vom 13. April 2017
Der Akademische Senat der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) hat am 13. April 2017 gemäß § 85 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. § 26 Absatz 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171), zuletzt geändert am 16. November 2016 (HmbGVBl. S. 121), die Satzung über die Erteilung von Lehraufträgen gemäß § 26 an der Technischen Universität Hamburg-Harburg in der nachstehenden Fassung beschlossen.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung an der TUHH in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Erteilung von Lehraufträgen gemäß § 26 HmbHG an der Technischen Universität Hamburg-Harburg“ vom 26.09.2016 außer Kraft.
1 Das zuständige Organ ist jeweils der zuständige Studiendekanatsausschuss, der Ausschuss für das Nichttechnische Angebot oder der Studienbereichsausschuss Allgemeine Ingenieurwissenschaften.