Bitte nehmen Sie unter der folgenden E-Mailadresse Kontakt mit uns auf
praktikantenamt.mb(at)tuhh(dot)de
Technische Universität Hamburg
Praktikantenamt Maschinenbau
Gebäude N, 1. Stock, Raum 1001
Eißendorfer Str. 40
21073 Hamburg
Alle Informationen zum Grundpraktikum finden Sie in der Grundpraktikumsordnung.
Die aktuelle Praktikumsordnung für Studierende des Bachelorstudiengangs Maschinenbau mit Studienbeginn ab dem Wintersemester2024/2025 finden Sie hier:
Praktikumsordnung Maschinenbau ab Studienbeginn Wintersemester 2024/2025
Die aktuelle Praktikumsordnung für Studierende des Bachelorstudiengangs Mechantronik mit Studienbeginn ab dem Wintersemester2024/2025 finden Sie hier:
Praktikumsordnung Mechatronik ab Studienbeginn Wintersemester 2024/2025
Haben Sie Ihr Studium VOR dem Wintersemester 2024/2025 begonnen, rufen Sie die für Sie gültige Praktikumsordnung bitte hier ab.
Wählen sie auf der sich öffnenden Seite den für Sie passenden Studienbeginn aus.
Weitere Hinweise zum Grundpraktikum und zum Erstellen des Berichtes finden Sie hier.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, nach einem Praktikumsplatz zu suchen.
In Frage kommen grundsätzlich Betriebe, die ausbilden, da sie in der Regel dann auch eine Ausbildungswerkstatt haben oder zumindest auf das Vermitteln grundlegender Tätigkeiten, wie sie für das Grundpraktikum gefordert sind, eingestellt sind.
Betriebe, die ausbilden, lassen sich hier gut finden:
https://meine-ausbildung.hamburg/
Gezielt nach Praktika in und um Hamburg kann man hier suchen:
https://www.hamburg.de/leben-in-hamburg/arbeiten-in-hamburg/jobsuche
Was man allerdings wissen muss: Praktikumsstellen werden oft gar nicht ausgeschrieben, d.h. man muss sich initiativ bewerben.
Auf Firmenkontaktmessen oder Messen Rund um das Thema Studium und Ausbildung können Sie direkt mit Firmenvertretern sprechen.
Die Studierenden des Fachschaftsrats Maschinenbau/Mechatronik können auch mit Informationen weiterhelfen.
Die offiziellen Regelungen dazu, wann das Praktikum abgeleistet werden muss, finden Sie in der jeweils gültigen Praktikumsordnung.
Ein Rat aus unserer Erfahrung:
Wenn Sie die geforderten 8 Wochen VOR dem Studium ableisten können, ist das optimal. Dann können Sie die vorlesungsfreien Zeiten in den ersten Semestern, in denen Sie ja sonst das Praktikum oder Teile davon machen müssten, für andere Zwecke, wie das Lernen für Prüfungen, nutzen.