureichen:
Technische Universität Hamburg
Studiendekanat Elektrotechnik, Informatik und Mathematik
Praktikantenamt
Prof. Dr.-Ing. Görschwin Fey
Am Schwarzenberg-Campus 3 (E)
21073 Hamburg