Das Praktikum umfasst 10 Wochen.
Die Wahl des Praktikantenamts ist abhängig vom Tätigkeitsbereich. Die zulässigen Tätigkeitsbereiche sind in der Grundpraktikumsordnung aufgelistet. Eine Übersichtsseite der Prüfungsämter und deren Ansprechpartner finden Sie hier.
Ja, aber jeder Praktikumsabschnitt sollte die Dauer von vier Wochen nicht unterschreiten.
Ja, das Grundpraktikum kann im Ausland absolviert werden. Es muss jedoch VOR Beginn des Praktikums eine Prüfung und Genehmigung durch das Praktikantenamt erfolgen.
Nein. Eine Aufteilung des Grundpraktikums auf verschiedene Praktikantenämter ist nicht möglich.
Studierende können nach eigenem Interesse den Tätigkeitsbereich ihres Grundpraktikums aus folgenden Gebieten frei wählen: Bauingenieurwesen, Bioverfahrenstechnik, Energie- und Umwelttechnik, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau, Mechatronik oder Schiffbau.
Bei dem 10-wöchigen Grundpraktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum und diese sind (in Abhängigkeit von Alter und Verdienst) häufig versicherungsfrei. Genauere Informationen hierzu bekommen Sie von Ihrer Krankenversicherung.