Jetzt zum Sommersemester an der TU Hamburg bewerben! Bewerbungen für deutschsprachige und ausgewählte englischsprachige Masterprogramme sind bis zum 15. Januar möglich.

Wissenschaftspreis der Gisela und Erwin Sick Stiftung I Ausschreibung 2024

Die Gisela und Erwin Sick Stiftung wurde im Jahr 2002 von Gisela Sick, der Witwe von Dr.-Ing. e. h. Erwin Sick, dem Gründer der SICK AG, ins Leben gerufen. Die SICK AG ist Hersteller von intelligenten und innovativen Sensoren in den Bereichen Fabrik-, Logistik- und Prozessautomation. Zur Förderung der Ingenieur- und Naturwissenschaften stiftet die Gisela und Erwin Sick Stiftung, Freiburg, der TUHH einen Wissenschaftspreis für herausragende Arbeiten zum Thema:

Technisch-wissenschaftlicher Fortschritt zum Vorteil von Mensch und Gesellschaft“

Der Einsatz innovativer Sensorik-Technologien zur positiven Veränderung innerhalb der Arbeitswelt in den Bereichen Prozess-, Fabrik- oder Logistikautomatisierung sowie im Umweltschutz wird dabei besonders gewürdigt.

Der Preis wird in diesem Jahr zum zehnten Mal vergeben und in drei Kategorien ausgeschrieben und verliehen:

Bei der Vergabe des Forschungspreises wird sowohl auf grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse als auch auf die technische Praxisrelevanz Wert gelegt. In den Arbeiten soll die Bedeutung von innovativer Technologie, insbesondere von Messmethoden, Sensoren oder Messtechnik- und Sicherheitssystemen, Software und Verfahren für einen nachhaltigen Vorteil für Mensch und Gesellschaft erkennbar sein.

Vorgeschlagen werden können an der TUHH angefertigte Arbeiten, die mit den Noten „sehr gut“ oder „mit Auszeichnung“ bewertet wurden. Des Weiteren darf der Termin der Verteidigung nicht länger als zwei Jahre vor dem 31.12.2023 zurückliegen. Vorschlagsberechtigt sind alle Hochschullehrerinnen und -lehrer. Die Vorschläge sind bis zum 15.03.2024 bei Frau Astrid Holst-Meyhöfer einzureichen.

Die Auswahljury setzt sich aus den Studiendekaninnen und Studiendekanen sowie dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses zusammen.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • die nominierte Abschlussarbeit (in elektronischer Form)
  • eine kurze (max. 1 Seite) Laudatio über die Abschlussarbeit durch die vorschlagende Hochschullehrerin bzw. den vorschlagenden Hochschullehrer, die den wissenschaftlichen Fortschritt und die Praxisrelevanz hervorhebt
  • ein maximal zwei A4-Seiten umfassender Lebenslauf des bzw. der Vorgeschlagenen (mit den Kontaktdaten: E-Mail und Telefonnummer)
  • Zeugnisse zum abgeschlossenen Studium (Vordiplom und Diplom bzw. Bachelor und Master)
  • bei Dissertationen zusätzlich: vollständige Liste der Veröffentlichungen (u. a. Beiträge in Fachzeitschriften und auf Tagungen sowie angemeldete bzw. erteilte Patente), die Gutachten zu den Dissertationen und die Kopie der Promotionsurkunde, aus der die Bewertung der Arbeit hervorgeht.

Kontakt: Astrid Holst-Meyhöfer, Stiftung zur Förderung der TUHH
holst-meyhoefer(at)tuhh(dot)de