EU-Bürger*innen und Staatsangehörige bestimmter Länder (z. B. Australien, Großbritannien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und die Vereinigten Staaten) benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum.
Studierende aus anderen Ländern benötigen für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum!
Die Liste der Länder, für die eine Visumpflicht besteht bzw. nicht besteht, finden Sie auf der mehrsprachigen Internetseite des Auswärtigen Amtes. Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen zur Beantragung eines Visums.
Stellen Sie sicher, dass Sie dieses Visum rechtzeitig bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
Bitte beachten Sie: In der Hauptreisezeit kann es zu längeren Wartezeiten für die Antragstellung bei einer deutschen Auslandsvertretung kommen.
Spezielle Informationen finden Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.
Bitte beachten Sie, dass das 3-monatige Schengen-Visum (Touristenvisum, Besuchervisum, Geschäftsvisum, Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs ohne Studienabsicht) nicht in eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland umgewandelt werden kann. In diesem Fall müssen Sie Deutschland verlassen und mit einem speziellen Visum der zuständigen Auslandsvertretung wieder einreisen.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einreisen, müssen Sie bei der Beantragung des Visums nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Wenn Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen können, können Sie bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Bitte prüfen Sie weitere Informationen:
Nachweis der finanziellen Mittel (Finanzierungsnachweis) und das deutsche Sperrkonto
Visa- und Einreiseformalitäten: Hamburg Welcome Portal und im Auswärtigen Amt