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Satzung des Ausschusses für Strategieentwicklung in Studium und Lehre des Akademischen Senats der Technischen Universität Hamburg

vom 26.10.2020 in der Version des Änderungsbeschlusses des Akademischen Senats der Technischen Universität Hamburg vom 26.11.2020

§ 1 Geltungsbereich der Satzung

Diese Satzung gilt für den Ausschuss für Strategieentwicklung in Studium und Lehre (ASSL) der TUHH.

§ 2 Stellung des Ausschusses

  1. Der Ausschuss für Strategieentwicklung in Studium und Lehre ist gemäß § 12 der Grundordnung der TUHH ein Ausschuss des Akademischen Senats. Er berät und unterstützt den Akademischen Senat hinsichtlich seiner Aufgaben. Er ist nicht entscheidungsbefugt.
  2. Der Ausschuss für Strategieentwicklung in Studium und Lehre kann zu bestimmten Themen Arbeitsgruppen einsetzen, die ihm für seine Diskussionen zuarbeiten.

§ 3 Aufgaben des Ausschusses

Der Ausschuss für Strategieentwicklung in Studium und Lehre befasst sich mit folgenden Aufgaben:

  1. Beratung über Grundsatzfragen sowie Entwicklung und Diskussion von hochschulweiten Strategien, Themen und Konzepten im Bereich Lehre, Studium und Weiterbildung.
  2. Beratung über alle Ordnungen im Bereich Studium und Lehre, die studiendekanats- und studienbereichsübergreifend gültig sind.
  3. Beratung über Fragen, zu denen in einem Studiendekanatsausschuss bzw. einem Studienbereich aus einer Statusgruppe ein Widerspruch eingelegt wurde.
  4. Beratung über die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen.

§ 4 Mitglieder des Ausschusses

  1. Mitglieder des Ausschusses für Strategieentwicklung in Studium und Lehre sind:
    1. die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident Lehre
    2. jeweils eine professorale Vertreterin bzw. ein professoraler Vertreter jedes Studiendekanats und Studienbereichs der TUHH
    3. zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. wissenschaftliche Mitarbeiter
    4. eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals
    5. drei Studentinnen bzw. Studenten
  2. Die Mitglieder gemäß (1) b. bis e. werden vom Akademischen Senat in den Ausschuss gewählt. Die Mitglieder gemäß b. bis d. werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Die Mitglieder gemäß e. werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Für jedes Mitglied wird mindestens ein stellvertretendes Mitglied gewählt.
  3. Von den Mitgliedern ist zu Beginn einer Wahlperiode der nicht-studentischen Mitglieder eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender zu wählen. Wählbar ist die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident oder eines der professoralen Mitglieder.
  4. Beratende Mitglieder sind die Dekanatsreferentinnen bzw. Dekanatsreferenten sowie die Leitungen der beiden lehrbezogenen Einheiten Zentrum für Lehre und Lernen (ZLL) und Servicebereich für Lehre und Studium (SLS). Deren Leitungen können sich bedarfsweise durch eine oder mehrere geeignete Personen aus ihrer jeweiligen Einheit vertreten lassen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der TUHH und am Tage nach ihrer Veröffentlichung in der TUHH in Kraft.