Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.tuhh.de veröffentlichten Websites, soweit die Seiten mit dem universitären Content-Management-System TYPO3 erstellt wurden und das aktuelle Webdesign der Universität nutzen.
Als Träger öffentlicher Gewalt im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der DIAS GmbH am 17.06.2024 vorgenommenen Bewertung. Die Prüfung wurde weitestgehend nach dem unter BIK BITV-Web-Test beschriebenen Testverfahren durchgeführt.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden nicht barrierefreien Inhalte nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Prüfkriterium nach WCAG 2.1 und EN 301 549 | Prüfkriterium Kurzname | Gesamtbewertung |
---|---|---|
9.1.1.1 | Nicht-Text-Inhalt | nicht bestanden |
9.1.3.1 | Info und Beziehung | nicht bestanden |
9.1.4.3 | Kontrast (Minimum) | nicht bestanden |
9.2.1.1 | Tastatur | nicht bestanden |
9.2.4.1 | Blöcke überspringen | nicht bestanden |
9.4.1.1 | Syntaxanalyse | nicht bestanden |
Prüfkriterium | Bewertung |
---|---|
Eine Verlinkung zu Erläuterungen in Leichter Sprache ist vorhanden. | nicht bestanden |
Eine Verlinkung zu Erläuterungen auf Deutsche Gebärdensprache ist vorhanden. | nicht bestanden |
Prüfung PDF-Dokument auf Barrierefreiheit | nicht bestanden |
Die Technische Universität Hamburg arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Im Rahmen von technischen und redaktionellen Überarbeitungen der Website werden die oben gelisteten Anforderungen bis Ende 2025 Schritt für Schritt umgesetzt. Geplant ist, dass anschließend ein weiterer umfangreicher Test durchgeführt wird, dessen Prüfergebnisse sich in dieser Erklärung widerspiegeln werden.
Diese Erklärung wurde am 10.01.2025 erstellt.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Technische Universität Hamburg (TUHH)
Abteilung Kommunikation
Am Schwarzenberg-Campus 1
21073 Hamburg
Tel.: +49 40 42878-3330
E-Mail: pressestelle[at]tuhh.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.
E-Mail:
schlichtungsstelle-hmbbgg[at]soziales.hamburg.de
Post:
Schlichtungsstelle HmbBGG c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg