Eine Partnerschaft vereinbaren

Sind Sie ein Mitglied der TUHH und daran interessiert, eine Vereinbarung mit einer Universität weltweit zu unterzeichnen?

Wenn Sie eine Zusammenarbeit mit einer Partnereinrichtung aus dem Ausland planen (einschließlich Forschung und/oder Austausch von Studierenden/Doktoranden) kann eine Kooperationsvereinbarung auf universitätsweiter Ebene oder von einem Dekanat oder einem Institut unterzeichnet werden.

In der Regel werden die Vereinbarungen nach Genehmigung durch das Studiendekanat von der zuständigen Person unterzeichnet.

Bitte binden Sie die Abteilung International Affairs so früh wie möglich in diesen Prozess ein.

Partnerschaften auf universitätsweiter Basis

Nur in besonderen Fällen wird ein Vertrag auf "universitätsweiter" Basis geschlossen.

Dies ist der Fall, wenn

  1. mindestens zwei Dekanate an der Kooperation beteiligt sind und diese tatsächlich für sinnvoll halten
  2. die Partnerhochschule auf die Unterschrift der Hochschulleitung besteht, eine hochschulweite Vereinbarung im Rahmen eines Förderprogramms erforderlich ist und die Unterschrift der Hochschulleitung als Ergänzung zur Fachbereichsvereinbarung nicht ausreicht
  3. die Kooperation von solcher strategischer Bedeutung ist, dass sie die Unterzeichnung durch die Hochschulleitung rechtfertigt.

Das General Agreement ist eine Rahmenvereinbarung, die z.B. auf Hochschulebene abgeschlossen werden und bei Bedarf durch detaillierte, fachspezifische Vereinbarungen für den Austausch von Studierenden oder Wissenschaftler*innen ergänzt werden kann.

 

Vereinbarungen zum Studierendenaustausch

Die Vereinbarung über den Studierendenaustausch regelt alle wichtigen Details für den Austausch von Studierenden.

 

ERASMUS+ Mobilitätsvereinbarung

Wenn Sie daran interessiert sind, eine ERASMUS+ Mobilitätsvereinbarung für Studierende und Personal in der Programmgeneration 2021-2027 zu unterzeichnen, wird der institutionelle Erasmus-Koordinator eine IIA (Interinstitutionelle Vereinbarung) unterzeichnen, nachdem der Studienrat die Zusammenarbeit akzeptiert hat.

 

Sind Sie ein Vertreter einer Hochschule, die eine Vereinbarung mit uns unterzeichnen möchte?

Bei neuen Abkommen und Hochschulkooperationen ist es sehr wichtig, die Professor*innen der Technischen Universität Hamburg einzubeziehen/zu kontaktieren, da sie für den akademischen Teil eines Austauschs oder einer Forschungskooperation verantwortlich sind. Sie sind auch für das Studienprogramm, die Forschungsvorschläge und Fragen der Anerkennung zuständig.

Neue Vereinbarungen werden von der Hochschulleitung nur dann unterstützt, wenn ein Dekanat oder ein Institut aktiv an einer Partnereinrichtung beteiligt ist.

Wenn Sie sich für Projekte mit uns interessieren, ist es ratsam, sich direkt an die Forschungsabteilungen und Institute zu wenden.
 

Kontakt

Nicole Frei

Tel: +49 40 42878 4409
E-Mail: n.frei(at)tuhh(dot)de
Am Schwarzenberg-Campus 1 (A),
Raum A 2.71

 

Berit Illmann

Tel: +49 40 42878 2270
E-Mail: illmann(at)tuhh(dot)de
Am Schwarzenberg-Campus 3 (E)
Raum 00.51

 

Sascha Diedler

Tel.: +49 40 42878 4726
E-mail: sascha.diedler(at)tuhh(dot)de
Am Schwarzenberg-Campus 3 (E)
Raum