7S2 - Stabsstelle Grundsatzangelegenheiten / Kooperationsverträge

Die Stabsstelle Grundsatzangelegenheiten ist innerhalb der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen mit rechtlichen Fragestellungen befasst und übernimmt insbesondere die juristische  Beratung bei Anbahnung, Verhandlung und Abschluss von forschungsbezogenen Verträgen (Auftragsforschung, Kooperationsverträge, Konsortialverträge).  Außerdem erfolgt hier die Betreuung von Vertraulichkeits- bzw. Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure-Agreements), die in der Regel vor Beginn von Vertragsverhandlungen abgeschlossen werden.

Diesbezügliche Anfragen richten Sie bitte an das folgende Postfach: vertraege-pv4s3(at)tuhh.de Unten stehend finden Sie entsprechende Formulare zum Download.

Weiterhin finden Sie unten stehend eine Vertraulichkeitsvereinbarung für Projektbeschäftigte. Häufig enthalten Kooperationsverträge lange Geheimhaltungsfristen, welche auch für die im jeweiligen Projekt beschäftigten Mitarbeiter gelten. Um die Einhaltung dieser Geheimhaltungspflichten langfristig zsicherzustellen - z.B. über das Ende eines Arbeitsvertrages hinaus - kann es angezeigt sein, die im Projekt Beschäftigten Mitarbeiter eine solche Vertraulichkeitsverpflichtung unterzeichnen zu lassen.

Für Fragen zu der Bewirtschaftung und rechtssicheren, finanziellen Abwicklung von Drittmittelprojekten nationaler Zuwendungsgeber sowie der Bewirtschaftung der Landesmittel wenden Sie sich bitte an das Referat 72 Drittmittelmanagement.

Gleiches gilt für Fragen zur finanziellen, rechtssicheren Projektabwicklung unter Berücksichtigung internationaler programmspezifischer Richtlinien,  für welche das Referat 72 Drittmittelmanagement zuständig ist.

Kontakt

7S2 Stabsstelle Grundsatzangelegenheiten / Kooperationsverträge
Hauptgebäude (A)
Am Schwarzenberg-Campus 1
21073 Hamburg
E-Mail: kooperationsvertraege(at)tuhh(dot)de oder vertraege-pv4s3(at)tuhh.de