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Richtlinie zur Evaluierung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren (einschl. Tenure Track) an der TUHH

(beschlossen vom Akademischen Senat auf seiner 149. Sitzung am 22.04.2020)

I. Zielsetzung und gesetzliche Grundlage

Die Zwischenevaluierung dient zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren vor allem in den Bereichen Forschung und Lehre. Die Beurteilung soll unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen und der Entwicklungspotentiale der Stelleninhaber erfolgen. Basis dieser Zwischenevaluierung ist das im Zuge des Berufungsverfahrens vorgestellte Forschungs- und Lehrkonzept, das nach einem ersten Jahr unter Einbeziehung der Mentorin/des Mentors und eigener Erfahrungen fortgeschrieben worden ist.

Gemäß § 19 des Hamburger Hochschulgesetzes werden Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren für die Dauer von drei Jahren zu Beamtinnen oder Beamten auf Zeit ernannt. Das Dienstverhältnis soll mit Zustimmung der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors im Laufe des dritten Jahres um weitere drei Jahre verlängert werden, wenn sie oder er sich als Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer bewährt hat (Zwischenevaluierung). Anderenfalls kann das Dienstverhältnis mit Zustimmung der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors um bis zu ein Jahr verlängert werden.

Für Juniorprofessuren mit Tenure Track ist nach dem 5. Dienstjahr und spätestens vier Monate vor Ende der Juniorprofessur eine zweite Evaluierung (Tenure-Evaluierung) durchzuführen. Bei Erhalt eines auswärtigen universitären W2- oder W3-Rufes oder auf Antrag der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors in der zweiten Phase der Juniorprofessur kann dieses zweite Bewertungsverfahren vorzeitig eingeleitet werden.

II. Zuständigkeiten und Ablauf des Verfahrens

Die Verantwortung für die Durchführung der Evaluierungen (Zwischen- und Tenure-Evaluierung) liegt beim Präsidium der Technischen Universität Hamburg.

Die Präsidentin/der Präsident setzt für die Evaluierung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren eine zentrale Evaluierungskommission ein, die aus mindestens sechs Mitgliedern besteht: zwei von der/vom Präsidentin/Präsidenten benannte Professorinnen oder Professoren sind ständige Mitglieder der Evaluierungskommission. Ergänzt wird diese Evaluierungskommission fallbezogen durch einen fachnahe/n Vertreter/in aus der Professorenschaft, je einer Vertreterin/einem Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studierenden aus dem Studiendekanat, in dem die Juniorprofessur angesiedelt ist. Die Vizepräsidentin/der Vizepräsident Forschung ist als Professorin/Professor Mitglied und qua Amt Vorsitzende/r der Evaluierungskommission.

Personen, die als Mentorinnen oder Mentoren tätig sind, dürfen nicht in die Zwischenevaluierung bzw. Tenure-Evaluierung eingebunden sein.

Die Evaluierungskommission bestellt zur Beurteilung der Leistungen in Forschung und Lehre mindestens zwei externe Gutachterinnen/Gutachter und verfasst auf Basis

  • eines Selbstberichts der Juniorprofessorin / des Juniorprofessors (basierend auf den definierten Evaluierungskriterien),
  • ggf. einer Hospitation bzw. hochschulöffentlichen Vortrags/Lehrprobe und
  • der Berichte der Gutachter

einen Evaluierungsbericht, der dem Präsidium vorzulegen ist.

Der Bericht der Zwischenevaluierung soll die Leistung der Juniorprofessur beurteilen, d.h. den qualitativen Beitrag zur Entwicklung des Fachgebietes in Forschung und Lehre, die Leistungen im nationalen und internationalen Vergleich, die Relevanz der wissenschaftlichen Vorhaben sowie ggf. Verbesserungsvorschläge unterbreiten.

Der Bericht zur Tenure-Evaluierung soll den Beitrag zur Forschung und Lehre im Fachgebiet beurteilen, die Leistungen im nationalen und internationalen Vergleich, die Eigenständigkeit des wissenschaftlichen Profils, Lehrinnovationen und die Berufbarkeit nach W2/W 3 gemäß HmbHG bewerten. Die erbrachten Leistungen in der Lehre sollen zum Beispiel durch Lehrevaluation oder Lehrkonzepte sowie durch eine verpflichtende hochschulöffentliche Lehrprobe nachgewiesen werden können.

Zur Tenure-Evaluierung gehört ein hochschulöffentlicher Vortrag oder eine hochschulöffentliche Lehrprobe. Die Einladung erfolgt durch die Evaluierungskommission.

Gutachterinnen und Gutachter

Am Evaluierungsverfahren sind international fachlich ausgewiesene Gutachterinnen und Gutachter zu beteiligen. Wenn dies vom fachlichen Profil der Professur geboten erscheint, soll mindestens ein Gutachten aus dem Ausland kommen.

Die Gutachterinnen und Gutachter sollen im Rahmen der Zwischenevaluierung in erster Linie die Forschungstätigkeit der Juniorprofessur beurteilen, d.h. den qualitativen Beitrag zur Entwicklung des Fachgebietes, die Leistungen im nationalen und internationalen Vergleich, die Relevanz der wissenschaftlichen Vorhaben, sowie ggf. Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Die externen Gutachterinnen/Gutachter sollen bereits in der Zwischenevaluierung darauf eingehen, ob eine Berufbarkeit nach W 2 / W 3 nach weiteren drei Jahren zu erwarten ist.

In der Tenure-Evaluierung sollen die Gutachterinnen und Gutachter den Beitrag zur Forschung im Fachgebiet beurteilen, die Leistungen im nationalen und internationalen Vergleich, die Eigenständigkeit des wissenschaftlichen Profils und die Berufbarkeit nach W2/W 3 gemäß HmbHG.

III. Evaluationskriterien für die Zwischen- und die Tenure-Evaluation

Aufgrund der Spezifika des Karriereweges der Tenure-Track-Professur einer Bewährungsphase an derselben Universität für die Übernahme auf eine dauerhafte Professur sind an die Sicherung der Qualität des Tenure-Evaluierungsverfahrens besonders hohe Ansprüche zu stellen. Für die Evaluationsverfahren sind folgende Kriterien heranzuziehen:

  1. Qualität der Forschung, nachgewiesen insbesondere durch Publikations- und Vortragstätigkeit, eingeworbene Drittmittelprojekte und Potential, der Universität neue Impulse in der Forschung zu geben;
  2. Qualität der Lehre, nachgewiesen insbesondere durch Lehrtätigkeit, Betreuung von Studienabschlussarbeiten und Promotionen, hochschuldidaktische Fortbildungen und Potential, der Universität neue Impulse in der Lehre zu geben;
  3. Qualität weiterer Tätigkeiten, insbesondere Internationalität, gesellschaftliche Verantwortung, Engagement im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung bzw. der Scientific Community, Personalführungskompetenz.

Die Evaluationskriterien gelten für alle Junior-Professuren mit und ohne Tenure. Die Evaluationskriterien können - z. B. aus fachlichen Gründen - im Zuge der Berufung spezifiziert werden. Anpassungen sind schriftlich zu vereinbaren.

IV. Zeitlicher Ablauf

Die Zwischenevaluierung ist 2 Jahre und 5 Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses der Juniorprofessorin / des Juniorprofessors einzuleiten.

Dabei sollte folgender Zeitplan eingehalten werden:

Termine

Aktion

Dauer

2 Jahre,
5 Monate

Einberufung der Evaluierungskommission durch die Präsidentin/den Präsidenten;
Abstimmung des Verfahrens durch Kommission

1 Monat

2 Jahre,
5 Monate

Antrag auf Beginn des Verfahrens durch den/die Juniorprofessorin/Juniorprofessor und Aufforderung des Präsidiums an die Juniorprofessorin / den Juniorprofessor zur Erstellung eines Selbstberichts

1 Monat

2 Jahre,
6 Monate

Abgabe des Selbstberichts ( 10 Exemplare);
Auswahl der Gutachter, die dann um Begutachtung (inkl. Empfehlung an Kommission) gebeten werden

2 Monate

2 Jahre,
8 Monate

Auswertung von Selbstbericht, Veranstaltungsevaluierungen und Gutachten;
Verfassen eines vorläufigen Kommissionsberichtes

1 Monat

2 Jahre,
9 Monate

Stellungnahme zum vorläufigen Evaluierungsbericht durch Juniorprofessorin / Juniorprofessor

0,5 Monate

2 Jahre,
9 Monate,
2 Wochen

Abschlussbericht der Evaluierungskommission an die Präsidentin/den Präsidenten mit Empfehlung

0,5 Monate

2 Jahre,
10 Monate

Beschluss des Präsidiums (und Bearbeitung durch die Präsidialverwaltung)


Ausgehend von der Empfehlung der Evaluierungskommission zur Zwischenevaluierung entscheidet das Präsidium unter Berücksichtigung des Bewährungscharakters der Juniorprofessur mit oder ohne Tenure über die Verlängerung des Dienstverhältnisses der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren.

Für die Tenure-Evaluierung für die Juniorprofessuren soll entsprechend folgender Zeitrahmen eingehalten werden:

Termine

Aktion

Dauer

5 Jahre,
2 Monate

Einberufung der Evaluierungskommission durch die Präsidentin/den Präsidenten;
Abstimmung des Verfahrens durch Kommission

1 Monat

5 Jahre,
2 Monate

Antrag auf Beginn des Verfahrens durch den/die Juniorprofessorin/Juniorprofessor und Aufforderung des Präsidiums an die Juniorprofessorin / den Juniorprofessor zur Erstellung eines Selbstberichts

1 Monat

5 Jahre,
5 Monate

Abgabe des Selbstberichts (10 Exemplare);
Auswahl der Gutachter, die dann um Begutachtung (inkl. Empfehlung an Kommission) gebeten werden, Durchführung hochschulöffentlicher Vortrag/Lehrprobe

3 Monate

5 Jahre,
6 Monate

Auswertung von Selbstbericht, Veranstaltungsevaluierungen und Gutachten;
Verfassen eines vorläufigen Kommissionsberichtes

1 Monat

5 Jahre,
7 Monate

Stellungnahme zum vorläufigen Evaluierungsbericht durch Juniorprofessorin / Juniorprofessor

0,5 Monate

5 Jahre,
7 Monate,
2 Wochen

Abschlussbericht der Evaluierungskommission an das Präsidium mit Empfehlung

0,5 Monate

5 Jahre,
8 Monate

Beschluss des Präsidiums (und Bearbeitung durch die Präsidialverwaltung)


Das Präsidium entscheidet über den Übergang auf die Lebenszeitprofessur auf Basis einer erfolgreichen Evaluierung und der begründeten Empfehlung (mit Abstimmungsergebnissen) zur Berufung auf eine W2-/W3-Professur der Evaluierungskommission.

V. Gestaltung des Selbstberichtes

V a: Zwischenevaluierung

Im Selbstbericht soll die Juniorprofessorin / der Juniorprofessor ihre/seine Leistungen darstellen und dokumentieren. Dabei können auch Probleme und Rückschläge im Rahmen der Lehr- und Forschungstätigkeit dargelegt werden.

Basis der Darstellung der Leistungen für die Zwischenevaluierung sind das nach dem ersten Jahr fortgeschriebene Forschung- und Lehrkonzept und die Evaluationskriterien.

Im Einzelnen soll die Dokumentation umfassen:

Forschung

  • Lebenslauf, vollständige Liste der Publikationen und wissenschaftlichen Vorträge (ggf. Patente)
  • Nennung und Erläuterung der durchgeführten und für die Zukunft geplanten Forschungsthemen und -projekte
  • Gestellte Drittmittelanträge und eingeworbene Drittmittel
  • Kurze Erläuterung der erreichten Ziele
  • Darstellung der relevanten Kooperationen mit anderen Wissenschaftler*innen
  • Transferaktivitäten, Kooperationen mit Industrie und Wirtschaft
  • Betreuung von Promotionen und ggf. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Gutachtertätigkeit für DFG, u.a.
  • Sonstige wiss. Tätigkeiten, Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Gremien
  • Auszeichnungen und Preise im Berichtszeitraum.

Lehre

  • Erläuterungen zur Einbindung in die Lehre
  • Nennung der durchgeführten Lehrveranstaltungen mit Teilnehmerzahl (Vorlesungen, Übungen, Praktika) und Erläuterung der Lehrformen, angewandte Didaktik und Methodik, Einsatz neuer Medien, hochschuldidaktische Weiterbildungen und Zertifikate
  • Offenlegung und Kommentierung der hochschulintern durchgeführten Vorlesungsevaluierungen (soweit vorhanden)
  • Darstellung sonstiger Aktivitäten wie Beratung und Betreuung von Studierenden
  • Durchführung von Prüfungen und Betreuung von Studien- und Abschlussarbeiten

Sonstige Aktivitäten, Perspektiven

  • Beteiligung an der Selbstverwaltung der Universität, Mitgliedschaft in universitären Arbeitsgruppen
  • Darlegung der eigenen Entwicklungspotentiale bzw. -perspektiven an der TUHH

Der Selbstbericht ist auf max. 20 Seiten zu begrenzen (ohne Anhang).

V b: Tenure-Evaluierung

Neben der Darstellung der Leistungen anhand der Evaluationskriterien sind zusätzlich für die Tenure-Evaluierung vorzulegen bzw. nachzuweisen:

  • Lehr- und Forschungskonzept für die zukünftige ordentliche Professur sowie
  • Personalführungskompetenz (Nachweis von Führungserfahrung, z.B. Leitung von Arbeitsgruppen; intern/extern durchgeführte Weiterbildung)

Der Selbstbericht ist auf max. 20 Seiten zu begrenzen (ohne Anhang).

VI. Evaluierungsergebnisse

Das Präsidium teilt umgehend der Juniorprofessorin / dem Juniorprofessor das Ergebnis der Zwischenevaluierung bzw. der Tenure-Evaluierung in Form eines verbindlichen Dokuments mit.

Die Ergebnisse der Evaluationen werden dem Akademischen Senat im vertraulichen Teil seiner Sitzung mitgeteilt.