Jetzt zum Sommersemester an der TU Hamburg bewerben! Bewerbungen für deutschsprachige und ausgewählte englischsprachige Masterprogramme sind bis zum 15. Januar möglich.

Semester- und Vorlesungszeiten

Wintersemester 2023/2024: 01. Oktober 2023 bis 31. März 2024

Erster Vorlesungstag: 16. Oktober 2023
Letzter Vorlesungstag: 03. Februar 2024
Weihnachtsferien: 24. Dezember 2023 bis 07. Januar 2024

Sommersemester 2024: 01. April 2024 bis 30. September 2024

Erster Vorlesungstag: 02. April 2024
Letzter Vorlesungstag: 13. Juli 2024
Ferien: 19. bis 26. Mai 2024
Prüfungsphase für schriftliche und mündliche Prüfungen: 15. Juli bis 06. September 2024

Wintersemester 2024/2025: 01. Oktober 2024 bis 31. März 2025

Erster Vorlesungstag: 14. Oktober 2024
Letzter Vorlesungstag: 01. Februar 2025
Weihnachtsferien: 22. Dezember 2024 bis 05. Januar 2025

Sommersemester 2025: 01. April 2025 bis 30. September 2025

Erster Vorlesungstag: 07. April 2025
Letzter Vorlesungstag: 19. Juli 2025
Ferien: 25. Mai 2025 bis 01. Juni 2025

Wintersemester 2025/2026: 01. Oktober 2025 bis 31. März 2026

Erster Vorlesungstag: 13. Oktober 2025
Letzter Vorlesungstag: 31. Januar 2026
Weihnachtsferien: 21. Dezember 2025 bis 04. Januar 2026

Sommersemester 2026: 01. April 2026 bis 30. September 2026

Erster Vorlesungstag: 06. April 2026
Letzter Vorlesungstag: 18. Juli 2026
Ferien: 10. Mai 2026 bis 17. Mai 2026

 


Fristen

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist für alle Bachelorstudiengänge für das Wintersemester beginnt voraussichtlich am 01. Juni und endet am 15. Juli. Die Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten deutschsprachigen Master-Studiengänge beginnt am 01. Juni und endet am 15. Juli (nur Wintersemester), für die zulassungsfreien deutschsprachigen und bilingualen Master-Studiengänge beginnt sie sowohl am 01. Dezember und endet am 15. Januar (Sommersemester), als auch am 01. Juni und endet am 15. Juli (Wintersemester). Bewerbungen für die internationalen Masterprogramme können vom 01. Dezember bis 01. März (nur Wintersemester) an der TUHH eingereicht werden.

Immatrikulation

Eine Immatrikulation ist in den Bachelor-Studiengängen und den zulassungsbeschränkten sowie internationalen Master-Studiengängen aufgrund des Jahresrhythmus' an der TUHH nur zum Wintersemester möglich. Voraussetzung für die Immatrikulation ist ein Zulassungsbescheid. In den zulassungsfreien Master-Studiengängen (deutschsprachig) ist auch eine Immatrikulation zum Sommersemester möglich. Voraussetzung ist eine Studienplatzzusage für das gewünschte Studienfach (Bewerbungsfrist siehe oben). Die Immatrikulationsfrist kann dem Zulassungsbescheid bzw. der Studienplatzzusage entnommen werden.

Studiengangswechsel

Für einen Studiengangswechsel innerhalb der TUHH setzen Sie sich bitte mit dem Studierendenservice in Verbindung (siehe auch "Satzung über das Studium an der TUHH").

Rückmeldung

Eine Rückmeldung zum Studium besteht aus der Überweisung des Semesterbeitrags, der bis zum 15. März (Sommersemester) bzw. 15. September (Wintersemester) eingegangen sein muss. Bitte verwenden Sie hierzu unbedingt die Ihnen zugesandten Überweisungsträger. Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrer Einzahlung und der Gutschrift auf dem Konto der TUHH bis zu 8 Tage vergehen können! Nach dieser Frist eingehende Beiträge gelten als verspätete Rückmeldungen, für die eine Verwaltungsgebühr von 30,00 € zu entrichten ist. Die hier benannten Rückmelde- bzw. Zahlfristen gelten nicht für neue Studierende, die sich erstmalig an der TUHH einschreiben. Sie erhalten eine Einschreibebestätigung mit der Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrags.

Beurlaubung

Wenn sie sich vom Studium beurlauben lassen wollen, reichen Sie bitte den Antrag vor Zahlung der Beiträge und Gebühren im Studierendenservice ein. Nach der Satzung über das Studium an der der TUHH können im gesamten Studium maximal zwei Beurlaubungssemester in Anspruch genommen werden ( ein Semester während des Bachelor-Studiums und ein Semester im Master-Studium). Der Semesterbeitrag ist auch im Urlaubssemester zu entrichten.

Gasthörer/innen

Gasthöreranträge (bitte den Vordruck des Studierendenservice benutzen) werden bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn entgegen genommen. Für den Gasthörerausweis ist eine Gebühr zu entrichten. Für bestimmte Personenkreise kann eine Gebührenreduzierung beantragt werden. Informationen erteilt der Studierendenservice.

Exmatrikulation

Sollten Sie Ihr Studium an der TUHH nicht fortsetzen wollen, stellen Sie im Studierendenservice bitte einen Exmatrikulationsantrag.