Sehr geehrte Damen und Herren,
die Dienststelle wurde im Juli 2003 vom Personalrat auf Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TUHH über die Anwesenheit von Hunden auf dem Campus, in den Gebäuden und an den Arbeitsplätzen der TUHH aufmerksam gemacht. Der Personalrat bat die Dienststelle um eine Regelung.
Die Dienststelle hat festgestellt, dass alle Hamburger Universitäten und Hochschulen das Mitführen von Hunden auf ihrem Campus, in ihre Gebäude und in die Büros bzw. an den Arbeitsplatz verboten haben; Ausnahmen gibt es wie üblich für Blindenhunde. In Abwägung der Regelung bei den anderen Hamburger Universitäten und Hochschulen, die ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz (Urlaub, "Abbummeln") wegen der Betreuung des Hundes zur Folge hätten und einer etwas flexibleren Regelung hat sich die Dienststelle zu Letzterer entschlossen.
Daher bitte ich darum, zukünftig folgende Regeln zu beachten:
Ich hoffe, dass mit dieser Regelung ein vernünftiger Interessenausgleich gefunden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Scheunert