Jetzt zum Sommersemester an der TU Hamburg bewerben! Bewerbungen für deutschsprachige und ausgewählte englischsprachige Masterprogramme sind bis zum 15. Januar möglich.

Studieren ohne direkte Hochschulreife

Lebenswege verlaufen nicht immer geradlinig. Viele Menschen gehen den direkten Weg über Schule, Abitur und Studium in den Beruf. Ebenso viele Menschen entscheiden sich nach dem Erwerb des Schulabschlusses (unterhalb Abitur) für eine Ausbildung, arbeiten einige Jahre, bevor dann der Entschluss zur Aufnahme eines Studiums endgültig gereift ist.

Und eben diesem letztgenannten Personenkreis gibt das Hamburgische Hochschulgesetz die Möglichkeit, über eine spezielle Prüfung, die sogenannte Eingangsprüfung, die Hochschulzugangsberechtigung für einen grundständigen Studiengang an der TUHH zu erwerben und somit den Weg zu einem Studienabschluss zu eröffnen.

Wenn Sie also kein Abitur abgelegt, aber gleichwohl eine Berufsausbildung absolviert haben und im Anschluss daran mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sind, steht Ihnen der Weg zu einem Studienplatz an der TUHH offen. Nähere Informationen finden Sie am Ende dieser Seite. Bitte beachten Sie: Die Frist für einen Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung endet jedes Jahr am 1. April (Ausschlussfrist). Das heißt, Ihr Antrag muss bis zu diesem Zeitpunkt vollständig bei der TUHH vorliegen. Beachten Sie auch, dass Sie rechtzeitig Kontakt zur Zentralen Studienberatung der TUHH aufnehmen. Ein Gespräch dort ist zwingend erforderlich für eine Zulassung zur Prüfung. Auch empfiehlt sich ein Gespräch mit der Studienfachberatung. Die zuständige Kontaktperson können Sie bei der Zentralen Studienberatung erfragen. Tipp: Zur Vorbereitung auf die Eingangsprüfung können Sie beispielsweise die MINTFIT-Angebote nutzen. Verinnerlichen Sie sich auch nochmals die Lehrbücher aus Ihrer Berufsausbildung oder auch Mathematik- und Physikstoff ab Klasse 10 aufwärts.

Hinweis: Personen, die nach ihrer Ausbildung beispielsweise einen Meistertitel nach der Handwerksordnung oder einen Fachwirtabschluss erworben haben, müssen keine Eingangsprüfung absolvieren. Diese bewerben sich bitte über diesen Weg. Wenn Sie sich wegen Ihres Fortbildungsabschlusses und der sich daraus ergebenden Berechtigung nicht sicher sind, fragen Sie STUDIS oder auch im Schulinformationszentrum der Behörde für Schule und Berufsbildung.

Besonderer Hinweis an Absolventinnen und Absolventen von Hamburger Fachschulen (i. d. R. mit Abschlüssen "staatlich geprüft..."): Wer über einen Abschluss nach der APO-FS TWG vom 16. Juli 2002 bzw. der APO-FSH vom 16. Juli 2002 verfügt, bewirbt sich bitte direkt hier. Andere Personen und auch Personen mit außerhamburgischen Fachschulabschlüssen wenden sich bitte an das Schulinformationszentrum der Behörde für Schule und Berufsbildung und lassen sich, sofern zutreffend, bitte eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausstellen. Andernfalls ist ein Zugang über die Eingangsprüfung möglich.
 


Weitere Informationen

Informationsblatt zum Hochschulzugang für Berufstätige (Merkblatt / PDF)

Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung (Antrag / PDF)

Ansprechpartner für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren


Rechtsgrundlagen

Hamburgisches Hochschulgesetz in aktueller Fassung (externer Link)

Satzung der TUHH für Eingangsprüfungen nach § 38 HmbHG (Auszug aus dem Amtlichen Anzeiger / PDF)

Satzung über die Erhebung von Gebühren an der Technischen Universität Hamburg