Die Stabsstelle Recht ist für die juristischen Angelegenheiten der Technischen Universität Hamburg zuständig. Sie kümmert sich zudem um die rechtskonforme Durchführung der Wahlen der akademischen Selbstverwaltungsorgane wie den Akademischen Senat.
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Anfragen an die Stabsstelle Recht richten Sie bitte an stabsstelle-recht(at)tuhh(dot)de
Im Bewerbungsprozess erhalten die Institute eine Vielzahl von Bewerbungen. Bevor es zu einem Vorstellungsgespräch kommt, muss eine Auswahl vorgenommen werden. Dabei stellt sich bei Bewerbungen von schwerbehinderten sowie ihnen gleichgestellten Personen die Frage nach der Einladung. Die Einladungspflicht richtet sich nach § 165 SGB IX und ist dann nicht erforderlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Die ausschreibende Stelle muss daher darlegen, aus welchen Gründen die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Damit diese Ansicht durch die Stabsstelle Recht umfassend beurteilt werden kann, müssten Sie den Antrag auf Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen (wie Ausschreibung und Votum der Schwerbehindertenvertretung) an die Stabsstelle Recht senden.