Berufungsverfahren werden auf der Grundlage des Hamburgischen Hochschulgesetzes und der Berufungsordnung der TU Hamburg durchgeführt. Wir verfolgen das Ziel, Berufungsverfahren innerhalb von 9 Monaten nach Ausschreibung abzuschließen.
Der Berufungsausschuss
Für jedes Berufungsverfahren wird vom Akademischen Senat, dem höchsten Selbstverwaltungsgremium unserer Universität, ein Berufungsausschuss eingesetzt. Dem Berufungsausschuss gehören mindestens drei Professor*innen, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter oder eine wissenschaftliche Mitarbeiterin und ein Studierender der TU Hamburg an. Zudem ernennt der Präsident zwei externe Mitglieder. Hierbei handelt es sich um Professor*innen anderer Universitäten, die auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Professur besonders ausgewiesen sind. Mit beratender Stimme beteiligen sich die Gleichstellungsbeauftragte und – bei schwerbehinderten Bewerber*innen – auch die Schwerbehindertenbeauftragte am Berufungsverfahren.
Die Arbeit des Berufungsausschusses
In einer konstituierenden Sitzung wird eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender gewählt, der zeitliche Ablauf des Verfahrens geplant und die Kriterien für die Auswahl von Bewerber*innen auf der Grundlage der Stellenanzeige ausgearbeitet. In der zweiten Sitzungen werden alle eingehenden Bewerbungen gesichtet, geprüft, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind und beurteilt, wie gut einzelne Bewerber*innen die Auswahlkriterien erfüllen. Aussichtsreiche Bewerber*innen werden anschließend zu einem Probevortrag eingeladen.
Der Probevortrag besteht aus einem Fachvortrag, einer Lehrprobe und einem Gespräch mit dem Berufungsausschuss. Wenn Sie zu einem Probevortrag eingeladen werden, wird die oder der Vorsitzende des Berufungsausschusses Ihnen das genaue Format dieser Vorträge erläutern. Im Anschluss an die Probevorträge entscheidet der Berufungsausschuss, welche Bewerber*innen in die engere Wahl kommen. Für diese Bewerber*innen werden jeweils mindestens zwei Gutachten von Expert*innen auf dem Fachgebiet der Professur angefordert. In der abschließenden Sitzung entscheidet der Berufungsausschuss über seinen Berufungsvorschlag. Der Berufungsvorschlag soll drei Namen enthalten und ist hierarchisch geordnet. Dies bedeutet, dass die/der Bewerber*in auf dem ersten Platz als den Ruf auf die Professur erhalten soll. Lehnt sie oder er den Ruf ab, erhält die oder der Zweitplatzierte den Ruf.
Beschluss eines Berufungsvorschlags und Berufungsverhandlungen
Der Vorsitzende verfasst einen Bericht über das Berufungsverfahren und übermittelt den Berufungsvorschlag anschließend an den Akademischen Senat. Der Akademische Senat beschließt den Berufungsvorschlag in einer vertraulichen Sitzung und leitet ihn zur Prüfung an das Präsidium weiter. Alle Bewerber*innen werden informiert, dass ein Berufungsvorschlag vorliegt. In der Regel erteilt der Präsident anschließend der oder dem Bewerber*in auf dem ersten Listen-Platz einen Ruf auf die Professur. Die Bewerber*innen auf den Listenplätzen 2 und 3 werden von dem Präsidenten über Ihren Listenplatz informiert. Alle anderen Bewerber*innen wird mitgeteilt, dass Ihre Bewerbung in der Berufungsliste nicht berücksichtigt werden konnte.
Anschließend führt das Präsidium mit der bzw. dem Rufinhaber*in Berufungsverhandlungen. Sind diese erfolgreich, ist das Berufungsverfahren beendet. Scheitern die Berufungsverhandlungen, erhält die bzw. der nächstplatzierte Bewerber*in einen Ruf auf die Professur. Sobald die Professur besetzt ist, werden alle Bewerber*innen über hierüber informiert. Im Rahmen einer sogenannten Konkurrentenmitteilung wird auch der Name der oder des erfolgreichen Bewerber*in mitgeteilt.