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Änderungssatzung zur Satzung über die Curricularwerte an der Technischen Universität Hamburg

Vom 22.Juni 2023


Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke hat am 20. Juni 2023 gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 des Ausbildungskapazitätsgesetz (AkapG) vom 14. März 2014 (HmbGVBl. S. 99), geändert am 30. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 351, 353), die gemäß § 3 Absätze 1, 3 und 4 AKapG durch das Präsidium der Technischen Universität Hamburg am 14. Juni 2023 beschlossene Änderungssatzung zur Satzung über die Curricularwerte für die Technische Universität Hamburg genehmigt.

§ 1

Die Satzung über die Curricularwerte an der Technischen Universität Hamburg vom 18.04.2023 wird in § 1 wie folgt geändert:

1) In Nr. 2.06 wird der Studiengang „Flugzeugsystem-Technik“ ersetzt durch „Luftfahrttechnik“.

2) Eingefügt wird

2.18

Data Science

2,8

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung durch die Technische Universität Hamburg in Kraft.

Hamburg, den 22. Juni 2023

Technische Universität Hamburg