Die Technische Universität Hamburg vergibt Stipendien nach dem HmbNFG an besonders qualifizierte Doktorand*innen. Gefördert werden können die Vorbereitung auf die Promotion sowie die Anfertigung der Dissertation, wenn das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.
Die Fördersumme beträgt 1.200,- Euro pro Monat zzgl. eines eventuellen Kinderbetreuungszuschlags in Höhe von 154,- Euro.
Für Sach- und Reisekosten können Rückerstattungen bis zu 1.023,- Euro pro Förderperiode gewährt werden - unter Vorbehalt, je nach Verfügungskapazitäten des Budgets.
Bewerbungen sind entweder auf ein Grundstipendium oder ein Abschlussstipendium möglich. Das Stipendium wird grundsätzlich zunächst für ein Jahr gewährt und kann auf Antrag verlängert werden. Ein Stipendium kann für eine kürzere Zeit gewährt werden, wenn der Förderungszweck in dieser Zeit erreicht werden kann. Bitte geben Sie den gewünschten Stipendienbeginn in Ihrer Bewerbung an.
Ein Stipendium kann nicht gewährt werden, wenn die oder der Bewerber*in eine mehr als geringfügige Berufstätigkeit ausübt (mehr als vier Stunden pro Woche).
Die Gesetzestexte, ein Hinweisblatt mit ausführlichen Informationen für die Gewährung eines Stipendiums und Formulare zur Beantragung finden Sie auf dieser Seite.
Bewerbungen werden jederzeit entgegen genommen.