Jetzt zum Sommersemester an der TU Hamburg bewerben! Bewerbungen für deutschsprachige und ausgewählte englischsprachige Masterprogramme sind bis zum 15. Januar möglich.

Für die Ermittlung der Punktsumme wird zunächst die Abiturnote bzw. die Note der Hochschulzugangsberechtigung gemäß folgender Tabelle umgerechnet:

Note/PunkteNote/Punkte Note/PunkteNote/Punkte
1,0/701,8/542,6/373,4/13
1,1/681,9/522,7/343,5/10
1,2/662,0/502,8/313,6/8
1,3/642,1/482,9/283,7/6
1,4/622,2/463,0/253,8/4
1,5/602,3/443,1/223,9/2
1,6/582,4/423,2/194,0/0
1,7/562,5/403,3/16 

Danach wird der Punktedurchschnitt ermittelt, der sich aus den im Fach Mathematik erreichten Punkten der vier Halbjahre vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ergibt ((Note 1. Halbjahr + Note 2. Halbjahr + Note 3. Halbjahr + Note 4. Halbjahr) ./. 4 = Punktsumme aus dem Bereich Mathematik). Unabhängig von der Art des besuchten Kurses werden 5 Punkte (Bonuspunkte) der Punktsumme der Abiturnote hinzugerechnet, wenn der Punktedurchschnitt in der Mathematik mindestens 10 ergibt.

Beispiele

Abiturnote 1,5 = 60 Punkte
Mathematik-Durchschnitt der vier Halbjahre = 12 Punkte --> Erhalt der Bonuspunkte
Gesamtpunktsumme = 65

Abiturnote 2,1 = 48 Punkte
Mathematik-Durchschnitt der vier Halbjahre = 9 Punkte ---> Bonuspunkte können nicht vergeben werden
Gesamtpunktsumme = 48

Abiturnote 2,3 = 44 Punkte
Mathematik-Durchschnitt der vier Halbjahre = 10 Punkte --> Erhalt der Bonuspunkte
Gesamtpunktsumme = 49

Mit der Gesamtpunktsumme nehmen Sie am Zulassungsverfahren für die Bachelorstudiengänge teil.

Hinweis: Die Tabelle wird auch bei den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen herangezogen.