Bewirb dich jetzt bis zum 15. Juli für dein Bachelor- oder Masterstudium an der TU Hamburg.

Gesonderte Hinweise

... zur Hochschulzugangsberechtigung

Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrem Zeugnis die allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife (für Ingenieurwissenschaften/Technik) besitzen oder ob Ihre in einem anderen Bundesland erworbene Hochschulzugangsberechtigung Sie zur Aufnahme des Studiums an der TUHH berechtigt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Fachhochschulreife NICHT zur Aufnahme des Studiums an der TUHH berechtigt! Informationen zum Zugang ohne Hochschulreife finden Sie hier.

Sofern Sie die Zwischenprüfung (Vordiplom) an einer deutschen Fachhochschule mit der Note 2,0 oder besser abgelegt haben und nicht über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung verfügen, können Sie sich um einen Studienplatz bewerben. Sollten Sie Zweifel wegen Ihrer Hochschulzugangsberechtigung haben, legen Sie Ihr Zeugnis rechtzeitig dem Studierendenservice (Email an study@tuhh.de) vor.

Hochschulzugangsberechtigungen, die noch zu Zeiten der DDR erworben wurden, müssen generell zur Bewertung beim SIZ vorgelegt werden: Schul-Informations-Zentrum (SIZ), Beratungsteam A, Hamburger Straße 37, 22083 Hamburg.

... für ausländische Studierende

Für ausländische Studieninteressierte gilt: Die TUHH arbeitet nicht mit uni-assist zusammen. Für eine Bewerbung an der TUHH muss deshalb kein Dokument von uni-assist hochgeladen werden. Prüfen Sie, ob Ihr Schulabschluss Sie zur Aufnahme eines Studiums an der TUHH berechtigt. Nutzen Sie dafür beispielsweise die Online-Plattform anabin.

Bitte nutzen Sie auch die weiteren Informationen auf unserer Homepage.

Bitte beachten Sie auch die erforderlichen Sprachnachweise für eine Bewerbung an der TUHH. Die Anforderungen finden Sie hier.

... für Studieninteressierte für ein duales Studium

Sie interessieren sich für ein duales Studium an der TUHH? Dann lesen Sie hier weitere Informationen über die Konditionen eines dualen Studiums.

Die Bewerbung erfolgt auch in diesem Fall für einen regulären Bachelor-Studiengang. Es gibt kein gesondertes Zulassungsverfahren für Dual-Studierende. Erst bei der Immatrikulation wird die Spezifikation in einen Dual-Studiengang vorgenommen, wenn ein entsprechender Studierendenvertrag mit einem Kooperationsunternehmen nachgewiesen werden kann.

... zu Sonderanträgen (Härtefallquote oder Spitzensportlerquote)

Sofern Sie einen Antrag in der Härtefall- und/oder Spitzensportlerquote stellen möchten, können Sie dies im Rahmen der regulären Onlinebewerbung tun. Im Rahmen der Bewerbung wird Ihnen mitgeteilt, welche zusätzlichen Dokumente Sie hochladen müssen.