Jetzt zum Sommersemester an der TU Hamburg bewerben! Bewerbungen für deutschsprachige und ausgewählte englischsprachige Masterprogramme sind bis zum 15. Januar möglich.

Hinweise für Bewerber/innen mit nicht-deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Für alle Studieninteressierten gilt das Online-Bewerbungsverfahren d.h. für die Bewerbung müssen keine Unterlagen postalisch an die TUHH geschickt werden. Die entsprechenden Zeugnisse werden online bei der Bewerbung hochgeladen. 

Bitte beachten Sie folgendes: Zeugnisse, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen von einer/m vereidigten Übersetzer/in in die deutsche oder englische Sprache übersetzt sein und zusammen mit dem originalsprachlichen Zeungis hochgeladen werden. Die Übersetzung allein ist nicht ausreichend.

Sie finden die wichtigsten Informationen zum Bewerbungs-und Zulassungsverfahren in dieser Broschüre.

Im Rahmen der Bewerbung erforderliche Unterlagen

  • eine Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Schulabschlusszeugnis nebst Notenübersicht)
  • eine Kopie des Nachweises ausreichender Sprachkenntnisse
    Empfehlung: Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu einem anerkannten Sprachnachweis an. Es dauert in der Regel einige Wochen, bis ein Testergebnis vorliegt. Damit Sie im Falle einer Zulassung für die Einschreibung ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen können, sollten Sie sich zum Bewerbungsschluss für einen dieser Tests bereits angemeldet haben.
  • sofern zutreffend: eine Kopie der Hochschulaufnahmeprüfung
  • sofern zutreffend: eine Kopie der Fächer- und Notenübersicht Ihres Studiums, Studienbescheinigung, Abschlusszeugnis
  • sofern zutreffend: Kopie des Feststellungsprüfung-Zeugnisses eines deutschen Studienkollegs mit dazugehörigem Schulzeugnis aus dem Heimatland
  • für Bewerbungen aus der VR China,Vietnam und Indien: APS-Bescheinigung bzw. APS-Zertifikat 
  • für Staatsangehörige der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen: Nachweis der Mathematiknoten in den letzten vier Halbjahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
  • gegebenenfalls das Ergebnis des TestAS (für eine Bewerbung nicht zwingend notwendig)

 

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Ob Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an der TUHH im gewünschten Fach verfügen, prüfen Sie bitte selbständig hier. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch für ein persönliches Beratungsgespräch während der Sprechzeiten zur Verfügung. 

Die TUHH kooperiert nicht mit uni-assist. Eine Bewerbung an der TUHH ist ohne Vorprüfungsdokument von uni-assist möglich. Die TUHH prüft selbständig, ob in Ihrem Fall eine Hochschulzugangsberechtigung für eine Studium im gewünschten Studiengang an der TUHH möglich ist. Bitte beachten Sie, dass die TUHH die Regelungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bezüglich der Fachbindung sehr streng auslegt. Sofern Sie über eine fachgebundene Hochschulreife verfügen, prüfen Sie bitte, ob Ihr Studienwunsch Ihrer Fachbindung entspricht. Die Fachbindung kann eventuell durch das Ablegen des TestAS ausgeweitet werden. Bitte beachten Sie dazu die Anmerkungen weiter unten im Text.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die TUHH vorab keine Zeugnisse auf Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung prüfen kann. Bitte nehmen Sie im möglichen Bewerbungszeitraum eine Bewerbung vor.

TestAS

Ergebnisse des Studierfähigkeitstests für internationale Studierende (kurz: TestAS) können für alle Bachelor-Studiengänge der TUHH wie folgt berücksichtigt werden:

  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss über eine Hochschulzugangsberechtigung für einen ingenieurwissenschaftlichen Studiengang verfügen.
  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber legt den TestAS ab. Der TestAS muss aus dem Kerntest und dem Test für Ingenieurwissenschaften bestehen. Im Gesamttestergebnis muss ein Standardwert von mindestens 100 ausgewiesen werden. Dann kann die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung auf eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für die TUHH-Bachelor-Programme ausgeweitet werden.

    Beispiel: Ein Bewerber verfügt über eine Hochschulzugangsberechtigung für Elektrotechnik, möchte aber gern Bau- und Umweltingenieurwesen studieren. Er legt den TestAS (Kerntest + Test für Ingenieurwissenschaften) mit einem Gesamttestergebnis von 106 ab. Der Bewerber bekommt somit seitens der TUHH die Hochschulzugangsberechtigung auch für Bau- und Umweltingenieurwesen zugesprochen.

Die Ablegung des TestAS kann also für all die Personen, die nicht über eine allgemeine oder auf den Studienwunsch ausgerichtete, ingenieurwissenschaftliche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, nützlich sein. Bitte beachten Sie die Anmelde- und Prüfungszeiträume für den Test. Infos finden Sie hier.

Sprachkenntnisse

Entscheidend für den Studienerfolg sind ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache. Informationen zu den Kenntnissen, die Sie für die Zulassung und Einschreibung nachweisen müssen, finden Sie hier.

Und beachten Sie bitte: Die deutsche Staatsbürgerschaft allein ist kein Nachweis für ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Wenn Sie also Ihren Schulabschluss / Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule / Hochschule erworben haben, müssen Sie Ihr Sprachniveau beweisen. Lesen Sie hierfür bitte unbedingt die Hinweise unter "Sprachkenntnisse".