Jetzt zum Sommersemester an der TU Hamburg bewerben! Bewerbungen für deutschsprachige und ausgewählte englischsprachige Masterprogramme sind bis zum 15. Januar möglich.

Richtlinien zur Förderung von Frauen an der TUHH

Der Gründungssenat der Technischen Universität Hamburg-Harburg hat in seiner 65. Sitzung am 31. Mai 1985 die Richtlinie zur Förderung von Frauen an der TUHH in der nachfolgenden Fassung beschlossen:

  1. Alle Ausschreibungen im gehobenen und höheren Dienst erhalten in Zukunft den Zusatz: ,,Die TUHH fördert die Einstellung von Frauen. Sie begrüßt es, wenn sich der Anteil von Frauen - vor allem in technischen Bereichen - erhöht und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.
  2. Jeder Berufungskommission und allen Auswahlkommissionen für Stellen der TUHH sollen mindestens eine, möglichst aber zwei Frauen, angehören. Dabei können auch Frauen aus fachlich benachbarten Gebieten benannt werden.
  3. Bei der Vorauswahl für die Vorstellungsgespräche soll die Berufungskommission bzw. die auswählende und einstellende lnstanz darauf achten, dass Bewerberinnen die Chance einer persönlichen Vorstellung erhalten, wenn die formalen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Beurteilung dieser Voraussetzungen werden die Besonderheiten in Berufsbiographien von Frauen, wie z. B. Ausfallzeiten wegen Kindererziehung, nicht nachteilig bewertet.
  4. Der Berufungs- bzw. Einstellungsvorschlag gegenüber Dienststelle und Personalrat muss wie bisher eine namentliche Angabe über die Zusammensetzung der Berufungs-, gegebenenfalls Auswahlkommission, die Bewerberinnen und Bewerber sowie die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladenen Personen enthalten. Die Gründe für die Nichtberücksichtigung von Bewerberinnen und Bewerbern im Vergleich zu den ausgewählten sind wie bisher zusammenzufassen. Diese Schriftstücke verbleiben bei der Ausschreibungsakte.
  5. Bei Neueinstellungen bzw. bei Besetzung von höhenrwertigen Stellen sind Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation wie ihre Mitbewerber in allen Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen so zu berücksichtigen, dass die Überrepräsentation von Männern abgebaut wird.
  6. Auch bei der Einstellung von wissenschaftlichem Nachwuchs, von studentischen Hilfskräften und Unterrichtstutoren sowie bei der Vergabe von Promotionsstipendien soll einer Überrepräsentation von Männern entgegengewirkt werden.
  7. Die TUHH sollte verstärkt Veranstaltungen anbieten, die Frauen den Einstieg in technische Problemfelder ermöglichen und Fragestellungen aufgreifen, die die Rolle der Frau in technischen Berufen zum Thema haben. Es sollte sichergestellt werden, dass im Austausch mit anderen Hamburger Hochschulen auch allgemeine frauenspezifische Themen in der TUHH vorgetragen werden.
  8. Um die Aufstiegsmöglichkeiten für die in der Verwaltung und in den sonstigen nichtwissenschaftlichen Bereichen beschäftigten Frauen zu verbessern, sollen lnformationen über Möglichkeiten einer beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung bekannt gegeben werden.
  9. Die Universitätsleitung weist regelmäßig in Verlautbarungen an die Öffentlichkeit (Pressenotizen, Vorlesungsverzeichnis der TUHH und ähnliches) auf Aktivitäten zur Förderung von Frauen an der TUHH hin, insbesondere, um Frauen zur Bewerbung um einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz zu motivieren und damit langfristig speziell den weiblichen technischen und wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern.
  10. Die Selbstverwaltungsorgane sowie die Verwaltung und die zentralen Bereiche berichten im Abstand von einem Jahr der Universitätsleitung über die Förderung von Frauen in ihren Bereichen. Die Universitätsleitung gibt darüber einen jährlich zusammengefassten Bericht an den Gründungs- bzw. akademischen Senat. Dieser Bericht ist in schriftlicher Form an alle Universitätsbereiche und an die Kontaktperson(en) zur ,,Leitstelle zur Gleichstellung der Frau" weiterzureichen.