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Mitführen von Hunden in der TUHH

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Dienststelle wurde im Juli 2003 vom Personalrat auf Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TUHH über die Anwesenheit von Hunden auf dem Campus, in den Gebäuden und an den Arbeitsplätzen der TUHH aufmerksam gemacht. Der Personalrat bat die Dienststelle um eine Regelung.

Die Dienststelle hat festgestellt, dass alle Hamburger Universitäten und Hochschulen das Mitführen von Hunden auf ihrem Campus, in ihre Gebäude und in die Büros bzw. an den Arbeitsplatz verboten haben; Ausnahmen gibt es wie üblich für Blindenhunde. In Abwägung der Regelung bei den anderen Hamburger Universitäten und Hochschulen, die ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz (Urlaub, "Abbummeln") wegen der Betreuung des Hundes zur Folge hätten und einer etwas flexibleren Regelung hat sich die Dienststelle zu Letzterer entschlossen.

Daher bitte ich darum, zukünftig folgende Regeln zu beachten:

  1. Das gelegentliche Mitführen von Hunden an der Arbeitsplatz in der TUHH ist erlaubt. "Gelegentlich" schließt das tägliche Mitführen oder Mitführen eines Hundes nach einem regelmäßigen zeitlichen Muster aus.
  2. Das Mitführen von Hunden an den Arbeitsplatz setzt voraus, dass alle Kolleginnen und Kollegen in der räumlichen Umgebung des Arbeitsplatzes nach ausdrücklicher Befragung mit der gelegentlichen Anwesenheit eines Hundes einverstanden sind.
  3. Hunde sind immer an der Leine zu führen; Verunreinigungen durch Hunde sind sofort zu beseitigen.

Ich hoffe, dass mit dieser Regelung ein vernünftiger Interessenausgleich gefunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Scheunert