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Grundpraktikum

Zu den Zulassungsvoraussetzungen der meisten Bachelorstudiengänge gehört ein Grundpraktikum, das insgesamt 8-10 Wochen umfasst. Das Grundpraktikum ist in fast allen Bachelorstudiengängen erforderlich, außer in Computer Science (vormals: Computational Informatics), Technomathematik, Data Science, Green Technologies, Chemie- und Bioingenieurwesen, Bioverfahrenstechnik (ab WiSe 19/20) und Verfahrenstechnik (ab WiSe 19/20). Da das Grundpraktikum Zugangsvoraussetzung ist und kein Teil des regulären Studienplans, werden keine Leistungspunkte vergeben. Das Grundpraktikum muss zwar erst im Verlauf des Studiums nachgewiesen werden, aber es wird aus studienorganisatorischen Gründen dringend empfohlen, das Grundpraktikum tatsächlich vor Beginn des Studiums zu absolvieren.

Über die Dauer und den Nachweiszeitpunkt des Praktikums in Ihrem Studiengang informieren Sie sich bitte in Ihrer in der untenstehenden Tabelle verlinkten Praktikumsordnung. Alternativ können Sie sich die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen für Ihren Studiengang auch auf dieser Seite aufrufen. Bei einigen Studiengängen ist es auch möglich, das Grundpraktikum in Teilen abzuleisten, sodass beispielsweise ein Teil vor dem Studium absolviert wird und dann nur noch ein kleinerer Anteil während des Studiums absolviert werden muss. Die genaue Regelung für Ihren Studiengang entnehmen Sie bitte der in der Tabelle verlinkten Grundpraktikumsordnung.

Die Anerkennung der Grundpraktika erfolgt durch die jeweils zuständigen Praktikantenämter. In der folgenden Tabelle sind die Grundpraktikumsordnungen für alle betroffenen Studiengänge verlinkt sowie die verantwortlichen Personen in den Praktikantenämter aufgelistet. Bei Fragen kontaktieren Sie diese gerne.

(∗ Vom Grundpraktikum zu unterscheiden ist das Fachpraktikum)

Studiengang Grundpraktikumsordnung Adresse Praktikantenamt

Allgemeine Ingenieurwissenschaften (AIW)/
General Engineering Science (GES)/

AIW /GES

Es ist das Praktikantenamt zuständig, aus dessen Bereich die Inhalte des Grundpraktikums gewählt wurden (siehe unten).

FAQs

Engineering Science (ES) Engineering Science (Deutsch)

Es ist das Praktikantenamt zuständig, aus dessen Bereich die Inhalte des Grundpraktikums gewählt wurden (siehe unten).

FAQs

Bau- und Umweltingenieurwesen

Bauwesen ab Studienanfang WiSe24/25 (PDF)

Bauwesen bis Studienanfang WiSe23/24 (PDF)

Prof. Marcus Rutner
Tel.: +49 40 428 78 - 3022
E-Mail: marcus.rutner(at)tuhh(dot)de
Bioverfahrenstechnik/
Energie- und Umwelttechnik/
Verfahrenstechnik

Verfahrenstechnik, Bioverfahrenstechnik und Energie- und Umwelttechnik bis Studienanfang WiSe18/19

Dr. Marvin Scherzinger
Tel.: +49 40 42878 - 4829
E-Mail: marvin.scherzinger(at)tuhh(dot)de
Webseite: www.tuhh.de/iue/lehre/praktikantenamt.html

Elektrotechnik/
Informatik-Ingenieurwesen (IIW)

Elektrotechnik und IIW

Prof. Dr. Görschwin Fey
Tel.: +49 40 428 78 - 3697
E-Mail: praktikantenamt.eim(at)tuhh(dot)de
Webseite: Praktikantenamt ET/IIW
Logistik und Mobilität/
Wirtschaftsingenieurwesen - Fachrichtung Logistik und Mobilität

Logistik und Mobilität (PDF)

Wirtschaftsingenieurwesen - Fachrichtung Logistik und Mobilität (PDF)

Antworten auf FAQs gibt es hier.
 

Nicole Nellen
E-Mail: praktikantenamt.wilum(at)tuhh(dot)de
Weitere Informationen

Maschinenbau/

Mechatronik

Maschinenbau

Mechatronik

Prof. Dr. Benedikt Kriegesmann
Tel.: +49 40 428 78 - 3205
E-Mail: praktikantenamt.mb(at)tuhh(dot)de
Webseite: Praktikantenamt

Schiffbau

Schiffbau

Prof. Sören Ehlers
Tel.: +49 40 428 78 - 3325
E-Mail: ehlers(at)tuhh(dot)de

 

Bei fachspezifischen Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an das zuständige Praktikantenamt (s.o.), bei Fragen zu den allgemeinen Regelungen steht Ihnen die Zentrale Studienberatung zur Verfügung.