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Für die Ermittlung der Punktsumme wird zunächst die Abiturnote bzw. die Note der Hochschulzugangsberechtigung gemäß folgender Tabelle umgerechnet:

Note/PunkteNote/Punkte Note/PunkteNote/Punkte
1,0/701,8/542,6/373,4/13
1,1/681,9/522,7/343,5/10
1,2/662,0/502,8/313,6/8
1,3/642,1/482,9/283,7/6
1,4/622,2/463,0/253,8/4
1,5/602,3/443,1/223,9/2
1,6/582,4/423,2/194,0/0
1,7/562,5/403,3/16 

Danach wird der Punktedurchschnitt ermittelt, der sich aus den im Fach Mathematik erreichten Punkten der vier Halbjahre vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ergibt ((Note 1. Halbjahr + Note 2. Halbjahr + Note 3. Halbjahr + Note 4. Halbjahr) ./. 4 = Punktsumme aus dem Bereich Mathematik). Unabhängig von der Art des besuchten Kurses werden 5 Punkte (Bonuspunkte) der Punktsumme der Abiturnote hinzugerechnet, wenn der Punktedurchschnitt in der Mathematik mindestens 10 ergibt.

Beispiele

Abiturnote 1,5 = 60 Punkte
Mathematik-Durchschnitt der vier Halbjahre = 12 Punkte --> Erhalt der Bonuspunkte
Gesamtpunktsumme = 65

Abiturnote 2,1 = 48 Punkte
Mathematik-Durchschnitt der vier Halbjahre = 9 Punkte ---> Bonuspunkte können nicht vergeben werden
Gesamtpunktsumme = 48

Abiturnote 2,3 = 44 Punkte
Mathematik-Durchschnitt der vier Halbjahre = 10 Punkte --> Erhalt der Bonuspunkte
Gesamtpunktsumme = 49

Mit der Gesamtpunktsumme nehmen Sie am Zulassungsverfahren für die Bachelorstudiengänge teil.

Hinweis: Die Tabelle wird auch bei den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen herangezogen.