Jetzt zum Sommersemester an der TU Hamburg bewerben! Bewerbungen für deutschsprachige und ausgewählte englischsprachige Masterprogramme sind bis zum 15. Januar möglich.

Wechsel des Studiengangs

Sie möchten das Studium, das Sie an der TUHH begonnen haben, nicht in diesem Studiengang fortsetzen? Sie überlegen, das Studienfach hier an der TUHH zu wechseln? Hilfreiche Informationen finden Sie in den FAQs und erhalten Sie zu jeder Zeit auch beim Studierendenservice.

Hinweis bei einem Wechsel innerhalb der Bachelorprogramme
Bitte lesen Sie diese Informationen.

Hinweise bei einem Wechsel innerhalb der deutschsprachigen Masterprogramme
Bitte lesen Sie diese Informationen. Studierende, die nicht über einen Bachelorabschluss der TUHH verfügen, bewerben sich bitte auf alle Fälle frist- und formgerecht über das Online-Bewerbungsverfahren. Die fachliche Eignung für das neue Masterprogramm muss festgestellt werden.

Hinweise bei einem Wechsel innerhalb der internationalen / auslandsorientierten Masterprogramme
Bitte wenden Sie sich in jedem Fall rechtzeitig an den Studierendenservice. Rechtzeitig bedeutet, bei einem Wechsel zum Wintersemester bis 15. Juli, bei einem Wechsel zum Sommersemester bis 15. Januar. Legen Sie im Studierendenservice Ihre Fächer-Noten-Übersicht Ihres grundständigen Studienabschlusses (in der Regel Bachelor) vor. Es wird dann geprüft, ob fachliche Eignung besteht und ein Übergang aus dem bisherigen Master- auch in das neue Masterprogramm möglich ist.

Antrag auf Studiengangwechsel - in jedem Fall nur mit ausreichender Begründung!

Ein Antrag auf Studiengangswechsel kann nur genehmigt werden, wenn freie Studienplätze vorhanden sind und der Studiengangswechsel ausreichend begründet wird. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits im 3. oder höheren Fachsemester sein oder den Studiengang wiederholt wechseln wollen (dazu zählen auch Studienzeiten außerhalb der TUHH auf selbem Abschlussniveau), kann der Antrag auf Studiengangswechsel nur in besonderen Ausnahmefällen oder in Fällen besonderer Härte genehmigt werden. Deshalb fragen wir im Antrag auf Studiengangswechsel nach einer Begründung. Ein reiner Interessenwechsel: " Ich habe festgestellt, dass ich mich nicht mehr für Studiengang A interessiere und möchte deshalb Studiengang B studieren." ist keine ausreichende Begründung.

Achtung: Auch ein endgültiges Nichtbestehen eines Studiengangs ist leider nicht grundsätzlich ein Fall besonderer Härte. Schildern Sie uns Ihre Beweggründe auf dem Antragsformular möglichst detailliert, damit wir diese nachvollziehen können. Bitte beachten Sie, dass Ihre bisher erbrachten Studienleistungen auch in die Entscheidungsfindung einfließen!

Tipps und Hilfen zum Studium und zum Umgang mit einem Studiengangwechsel bekommen Sie bei der Zentralen Studienberatung der TUHH. Gern können Sie sich auch an die zuständige Sachbearbeitung bei STUDIS wenden.