Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für alle Bachelorstudiengänge für das Wintersemester beginnt voraussichtlich am 01. Juni und endet am 15. Juli. Die Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten deutschsprachigen Master-Studiengänge beginnt am 01. Juni und endet am 15. Juli (nur Wintersemester), für die zulassungsfreien deutschsprachigen und bilingualen Master-Studiengänge beginnt sie sowohl am 01. Dezember und endet am 15. Januar (Sommersemester), als auch am 01. Juni und endet am 15. Juli (Wintersemester). Bewerbungen für die internationalen Masterprogramme können vom 01. Dezember bis 01. März (nur Wintersemester) an der TUHH eingereicht werden.
Immatrikulation
Eine Immatrikulation ist in den Bachelor-Studiengängen und den zulassungsbeschränkten sowie internationalen Master-Studiengängen aufgrund des Jahresrhythmus' an der TUHH nur zum Wintersemester möglich. Voraussetzung für die Immatrikulation ist ein Zulassungsbescheid. In den zulassungsfreien Master-Studiengängen (deutschsprachig) ist auch eine Immatrikulation zum Sommersemester möglich. Voraussetzung ist eine Studienplatzzusage für das gewünschte Studienfach (Bewerbungsfrist siehe oben). Die Immatrikulationsfrist kann dem Zulassungsbescheid bzw. der Studienplatzzusage entnommen werden.
Studiengangswechsel
Für einen Studiengangswechsel innerhalb der TUHH setzen Sie sich bitte mit dem Studierendenservice in Verbindung (siehe auch "Satzung über das Studium an der TUHH").
Rückmeldung
Eine Rückmeldung zum Studium besteht aus der Überweisung des Semesterbeitrags, der bis zum 15. März (Sommersemester) bzw. 15. September (Wintersemester) eingegangen sein muss. Bitte verwenden Sie hierzu unbedingt die Ihnen zugesandten Überweisungsträger. Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrer Einzahlung und der Gutschrift auf dem Konto der TUHH bis zu 8 Tage vergehen können! Nach dieser Frist eingehende Beiträge gelten als verspätete Rückmeldungen, für die eine Verwaltungsgebühr von 30,00 € zu entrichten ist. Die hier benannten Rückmelde- bzw. Zahlfristen gelten nicht für neue Studierende, die sich erstmalig an der TUHH einschreiben. Sie erhalten eine Einschreibebestätigung mit der Aufforderung zur Zahlung des Semesterbeitrags.
Beurlaubung
Wenn sie sich vom Studium beurlauben lassen wollen, reichen Sie bitte den Antrag vor Zahlung der Beiträge und Gebühren im Studierendenservice ein. Nach der Satzung über das Studium an der der TUHH können im gesamten Studium maximal zwei Beurlaubungssemester in Anspruch genommen werden ( ein Semester während des Bachelor-Studiums und ein Semester im Master-Studium). Der Semesterbeitrag ist auch im Urlaubssemester zu entrichten.
Gasthörer/innen
Gasthöreranträge (bitte den Vordruck des Studierendenservice benutzen) werden bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn entgegen genommen. Für den Gasthörerausweis ist eine Gebühr zu entrichten. Für bestimmte Personenkreise kann eine Gebührenreduzierung beantragt werden. Informationen erteilt der Studierendenservice.
Exmatrikulation
Sollten Sie Ihr Studium an der TUHH nicht fortsetzen wollen, stellen Sie im Studierendenservice bitte einen Exmatrikulationsantrag.