Gastaufenthalt an der TUHH

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich an der TUHH aufzuhalten. Zum einen ist es die eines ordnungsgemäß Studierenden in einem der vielen Studienprogramme. Zum anderen sind sogenannte Gäste, Personen, die keinen regulären Abschluss an der TUHH anstreben, gern an der TUHH willkommen.

Als Austauschstudierende*r an die TUHH

Informationen finden Sie auf den Webseiten des International Office

Gastaufenthalt an der TUHH

Wenn Sie sich für einen Gastaufenthalt an der Technischen Universität Hamburg interessieren, müssen Sie zunächst ein Institut finden, dass Sie während Ihres Aufenthalts betreut. Alle Institute finden Sie hier auf der Liste der Institute der TUHH.

Sie können sich als    

  • studentischer Gast zur Durchführung einer Diplom-/Bachelor-/Master-/Studien- oder Doktorarbeit oder zur Durchführung eines Praktikums in einem Institut der TUHH
  • Gastwissenschaftlerin bzw. Gastwissenschaftler 
  • Gast zur Nutzung der Einrichtungen der TUHH zum Zwecke der Promotion

an der TUHH aufhalten. 

Sobald Sie die Betreuungszusage eines Institut erhalten haben, wird von dort die Anmeldung mit den unten stehenden Dokumenten in die Wege geleitet.

Dokumente zur Anmeldung:

Als Gasthörer/in an die TUHH

Den Gasthörerstatus kann erhalten, wer sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden will, ohne einen Studienabschluss durch Prüfung anzustreben. Gasthörer/innen können an Prüfungennicht teilnehmen.

Der Antrag auf Einschreibung als Gasthörer*in soll bis zum Beginn des Semesters, spätestens jedoch bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Studierendenservice der TUHH gestellt werden. Die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen ist jedoch abhängig von der schriftlichen Erklärung der Dozentin bzw. des Dozenten, dass genügend Kapazität (Raum- und Sachausstattung) für die Aufnahme von Gasthörerinnen und Gasthörern vorhanden ist.

Die an der Technischen Universität Hamburg angebotenen Vorlesungen entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Vorlesungsverzeichnis.

Gasthörer*innen sind nicht Studierende der TUHH und haben daher keinen Anspruch auf die Sozialleistungen für Studierende und auch keinen Studierendenstatus.

Für die Ausstellung eines Gasthörerscheins ist die TUHH nach der "Satzung über die Erhebung von Gebühren an der TUHH" vom 23. Februar 2017 (Amtl. Anzeiger Nr. 24) verpflichtet, eine Gebühr zu verlangen. Die Gebühr kann per ec-cash im Studierendenservice oder per Überweisung eingezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr mit der Einreichung des Antrags auf Gasthörerschaft fällig wird.

Dokumente:

Als Schüler*in an die TUHH

Angebote der TUHH für Schülerinnen und Schüler finden Sie auf unserer Nachwuchs-Webseite.