FAQs für Studierende der TUHH

FAQs zum Prüfungswesen finden Sie hier.

Themenfelder:

  • Rückmeldung / Beurlaubung / Studiengangswechsel (Nr. 1 - 10)
  • Rund um Semesterunterlagen (Nr. 11 - 19)
  • Rund um Versicherungen und BAföG (Nr. 20 - 27)
  • Rund um Exmatrikulation (Nr. 28 - 30)
  • Sonstiges Wissenswertes (Nr. 31 - 36)
  • Rund um Studiengebühren

Rückmeldung / Beurlaubung / Studiengangswechsel



1. Wie melde ich mich für mein nächstes Semester an?
Anmelden heißt zurückmelden. Eine Rückmeldung ist jedes Semester fällig, vorausgesetzt, Sie möchten Ihr Studium an der TUHH fortsetzen. Die Rückmeldung für das nächste Semester besteht an der TUHH lediglich aus der Überweisung aller fälligen Beiträge und Gebühren. Weitere Informationen gibt es hier.

2. Wann muss ich diese Rückmeldung vornehmen?
Die Rückmeldung muss für das Sommersemester bis zum 15. März, für das Wintersemester bis zum 15. September eines jeden Jahres erfolgen. Die fälligen Beiträge und Gebühren müssen bis zu diesem Tag auf dem Konto der TUHH eingegangen sein.

3. Was passiert, wenn ich vergessen habe, mich rechtzeitig zurückzumelden?
Zuerst einmal passiert nichts. Holen Sie die Zahlung nach. Aber: Eine verspätete Rückmeldung ist gebührenpflichtig. Diese „Verspätergebühr“ in Höhe von 30 € ist zusätzlich zu entrichten. Die Kontoverbindung erhalten Sie hier. Aber Achtung: Wenn Sie die „Verspätergebühr“ und / oder die fälligen Beiträge und Gebühren nicht zahlen, erfolgt ungefähr einen Monat nach Ablauf der Rückmeldefrist die Exmatrikulation von Amts wegen.

4. Muss ich den Semesterbeitrag zahlen?
Ja, zur Zahlung des Semesterbeitrages ist jede/r Studierende verpflichtet. Ausnahmeregelungen gibt es nicht.

5. Auf welches Konto muss ich zahlen und wie hoch sind die Gebühren?
Die Bankverbindung und die Höhe des Semesterbeitrages erfahren Sie auf unserer Website. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, immer den richtigen Verwendungszweck bei der Überweisung anzugeben. Die Zuordnung der Gelder erfolgt automatisch nach der im Verwendungszweck angegeben Matrikelnummer und der entsprechenden Kennzahl.

6. Was kann ich tun, wenn ich in einem Semester nicht regulär studieren kann?
Es gibt die Möglichkeit der Beurlaubung aus bestimmten Gründen. Für das Bachelor- und das Masterstudium steht Ihnen jeweils ein Urlaubssemester zur Verfügung. Diplomstudierende haben insgesamt zwei Urlaubssemester zur Verfügung. Die Beurlaubung muss mit dem entsprechenden Dokument im Studierendenservice bis zum Ablauf der Rückmeldefrist beantragt werden.

7. Was muss ich während eines Urlaubssemesters beachten?
Während einer Beurlaubung sind Sie weiterhin Studierende/r der TUHH, d. h., Sie bekommen sowohl einen Studierendenausweis als auch ein Semesterticket. Es muss in diesem Fall daher auch der Semesterbeitrag entrichtet werden. Bitte zahlen Sie den Semesterbeitrag jedoch erst, nachdem Sie den Urlaubsantrag bei uns eingereicht haben. Aber beides bitte fristgerecht. Sie dürfen während einer Beurlaubung Lehrveranstaltungen besuchen, müssen aber nicht. Auch das Erbringen von Leistungsnachweisen ist möglich. Dafür bedarf es jedoch einer Antragstellung beim zuständigen Zentralen Prüfungsamt (Anmeldung zu Prüfungen).

8. Mir steht kein Urlaubssemester mehr zur Verfügung. Ich bin aber dringend auf eine Beurlaubung angewiesen. Welche Möglichkeiten gibt es?
In Härtefällen (z. B. Krankheit oder auch Kindererziehung) kann auch zusätzlich zu der zulässigen Anzahl ein weiteres Urlaubssemester beantragt werden. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit dem Studierendenservice. Eventuell kommt auch eine vorübergehende Exmatrikulation in Frage. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, ein Urlaubssemester rückwirkend zu beantragen.

9. Aus verschiedenen Gründen möchte ich den Studiengang an der TUHH wechseln. Wie gehe ich vor?
Bitte setzen Sie sich mit dem Studierendenservice in Verbindung. Exakte Infos und Anträge erhalten Sie dort.

Bei einem Wechsel innerhalb der Bachelorprogramme beachten Sie bitte die Informationen hier.

Bei einem Wechsel innerhalb der deutschsprachigen Masterprogramme gilt: Sofern Sie weiterhin konsekutiv weiterstudieren möchten, stellen Sie einfach einen Antrag auf Studiengangswechsel beim Studierendenservice. Den Antrag erhalten Sie dort. Sofern Sie nicht konsekutiv weiterstudieren oder über extern erworbene Vorbildungsnachweise (z. B. Bachelor nicht von TUHH) verfügen, müssen Sie sich vor einem Wechsel fristgerecht bewerben. Nähere Infos finden Sie hier. Beachten Sie bitte die Fristen.

Bei einem Wechsel innerhalb der internationalen Masterprogramme lesen Sie bitte diese Informationen.

Generell gilt: Ob Ihnen Leistungen aus dem vorherigen Studium angerechnet werden können, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Anträge sind an das Prüfungsamt zu richten.

10. Ich möchte nach meinem Bachelorstudium an der TUHH einen Master-Studiengang belegen. Wie gehe ich vor?
Für die zulassungsfreien, deutschsprachigen Masterstudiengänge gilt: Wenn Sie konsekutiv weiterstudieren möchten, das heißt, Sie bleiben Ihrer Studienrichtung treu, dann ist nur eine Umschreibung in den Masterstudiengang nach erfolgreichem Bachelorabschluss erforderlich. Die Antragsfristen orientieren sich an den Prüfungszeiträumen (15. November bzw. 15. Mai). Den Antrag für eine Umschreibung (Immatrikulation ins Masterprogramm) erhalten Sie im Studierendenservice.

Wenn Sie Ihr Studium nicht konsekutiv fortsetzen wollen, müssen Sie das reguläre Bewerbungsverfahren durchlaufen. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester endet am 03. Januar, für das Wintersemester am 15. Juli. Infos zum Verfahren finden Sie hier.

Für die zulassungsbeschränkten, deutschsprachigen Masterstudiengänge gilt: Sie müssen sich, wie auf der TUHH-Website beschrieben, um einen Studienplatz bewerben.

Sofern Sie sich für einen auslandsorientieren Masterstudiengang (unterrichtet in englischer Sprache) interessieren, wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice. In der Regel gilt: Stellen Sie formlos innerhalb der regulären Bewerbungsfristen (03. Januar Sommersemester, 15. Juli Wintersemester) einen Antrag auf Umschreibung in das Masterprogramm. Dann wird über den Studierendenservice die Prüfung der fachlichen Eignung eingeleitet.
 


Rund um Semesterunterlagen



11. Was sind Semesterunterlagen?
Die Semesterunterlagen stellt Ihnen der Studierendenservice der TUHH zur Verfügung. Diese bestehen aus dem Studierendenausweis, dem Semesterticket, Studien- und BAföG-Bescheinigungen, Deutsche-Bahn-Bescheinigungen sowie einem Datenkontrollblatt.

12. Wie erhalte ich meine Semesterunterlagen?
Studierendenausweis, Semesterticket sowie eine zweisprachige Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie nach der Rückmeldung, d. h., nach Zahlung aller fälligen Beiträge und Gebühren, per Post vom Studierendenservice zugesandt. Die anderen Bescheinigungen können Sie sich über das Selbstbedienungsportal eigenständig ausdrucken.

13. Ich habe schon alle für mich fälligen Beiträge und Gebühren entrichtet, wann erhalte ich meine Semesterunterlagen?
Für das Sommersemester erhalten Sie Ihre Unterlagen frühestens ab Mitte Februar, für ein Wintersemester frühestens ab Mitte August. Für Zahlungen, die ab diesem Zeitpunkt eingehen, erfolgt der Versand in der Regel innerhalb von einer Woche. Bitte beachten Sie, dass die Gelder nicht tagesaktuell in unser System übertragen werden können und dadurch weitere Verzögerungen möglich sind.

14. Ich habe schon lange gezahlt, aber noch keine Unterlagen erhalten. Was kann ich tun?
Bitte beachten Sie 13.. Sollten Sie gut zwei Wochen nach der Überweisung noch keine Unterlagen erhalten haben, prüfen Sie bitte zuerst Ihre Kontoauszüge, ob der Betrag wirklich abgebucht wurde. Wenn ja, wenden Sie sich anschließend unter Vorlage Ihres Kontoauszuges an den Studierendenservice. Eventuell ist die Post zurückgekommen. Andernfalls wird auf Antrag ein Neuausdruck erstellt.

15. Ich benötige das Semesterticket nicht, was kann ich tun?
Zur Zahlung des Beitrages für das Semesterticket sind grundsätzlich alle Studierenden verpflichtet. Deshalb muss der Semesterbeitrag (inklusive Semesterticketbeitrag) immer komplett gezahlt werden. In begründeten Ausnahmefällen besteht über den Härtefonds des Studierendenwerks Hamburg die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu beantragen. Dazu müssen Sie nach Erhalt des Semestertickets dieses zusammen mit dem Antrag auf Rückerstattung bis zum 31. März (Sommersemester) bzw. 30. September (Wintersemester) beim Studierendenwerk Hamburg einreichen. Den Antrag auf Rückerstattung erhalten Sie beim Studierendenwerk Hamburg oder beim AStA der TUHH.

16. Ich habe mein Semesterticket und/oder meinen Studierendenausweis verloren bzw. es/er wurde gestohlen. Wie erhalte ich neue Unterlagen?
Bitte reichen Sie den "Antrag auf Neuausdruck" beim Studierendenservice ein. Den Antrag zur Bankverbindung finden Sie hier. Nach Antrag- und Geldeingang werden Ihnen die Unterlagen zugesendet.

Verlust des Tickets:

Gebühr von 10 € muss entrichtet werden.

Verlust des Studierendenausweises:

Gebühr von 6 € muss entrichtet werden.

Verlust Ticket + Studierendenausweis:

Gebühr von 10 € muss entrichtet werden.

Müssen Unterlagen, speziell das Ticket, innerhalb eines Semesters zum wiederholten Male ausgestellt werden, sind höhere Gebühren fällig. Hier finden Sie die Rechtsgrundlage.

17. In welchem Umkreis kann ich mein Semesterticket nutzen?
Mit dem Fahrplanwechsel zum Winter 2019/2020 erweitert sich das HVV-Tarifgebiet. Ab dem 15.12. 2019 können weitere Bahnstrecken in Niedersachsen mit HVV-Fahrkarten befahren werden. Das Hamburger SemesterTicket wird wie bisher in den HVV-Tarifringen ABCDE gelten, nicht jedoch im neuen „Gesamtbereich“. Der Aufdruck auf dem SemesterTicket wird zukünftig in „Ringe A-E“ geändert. Bis auf wenige Ausnahmen entspricht dies dem bisherigen Geltungsbereich. In einigen Außenbereichen ändert sich jedoch der Zuschnitt des Tarifrings E: Die Haltestellen Dannenberg, Hitzacker und Leitstade sowie Soltau, Soltau Nord und Wolterdingen werden ab dem 15. Dezember 2019 dem Tarifring F zugeordnet: Die Gültigkeit des SemesterTickets entfällt für diese Stationen. Dafür werden Bremervörde und Hesedorf neu in den HVV-Ring E aufgenommen. Sofern Sie den Ring F nutzen möchten, besteht die Möglichkeit, eine Ergänzungskarte beim HVV zu erwerben. Sollten Sie außerhalb des HVV-Gesamtbereiches die Deutsche Bahn nutzen, drucken Sie sich bitte die Bescheinigung für die Deutsche Bahn über der Online-Selbstbedienungsfunktion aus und erfragen bei der Deutschen Bahn eine Zeitkarte (z. B. Monatskarte) für Studierende. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Deutschen Bahn

18. Kann ich das Semesterticket auch in der 1. Klasse nutzen?
Im Bereich der R-Bahnen (RB/RE) besteht die Möglichkeit, eine Zuschlagskarte für die Nutzung der 1. Klasse (gültig in den Ringen A bis F) zu erwerben.

19. Darf ich mit meinem Semesterticket weitere Personen mitnehmen?
Ja, Sie dürfen bis zu drei Kinder bis zum Alter von 14 Jahren unentgeltlich mitnehmen.
 


Rund um Versicherungen und BAföG



20. Meine Krankenversicherung hat sich geändert. Muss ich dies mitteilen?
Ja, Sie müssen der TUHH laut Hamburgischem Hochschulgesetz immer nachweisen, dass Sie ausreichend versichert sind. Bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung reichen Sie bitte die „Bescheinigung zur Einschreibung an der Hochschule“ ein. Diese wird Ihnen von der neuen Krankenkasse ausgehändigt. Sollten Sie zu einer privaten Versicherung wechseln, reichen Sie bitte eine Kopie der Versicherungspolice ein (sowie ggf. den Befreiungsbescheid einer gesetzlichen Krankenkasse).

21. Ich bin exmatrikuliert worden. Was passiert mit meiner Krankenversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) sind Sie noch einen Monat nach Ablauf des Semesters versichert, für das Sie zuletzt immatrikuliert waren. Waren Sie also zum Beispiel zuletzt für das Sommersemester 2015 eingeschrieben, geht Ihr Versicherungsschutz bis 31. Oktober 2015. Sofern Sie privat versichert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherungsgesellschaft.

22. Wie bin ich bei einem Unfall versichert?
Als Studierende/r sind Sie gesetzlich unfallversichert (SGB VII) über die Unfallkasse Nord. Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei, die Kosten werden von der Freien und Hansestadt Hamburg getragen. Unfallversichert sind alle Aktivitäten, die das Studium betreffen, z. B. während des Besuchs von Vorlesungen und hochschuleigenen Einrichtungen (z. B. Bibliothek), beim Hochschulsport, bei von der TUHH organisierten Exkursionen, dem direkten Weg zur Universität und zurück. Nicht versichert sind aber beispielsweise Studienarbeiten zu Hause, private Studienfahrten, private Unterbrechungen der Wege zu und von der Hochschule, private Aktivitäten auf dem Hochschulgelände und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.uk-nord.de

23. Was mache ich, wenn ich im Rahmen der o. g. versicherungsfähigen Aktivitäten einen Unfall hatte?
Bitte teilen Sie dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch der TUHH handelt. Ihre Krankenversicherungskarte ist nicht erforderlich, da die Ärzte und Krankenhäuser direkt mit der Unfallkasse abrechnen. Die Unfallkasse Nord setzt sich dann mit der TUHH in Verbindung, um zu klären, ob eventuell Sicherheitsmängel zum Unfall geführt haben. Im Rahmen dieser Überprüfung werden Sie dann gebeten, den Unfallhergang schriftlich darzulegen. Weitere Verpflichtungen Ihrerseits entstehen nicht.

24. Wie bin ich bei einem Betriebspraktikum gegen Unfälle versichert?
Erleiden Sie während eines Praktikums oder einer Tätigkeit in einem Unternehmen einen Unfall, ist immer die Unfallkasse (Berufsgenossenschaft) des Unternehmens der richtige Ansprechpartner, nie aber die Unfallkasse Nord.

25. Wo kann ich BAföG beantragen bzw. wer kann mir dazu Auskunft geben?
Die BAföG-Beantragung erfolgt in Hamburg beim Studierendenwerk Hamburg. Weitere Informationen dazu unter www.studierendenwerk-hamburg.de, Button Finanzen.

26. Ich benötige eine BAföG-Bescheinigung gem. § 9 BAföG. Wo erhalte ich diese?
Die Bescheinigung nach § 9 BAföG steht Ihnen in der Online-Selbstbedienungsfunktion zum Ausdrucken bereit. Bitte beachten Sie, dass das BAföG-Amt die reguläre Immatrikulationsbescheinigung nicht akzeptiert. Dort wird nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG akzeptiert. Bitte drucken Sie daher die richtige Bescheinigung aus.

27. Wer ist an der TUHH für die Bescheinigung nach §§ 15 und 48 BAföG zuständig?
Für die Ausstellung dieser Bescheinigungen sind an der TUHH Gutachter/innen bestellt. Bitte erfragen Sie diese Information in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt oder auch in der Zentralen Studienberatung.
 


Rund um Exmatrikulation



28. Was muss ich tun, wenn ich das Studium an der TUHH auf eigenen Wunsch beenden möchte?
Nehmen Sie bitte eigenständig die Exmatrikulation vor. Den Antrag auf Exmatrikulation und weitere Informationen finden Sie hier. Bitte drucken Sie den Antrag aus und reichen ihn im Studierendenservice ein. Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel innerhalb von 2 – 3 Tagen.

29. Was muss ich beachten, wenn ich mich exmatrikuliere?
Mit einer Exmatrikulation endet grundsätzlich Ihr Prüfungsanspruch. Die Exmatrikulation hat auch Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung (siehe Punkt 21), gegebenenfalls auf Kindergeld- und BAföG-Zahlungen. Sofern Sie einen Aufenthaltsstatus zu Studienzwecken haben, endet Ihr Aufenthaltsrecht mit Beendigung oder Aufgabe des Studiums. Und: Die TUHH bittet Sie auch im Interesse der Studierenden, ausgeliehene Bücher an die Bibliothek zurückzugeben.

30. Ich habe mein Studium bereits erfolgreich beendet. Wann werde ich exmatrikuliert?
Bei Abschluss des Studiums erfolgt die Exmatrikulation durch die TUHH in der Regel erst zum Ende des Semesters, in dem Sie das Abschlusszeugnis / die Urkunde erhalten haben (vorausgesetzt, Sie waren noch eingeschrieben). Sollten Sie eine Exmatrikulationsbestätigung z. B. für Ihren Arbeitgeber oder die Ausländerbehörde benötigen, müssen Sie die Exmatrikulation von sich aus beantragen (siehe Punkt 28).
 


Sonstiges Wissenswertes



31. Wie sind die offiziellen Semesterzeiten an der TUHH?
Sommersemester: 1. April bis 30. September
Wintersemester: 1. Oktober bis 31. März

32. Gibt es Semesterferien?
Unter den Semesterferien versteht man die vorlesungsfreie Zeit an der TUHH. Diese sowie die einzelnen Termine zu Vorlesungsbeginn und -ende finden Sie hier. Die klassischen Semesterferien gibt es an der TUHH allerdings nicht, da diese vorlesungsfreien Zeiten in der Regel durch die Prüfungszeiträume geprägt sind.

33. Ich möchte gern ein Semester im Ausland studieren. An wen muss ich mich wenden?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem International Office auf.

34. Ich habe meine Anschrift geändert. Wo muss ich dies mitteilen?
Sie können Ihre Anschrift selbständig über Ihren TU-Selbstbedienungsaccount ändern. Es ist nicht notwendig, die Anschrift dann nochmals im Studierendenservice oder Prüfungsamt bekanntzugeben. Die Änderung erfolgt durch das System automatisch.

35. Wo bekomme ich einen Internationalen Studierendenausweis (ISIC)?
Den Internationalen Studierendenausweis erhalten Sie im „Campus Shop“ der TUHH (rechts neben der Bibliothek).

36. Kann ich von der GEZ befreit werden?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von den GEZ-Gebühren möglich, wenn Sie BAföG erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale).


Rund um Studiengebühren



Hinweis: Seit dem Wintersemester 2012/2013 gibt es in Hamburg keine allgemeinen Studiengebühren mehr. Informationen zur Rückzahlung gestundeter Studiengebühren bei der IFB Hamburg (vormals WK Hamburg) finden Sie hier. Sollten Sie Fragen haben zu durch die TUHH gestundeten Studiengebühren haben, so wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice der TUHH.