Grundpraktikum

Zu den Zugangsvoraussetzungen des Bachelorstudiengangs „Allgemeine Ingenieurwissenschaften“ gehört ein Grundpraktikum gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 der Satzung über das Studium an der TUHH. Die Inhalte des Grundpraktikums sind im Detail in der Grundpraktikumsordnung beschrieben.

Das Grundpraktikum ist in der Regel vor dem Studium zu absolvieren. Der Nachweis über das erbrachte Grundpraktikum muss spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit vorliegen. Diese kann ohne Nachweis über das Grundpraktikum nicht begonnen werden.

Das Grundpraktikum ist unabhängig von der später zu wählenden Vertiefungsrichtung.

FAQ zum Grundpraktikum

Wie lang muss das Praktikum sein?

Das Praktikum umfasst 10 Wochen.

An welches Praktikantenamt muss ich mich als AIW Student wenden?

Die Wahl des Praktikantenamts ist abhängig vom Tätigkeitsbereich. Die zulässigen Tätigkeitsbereiche sind in der Grundpraktikumsordnung aufgelistet. Eine Übersichtsseite der Prüfungsämter und deren Ansprechpartner finden Sie hier.

Kann das Praktikum auf verschiedene Betriebe aufgeteilt werden?

Ja, aber jeder Praktikumsabschnitt sollte die Dauer von vier Wochen nicht unterschreiten.

Kann das Praktikum im Ausland erbracht werden?

Ja, das Grundpraktikum kann im Ausland absolviert werden. Es muss jedoch VOR Beginn des Praktikums eine Prüfung und Genehmigung durch das Praktikantenamt erfolgen.

Kann das Praktikum auf verschiedene Praktikantenämter aufgeteilt werden?

Nein. Eine Aufteilung des Grundpraktikums auf verschiedene Praktikantenämter ist nicht möglich.

Muss das Praktikum in einem bestimmten Themenbereich oder mit bestimmten Schwerpunkten durchgeführt werden?

Studierende können nach eigenem Interesse den Tätigkeitsbereich ihres Grundpraktikums aus folgenden Gebieten frei wählen: Bauingenieurwesen, Bioverfahrenstechnik, Energie- und Umwelttechnik, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau, Mechatronik oder Schiffbau.

Bin ich während des Praktikums versichert?

Bei dem 10-wöchigen Grundpraktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum und diese sind (in Abhängigkeit von Alter und Verdienst) häufig versicherungsfrei. Genauere Informationen hierzu bekommen Sie von Ihrer Krankenversicherung.