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Satzung des Ausschusses für Gleichstellung der Technischen Universität Hamburg

Stand: beschlossen in der 109. Sitzung des Akademischen Senats am 26.10.2016 und vom Präsidium am 24.10.2018 genehmigt

§ 1 Geltungsbereich der Satzung

  1. Diese Satzung gilt für den Ausschuss für Gleichstellung der TUHH.

§ 2 Stellung des Ausschusses

  1. Der Ausschuss für Gleichstellung ist gemäß § 12 der Grundordnung der TUHH ein Ausschuss des Akademischen Senats. Er berät und unterstützt den Akademischen Senat hinsichtlich seiner Aufgaben. Er ist nicht entscheidungsbefugt.
  2. Der Ausschuss für Gleichstellung kann zu bestimmten Themen Arbeitsgruppen einsetzen, die ihm für seine Diskussionen zuarbeiten.

§ 3 Aufgaben des Ausschusses

  1. Der Ausschuss für Gleichstellung befasst sich mit folgenden Aufgaben:
    1. Beratung über Grundsatzfragen sowie Entwicklung und Diskussion von hochschulweiten Strategien, Themen und Konzepten entsprechend der gemeinsamen Aufgaben der Hochschulen (HmbHG § 3, 4 und 5).
    2. Beratung über alle Richtlinien zur Gleichstellung und Aufstellung von Gleichstellungsplänen (HmbHG § 85,9).

§ 4 Mitglieder des Ausschusses

  1. Mitglieder des Ausschusses für Gleichstellung sind:
    1. vier professorale Vertreterinnen bzw. Vertreter der TUHH
    2. zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. wissenschaftliche Mitarbeiter
    3. zwei Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Technischen Verwaltungspersonals
    4. eine Studentinnen bzw. ein Student
  2. Die Mitglieder gemäß a. bis d. werden vom Akademischen Senat in den Ausschuss gewählt. Die Mitglieder gemäß a. bis c. werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Die Mitglieder gemäß d. werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt.
  3. Aus dem Kreis der professoralen Mitglieder wird die bzw. der Vorsitzende gewählt. Für jedes Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied gewählt.
  4. Beratendes Mitglied des Ausschusses ist die Gleichstellungsbeauftragte, bzw. der Gleichstellungsbeauftragter.

§ 5 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der TUHH und am Tage nach ihrer Veröffentlichung in der TUHH in Kraft.