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Fundraising Codex der TUHH

Die Technische Universität Hamburg (TUHH) hat folgenden verbindlichen Katalog der Selbstverpflichtungen (Ethik, Grundsätze und Richtlinien) für Fundraising und Stiftungsmaßnahmen verabschiedet. Sie gelten für alle Hochschulangehörigen.

Präambel

Die TUHH fasst ihr Fundraising-System („Stiften, Spenden, Sponsern“) unter dem Dach von TU & YOU in einer effizienten und synergistischen Struktur zusammen. Die durch Fundraising zusätzlich generierten Mittel sollen bei der Schwerpunktsetzung in der Forschung und Lehre sowie zur Schaffung eines aktiven Campuslebens an der TUHH eingesetzt werden.

Die wesentlichen von der TU & YOU Strategie getragenen Maßnahmen sind:

  • Stiftungsprofessuren und Stiftungsinstitute zur Stärkung der Kompetenzfelder
  • Zuwendungen in die Stiftung zur Förderung der TUHH (inkl. Deutschlandstipendien)
  • Zuwendungen für die Alumniarbeit
  • Sponsoring (vertraglich vereinbarte Leistungen und Gegenleistungen)

Die durch Fundraising generierten Mittel gehen nach dem Willen des Förderers wahlweise an:

  • die TUHH
  • die Stiftung zur Förderung der TUHH
  • den Alumni Verein e. V.
  • die TuTech Innovation GmbH

Die ersten drei genannten Einrichtungen haben den Status der Gemeinnützigkeit und sind auf der Basis von schriftlichen Vereinbarungen zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Forschung und Lehre berechtigt. Die TuTech Innovation GmbH ist der Vertragspartner im Falle des klassischen Sponsorings, das einen Katalog von Leistungen und Gegenleistungen aufweist.

Der Fundraising Codex der TUHH beschreibt Ethik, Grundsätze und Richtlinien, die sich in der gelebten Praxis der TU & YOU Initiative als erfolgreiche Basis für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stiftern, Spendern und Sponsoren der TUHH langjährig bewährt haben.

A. Ethik

Die Förderung von Forschung und Lehre sowie sozialer und kultureller Projekte an der TUHH ist von folgenden Prinzipien getragen:

  1. Die Universität bleibt jederzeit unabhängig von wirtschaftlichen Interessen – die Freiheit von Wissenschaft und Forschung bleibt unangetastet.
  2. Das gute Image und die Integrität der TUHH als öffentliche Bildungs- und Forschungseinrichtung gilt es zu wahren.
  3. Wir pflegen die Beziehungen mit unseren Förderern nachhaltig, begegnen ihnen mit Respekt und achten auf eine vertrauensvolle, verläßliche Zusammenarbeit.
  4. Die Transparenz bezüglich des Einsatzes der bereitgestellten Mittel für die verabredeten Förderziele wird gewährleistet. 5. Wir achten die mit den Förderern verabredeten Projektinhalte und der damit verbundenen Maßnahmen.
  5. Wir achten die Regeln der Korruptionsbekämpfung und des Datenschutzes.

B. Grundsätze

  1. Die Handlungen der TUHH entsprechen Recht und Gesetz und unterliegen der Rechtsaufsicht der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, Hamburg.
  2. Das Präsidium, die Professoren und alle Mitarbeiter der TUHH handeln auf der Basis guter wissenschaftlicher Praxis und geltender Verwaltungsgrundsätze.
  3. Die Prozesse und Entscheidungsabläufe innerhalb der TUHH werden regelmäßig (min. 1x p. a.) durch externe, zertifizierte, unabhängige Auditoren geprüft.
  4. Der Präsident und die von ihm bevollmächtigten, mit Förderern verhandelnden und zusammenarbeitenden Personen verstehen sich als Treuhänder und gemeinsame Interessensverwalter der TUHH sowie der Geld- und Mittelgeber. Ihre dienst- und arbeitsrechtlichen Pflichten bleiben davon unberührt.
  5. Die Vorstände und Aufsichtsräte der Stiftung zur Förderung der TUHH und des Alumni Vereins e. V. arbeiten ehrenamtlich und sind den jeweiligen Satzungen verpflichtet und sie schließen eigennützige Interessen aus.

C. Richtlinien

  1. Stiftungslehrstühle, Stiftungsinstitute und vergleichbare Einrichtungen der TUHH müssen nachhaltig auskömmlich finanziert sein.
  2. Vertragsverhandlungen bezüglich Fundraising führen ausschließlich der Präsident oder die für ihn handelnden Bevollmächtigten (TU & YOU, Alumni Verein e. V., Stiftung zur Förderung der TUHH, TuTech Innovation GmbH). Förderzweck, -zeitraum und -rahmen und Vertragswerke werden grundsätzlich mit dem Präsidium der TUHH abgestimmt.
  3. Die TUHH entscheidet über die Einrichtung von Stiftungsprofessuren, Stiftungsinstituten und Vergabe von Fördergeldern in Absprache mit den Förderern und in Übereinstimmung mit den Zielen der TUHH. Die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte der akademischen Gremien werden nicht berührt.
  4. Die TUHH stellt den mit dem Förderer vereinbarten Einsatz der Mittel sicher und legt dem Förderer darüber Rechenschaft ab.
  5. Förderer sind Partner, die die TUHH in der Forschung und Lehre unterstützen und das Campusleben für die Studierenden verbessern.

Vom Akademischen Senat am 28.10.2015 genehmigte Fassung

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