Jetzt zum Sommersemester an der TU Hamburg bewerben! Bewerbungen für deutschsprachige und ausgewählte englischsprachige Masterprogramme sind bis zum 15. Januar möglich.

Der Weg zum Studienplatz in den deutschsprachigen Master-Studiengängen

Allgemeines

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der TUHH. Alle Master-Studiengänge an der TUHH (mit Ausnahme von "Internationales Wirtschaftsingenieurwesen") sind zulassungsfreie Studiengänge, d. h., sofern Sie formal das Bewerbungsverfahren korrekt durchlaufen haben und fachlich geeignet sind, erhalten Sie auch einen Studienplatz. Eine Bewerbung ist für alle deutschsprachigen Master-Studiengänge sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich (mit Ausnahme von "Internationales Wirtschaftsingenieurwesen"). 

Der Zugang zu einem Master-Studiengang an der TUHH setzt voraus, dass Sie über einen ersten berufsqualifzierenden Hochschulabschluss (B.Sc., Diplom usw.) verfügen, der inhaltlich den Anforderungen des gewünschten Master-Studiengangs an der TUHH entspricht. Das Bewerbungsverfahren dient dazu, diese inhaltliche Passung festzustellen. Da die Anforderungen an eine fachliche Eignung sehr streng und inhaltlich an unsere TUHH-eigenen Bachelor-Studiengänge angelehnt sind, empfehlen wir Ihnen vorab zu prüfen, ob Sie fachlich für ein Studium an der TUHH geeignet sind. Diese Überprüfung können Sie jederzeit selbst vornehmen, indem Sie entweder die ECTS-Bögen heranziehen oder die Vorabprüfung durchlaufen.

Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren findet für alle Studieninteressierten online statt. Wie und welche Unterlagen im Rahmen des Bewerbungsprozesses hochgeladen werden müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihren für das Masterstudium qualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Bachelor) erworben haben bzw. in Kürze erwerben werden. Im Bewerbungsverfahren werden Sie Schritt für Schritt geleitet und aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Unterlagen in Papierform sind nicht erforderlich. In der Regel benötigen wir für die Abwicklung des Verfahrens die nachfolgend aufgelisteten Dokumente von Ihnen. Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig über die Sprachanforderungen in diesen Programmen. Personen mit ausländischen Vorqualifikation beachten bitte unbedingt diese speziellen Hinweise.

Erforderliche Dokumente für eine Bewerbung

  • der von Ihnen auszufüllende ECTS-Bogen, der Ihnen während des Bewerbungsverfahrens bereit gestellt wird (Ausnahme: "Materialwissenschaften")
  • ein aktuelles Transcript of Records/ ein aktueller Leistungsnachweis mit Angabe der ECTS, Credits oder Leistungspunkte und der aktuellen Durchschnittsnote
  • Ihr Studienabschlusszeugnis. Sollten Sie Ihren Studienabschluss noch nicht erworben haben, müssen Sie unbedingt eine Bescheinigung Ihrer derzeitigen Hochschule vorlegen, die besagt, dass Sie bis zum Beginn des Studiums an der TUHH den Hochschulabschluss erwerben werden (Prognosebescheinigung / Muster).
  • das Modulhandbuch des von Ihnen belegten Studiengangs. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass das Modulhandbuch zu Ihrer Studiengangskohorte gehört (Ausgabedatum). Hinweise zum Modulhandbuch: Ein Modulhandbuch enthält Informationen zu Dauer, Leistungspunkten, Prüfungsarten, Voraussetzungen, Lernergebnis und -formen, Arbeitsaufwand, Inhalten und Verantwortlichen der Module und Lehrveranstaltungen eines jeden Studiengangs. Ferner definiert es die Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Modulen. Im Rahmen des Bewerbungsprozesses ist es wichtig, dass solch ein Dokument vorgelegt wird, da nur anhand dessen die fachliche Eignung festgestellt werden kann. Eine bloße Auflistung von den Lehrinhalten in beispielsweise einer Prüfungsordnung genügt den Anforderungen nicht.
  • sofern der von Ihnen belegte, grundständige Studiengang nicht in deutscher Sprache absolviert worden ist, benötigen wir zum Zeitpunkt der Bewerbung noch einen Sprachnachweis

Beachten Sie, dass die TUHH mit Ihnen über das Portal "Bewerbungsstatus" kommuniziert. Rufen Sie das Portal regelmäßig ab. Zulassungen bzw. Studienplatzzusagen werden hierüber zur Verfügung gestellt. Verpasste Fristen, die durch das Nichtabrufen des Bewerberstatus entstehen, liegen in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich.