Jetzt zum Sommersemester an der TU Hamburg bewerben! Bewerbungen für deutschsprachige und ausgewählte englischsprachige Masterprogramme sind bis zum 15. Januar möglich.

Die Auswahl der Bewerber/innen

Verteilung der Studienplätze

Die grundständigen Studiengänge der TUHH sind zulassungsbeschränkt. Was bedeutet das? Die Zahl der neu aufzunehmenden Studierenden ist durch die Kapazitätsverordnung begrenzt. Es muss also eine Auswahl der Studienanfängerinnen und -anfänger erfolgen. Das hat zur Folge, dass nicht alle Personen, die sich erfolgreich bewerben, auch tatsächlich einen Studienplatz erhalten können. Nach dem Hochschulzulassungsgesetz (HZG / externer Link) sind die zur Verfügung stehenden Studienplätze somit nach folgendem Schlüssel zu vergeben: 

Von allen zur Verfügung stehenden Plätzen sind vorab zu berücksichtigen (Vorabquoten):

  • 10 % für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose (nicht Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen und sonstige Gleichgestellte - § 5 Absatz 2 der Satzung über das Studium an der TUHH),
  • 5 % für Fälle außergewöhnlicher Härte,
  • 3 % für Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
  • 2 % für Fälle des Spitzensports, die hierdurch an den Studienstandort Hamburg gebunden sind.

Die übrigen Studienplätze für Studienanfänger/innen werden wie folgt vergeben:

  • Vorwegauswahl (je nach Bewerberlage), danach zu
  • 90 % an Bewerber/innen nach dem TU-eigenen Auswahlverfahren (Leistung)
  • 10 % an Bewerber/innen, die nach Wartezeit ausgewählt werden (Wartezeit). 

Auswahl nach dem TU-eigenen Auswahlverfahren (einschließlich der Zulassung in der Wartezeitquote)

Alle Studieninteressierten (außer Vorabquoten) durchlaufen das TU-eigene Auswahlverfahren.

Hierbei gehen bei der Zulassung nach Leistung die Abiturnote (bzw. Note der Hochschulzugangsberechtigung) sowie die Mathematiknoten aus den vier Halbjahren vor dem Abschluss des Abiturs in die Bewertung ein. Hinweise zur Berechnung der Verfahrensnote finden Sie hier.

Die Rangfolge der Bewerber/innen in der Liste nach Wartezeit wird vorrangig durch die Zahl der Halbjahre (als Halbjahr ist die Zeit vom 1.4. bis 30.9. eines Jahres und vom 1.10. bis 31.3. des folgenden Jahres definiert) bestimmt, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird, in vollem Umfang verstrichen sind. Von der insgesamt errechneten Anzahl der Halbjahre (Wartezeit) werden die Semester abgezogen, in denen Sie an einer deutschen Hochschule eingeschriebenen waren (Parkstudium). Es werden maximal 7 Wartehalbjahre angerechnet.

(Beispiel: Abitur 8. Mai 2017, Antrag auf Zulassung zum Wintersemester 2019/20 = 4 Wartesemester - voll verstrichene Halbjahre - 1.10.2017-31.3.2018; 1.4.2018-30.9.2018, 1.10.2018-31.3.2019, 1.4.2019-30.9.2019; das Wintersemester beginnt jeweils am 1.10).

Vorwegauswahl (Bundesfreiwilligen-, Zivil-, Entwicklungsdienst oder freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr/Pflege eines Kindes oder sonstiger Angehöriger)

Nach § 7 HZG ist für diesen Personenkreis eine bevorzugte Zulassung möglich. Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, werden unter Anrechnung auf die insgesamt verfügbaren Plätze vorweg ausgewählt. 

Die Vorwegauswahl setzt eine Zulassung aus einem vorherigen Bewerbungsverfahren voraus und ferner, dass Sie die Zulassung zum nächsten, auf die Beendigung des Dienstes folgenden Zulassungsverfahren erneut beantragt wird. Als Nachweis für die Vorwegauswahl ist ein Kopie des Zulassungsbescheids während des Bewerbungsverfahrens hochzuladen. Im Falle einer Immatrikulation ist dann auch eine entsprechende Dienstzeitbescheinigung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für die "bevorzugte Zulassung" nur möglich, wenn Sie einen Zulassungsbescheid aus dem letzten Jahr vorliegen haben. Die TUHH kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht feststellen, ob Sie in den vorangegangenen Semestern eine Zulassung erhalten haben.

Ein Beispiel: Sie haben sich zum Wintersemester 2018/2019 an der TUHH beworben und eine Zulassung erhalten. Sie konnten das Studium jedoch nicht aufnehmen, da Sie ein freiwilliges soziales Jahr leisten wollten. Dieser Dienst endete dieses Jahr. Nun müssen Sie sich erneut für denselben Studienplatz bewerben, geben im Online-Antrag "Antrag auf bevorzugte Zulassung" an, laden den Zulassungsbescheid aus dem letzten Jahr hoch und haben dann - eine vollständige und fristgerechte Bewerbung vorausgesetzt - den Studienplatz sicher.

Vorabquote für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose

Bewerberinnen und Bewerber, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben (also kein deutsches Abitur, kein deutsches abgeschlossenes Hochschulstudium) und auch keine EU-Staatsbürgerschaft (einschließlich Liechtenstein, Norwegen, Island) besitzen oder in den Kreis der sonstigen Gleichgestellten (siehe § 5 Absatz 2 der Satzung über das Studium an der TUHH) fallen, laufen über die sogenannte "Ausländerquote". Ein separater Antrag ist jedoch nicht zu stellen. Es muss nur das reguläre Online-Bewerbungsverfahren Gruppe 2 durchlaufen werden.

Vorabquote für Härtefälle

Der Härtefallantrag ist ein vorsorglich gestellter Antrag auf Befreiung von den allgemeinen Auswahlmaßstäben. Daher stellt die Rechtsprechung an die Anerkennung eines Härtefalls strenge Anforderungen. Als Härtefallkriterien kommen besondere soziale und familiäre Umstände sowie gesundheitliche Gründe in Betracht, die unmittelbar in der Person der Bewerberin bzw. des Bewerbers liegen und eine sofortige Aufnahme des Studiums in dem genannten Studiengang am Studienstandort Hamburg zwingend erfordern. Sofern Sie einen Härteantrag stellen wollen, geben Sie dies in der Onlinebewerbung an und laden die entsprechenden Dokumente zur Belegung Ihres Härtefalls gemäß der Härtefallrichtlinien der TUHH hoch. Ein unvollständiger Härtefallantrag (z. B. fehlende Nachweise oder Belege) wird nicht berücksichtigt. Sollte Ihrem Antrag nach Prüfung nicht stattgegeben werden können, nehmen Sie automatisch am normalen Vergabeverfahren teil. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Nähere Informationen finden Sie in den Härterichtlinien der TUHH.

Vorabquote für Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Um die Zulassungschancen von beruflich qualifizierten Studienbewerberinnen und -bewerbern, die nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, zu verbessern, wird in den Bachelorstudiengängen diese Quote eingefügt. Sie betrifft Personen, die unter § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummern 3 bis 7 (zukünftig bis 8) und § 38 HmbHG fallen. Ein separater Antrag muss nicht gestellt werden. Es muss nur das reguläre Online-Bewerbungsverfahren durchlaufen werden.

Vorabquote für Spitzensportler/innen

Sportlerinnen und Sportler, die einem auf Bundesebene gebildeten A, B, C oder D/C Kader eines Spitzenfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (kurz: OSP) betreuten Sportart angehören und somit an den Studienstandort Hamburg gebunden wären, können den Zugang über diese Quote erhalten. Bitte stellen Sie den Antrag während der Onlinebewerbung und laden eine Bescheinigung des OSP Hamburg/ Schleswig Holstein hoch, die belegt, dass Sie eine Spitzensportlerin bzw. ein Spitzensportler sind.


Besondere Hinweise für Zweitstudienbewerber/innen und Bewerber/innen nach § 38 HmbHG

Zweitstudienbewerber/innen

Sie sind Zweitstudienbewerberin bzw. -bewerber, wenn Sie, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, bereits ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes (z. B. Universität, Fachhochschule, pädagogische Hochschule usw.) erfolgreich abgeschlossen haben bzw. bis zum Beginn des Studiums an der TUHH (30. September d. J.) abschließen werden. Auch Sie durchlaufen Sie das TU-eigene Auswahlverfahren. 

Hierbei tritt eine Verfahrensnote an die Stelle der Note der Hochschulzugangsberechtigung, die sich zu je 50 % aus der Abschlussnote des Erststudiums und der Note der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) ergibt. Das zusätzlich erforderliche Bewerbungsschreiben soll eine ausführliche Begründung für Ihr Zweitstudium beinhalten und einen Bezug zum Erststudium erkennen lassen. 

Den Antrag stellen Sie online während der regulären Onlinebewerbung. Bitte laden Sie bei der Bewerbung folgende Dokumente hoch:

  • Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, FH-Reife)
  • aktuelles Transcript Ihres Studiums mit Durchschnittsnote
  • Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums mit Angabe der Abschlussnote bzw. eine Prognosebescheinigung Ihrer Hochschule
  • Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, warum die Aufnahme eines Zweitstudiums für Sie notwendig ist.

Besondere Hochschulzugangsberechtigung nach § 38 HmbHG (für Personen ohne Abitur)

Wenn Sie durch eine Eingangsprüfung die Studienberechtigung für die TUHH erworben haben, wird mit Wirkung ab dem WS 2014/2015 Ihre Bewerbung in die Vorabquote für Personen ohne schulische Hochschulreife einbezogen. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage gern beim Studierendenservice. Informationen allgemein zu dieser Art des Hochschulzugangs finden Sie hier.