Gemeinsame Promotionsverfahren (Cotutelle de thèse):

Gemeinsame Promotionsverfahren der TUHH unter Beteiligung internationaler Partner

Was ist ein gemeinsames Promotionsverfahren?

Bei einem gemeinsamen Promotionsverfahren wird das Promotionsverfahren in Zusammenarbeit mit einer internationalen Partneruniversität durchgeführt und führt zu einem gemeinsamen Abschluss. Die Rahmenbedingungen eines gemeinsamen Promotionsverfahrens werden durch eine vertragliche Vereinbarung der beteiligten Universiäten geregelt. Hierzu gehören die gemeinsame Betreuung der Dissertation, ausgewogene Arbeitsaufenthalte an den beteiligten Einrichtungen, das Mitwirken der auswärtigen Betreuer*innen am Begutachtungs- und Prüfungsverfahren sowie die Austellung einer gemeinsamen Promotionsurkunde bzw. zweier Urkunden die aufeinander verweisen.

Welche Vorzüge haben gemeinsame Promotionsverfahren?

Im Rahmen eines gemeinsamen Promotionsverfahrens gewinnen Promovierende fundierte Kenntnisse unterschiedlicher Wissenschaftssysteme und erweitern neben ihren Fremdsprachenkompetenzen vor allem auch ihre interkulturelle Kompetenz. Sie qualifizieren sich somit ideal für internationale unversitäre und außeruniversitäre Karrierewege. Durch die Förderung der Mobilität ihrer Doktorand*innen stärken Hochschulen bestehende Forschungskooperationen und bauen ggf. ihr internationales Netzwerk weiter aus. Gemeinsame Promotionsverfahren leisten somit einen Beitrag zur hochschuleigenen Internationalisierungstrategie.

Wie ist der rechtliche Rahmen an der TUHH?

Laut Promotionsordnung der TUHH (§ 7) sind gemeinsame Promotionsverfahren mit internationalen Partnern möglich, müssen allerdings vertraglich für den Einzelfall festgelegt werden.

Verfahren und Vorgehensweise

Die TUHH sieht gemeinsame Promotionsverfahren derzeit im Rahmen bestehender Kooperationen mit Partneruniversitäten oder im Rahmen strukturierter Förderprogramme (z.B. MSC- Maßnahmen) vor.
Folgende Schritte sind von Antragsteller*innen im Bedarfsfall zu tätigen:

  • Kontaktaufnahme zu Referentin für Internationalisierung zwecks Erstberatung und Prüfung bereits vorhandener Kooperationen
  • Detaillierte Vorhabensbeschreibung an Vizepräsident*in als Beschlussgrundlage für das Präsidium, (u.a. Angabe der angestrebten Anzahl an Doktorand*innen, Vorschläge zum Ort der Prüfung, zur Mindestdauer des Auslandsaufenthaltes und zur Art der Promotionsurkunde)
  • Bei Befürwortung des Präsidiums Kontaktaufnahme mit der Stabstelle Recht zwecks juristischer Prüfung und Vertragsausfertigung inkl. aller erforderlichen Anlagen sowie Information an den Promotionsausschuss
  • Zustimmung des Akademischen Senats
  • Einreichung der geprüften Unterlagen zur Unterschrift durch Präsident*in
  • Weitergabe eines Vertragsexemplars an das Prüfungsamt-Promotionsangelegenheiten
  • Bei strukturierten Förderprogrammen Weitergabe des Vertrags an TuTech als Anlage zum jeweiligen EU-Vertrag

Mustervertrag:

Die TUHH hat einen Mustervertrag erstellt, der von der Stabstelle Recht geprüft ist und in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung steht. Die Verwendung dieses Vertrags wird empfohlen. Er kann bei Bedarf den Bedürfnissen des jeweiligen Promotionsverfahren bzw. der ausländischen Partnerinstitution(en) angepasst werden. Es kann auch ein Vertragstext der ausländischen Partnerhochschule zur Anwendung kommen. Diese sind jedoch in jedem Fall von der Stabstelle Recht auf Übereinstimmung zu prüfen. Den Mustervertrag können Sie bei Frau Frei erhalten.

Kontakt für Erstinformation:

Nicole Frei
Referentin für Internationalisierung

Tel: +49 40 42878 4409
E-Mail: n.frei(at)tuhh.de
Am Schwarzenberg-Campus 1 (A), Raum A 2.71

Weiterführende Informationen:

Hochschulrektorenkonferenz (HRK)