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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der TU Hamburg, welche unter dem Einstiegslink https://www.tuhh.de/tuhh aufrufbar ist.

Die TU Hamburg setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Unser Ziel ist eine barrierefreie Zugänglichkeit dieser Website im Einklang mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für Menschen mit Behinderungen (Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung HmbBITVO) vom 10. September 2019. Die HmbBITVO leitet sich aus der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0 vom 12.9.2011, geändert am 21.5.2019)  ab.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Der Webauftritt der TU Hamburg wurde im Jahr 2022 überarbeitet. Dabei fanden die Richtlinien der BITV 2.0 Eingang in die Gestaltung und Programmierung.

Ein entsprechender BITV-Test ist in Vorbereitung. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.

Die TU Hamburg verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt von mehreren hundert Webseiten, die von einer großen Zahl von Redakteur*innen betreut werden. Daher sind Fehler nicht gänzlich vermeidbar.


Feedback und Kontaktangaben

Die TU Hamburg arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne:

Technische Universität Hamburg (TUHH)
Abteilung Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing
Am Schwarzenberg-Campus 1
21073 Hamburg
Tel.: +49 40 42878-3330
E-Mail: pressestelle[at]tuhh.de


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontakt:

ombudsstelle.barrierefreie-it[at]sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
T +49 40 428 23-2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr

Diese Erklärung wurde am 08.08.2022 veröffentlicht.