Nachdem Sie Ihre Bewerbungsformalitäten mit dem zuständigen Institut der TUHH geklärt haben, müssen Sie einige praktische Fragen im Zusammenhang mit den Einreiseformalitäten nach Deutschland klären, wie z. B.:
Einreise nach Deutschland/Visum
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen, benötigen Sie ein Einladungsschreiben des Instituts. Bitte wenden Sie sich an Ihre Betreuer*innen an der TUHH.
Stellen Sie sicher, dass Sie dieses Visum rechtzeitig bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen. EU-Bürger und Staatsangehörige bestimmter Länder (z. B. Australien, Großbritannien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und die Vereinigten Staaten) benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum.
- Die Liste der Länder, für die eine Visumpflicht besteht bzw. nicht besteht, finden Sie auf der mehrsprachigen Internetseite des Auswärtigen Amtes. Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen zur Beantragung eines Visums.
- Spezielle Informationen finden Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.
- Bitte beachten Sie, dass das 3-monatige Schengen-Visum (Touristenvisum, Besuchervisum, Geschäftsvisum, Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs ohne Studienabsicht) nicht in eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland umgewandelt werden kann. In diesem Fall müssen Sie Deutschland verlassen und mit einem speziellen Visum der zuständigen Auslandsvertretung wieder einreisen.
- Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einreisen, müssen Sie bei der Beantragung des Visums nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Wenn Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen Sie bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Forschende aus Nicht-EU-Ländern, die einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen, benötigen für die Beantragung ihres Visums und ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Aufnahmevereinbarung. Ansprechpartnerin für Aufnahmevereinbarungen an der TUHH: Die Referentin für Internationalisierung Frau Nicole Frei/ E-Mail: n.frei(at)tuhh(dot)de
Weitere wichtige Informationen zu Visa- und Einreiseformalitäten finden Sie auf den Homepages von Euraxess; Das Hamburg Welcome Portal und das Auswärtige Amt.
Unterkunft
Auch die Suche nach einer Unterkunft in Hamburg, insbesondere für einen kurzen Zeitraum, kann schwierig und teuer sein. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig um die Wohnungssuche zu kümmern. Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft in Hamburg. Bitte kontaktieren Sie: rooms(at)tuhh(dot)de und prüfen Sie die PDF-Liste mit Wohnangeboten in Hamburg für Gastwissenschaftler auf der Seite "Unterstüzung bei der Wohnungssuche".
Krankenversicherung
Für Ihren Aufenthalt in Deutschland ist eine Krankenversicherung obligatorisch.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihre bestehende Krankenversicherung die Behandlungskosten in Deutschland übernimmt (dies gilt in der Regel für EU-Bürger). Sollte Ihre bestehende Versicherung die Behandlungskosten in Deutschland nicht abdecken, müssen Sie diese entweder verlängern oder eine Zusatzversicherung für die Zeit Ihres Aufenthaltes in Deutschland abschließen. Gastwissenschaftler*innen müssen in der Regel eine private Krankenversicherung abschließen. Weitere Informationen und Links zu verschiedenen privaten Versicherungsanbietern finden Sie bei Euraxess Deutschland, der Alexander-von-Humboldt-Stiftung und dem Informationsportal des DAAD für internationale Wissenschaftler*innen.
Bitte beachten Sie, dass die Reiseversicherungen im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit in der Regel nicht die tatsächlichen Kosten der in Deutschland notwendigen medizinischen Behandlung abdecken.