Einreisebestimmungen und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Einreise nach Deutschland

EU-Bürger*innen und Staatsangehörige bestimmter Länder (z. B. Australien, Großbritannien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und die Vereinigten Staaten) benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum.

Studierende aus anderen Ländern benötigen für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum!

Die Liste der Länder, für die eine Visumpflicht besteht bzw. nicht besteht, finden Sie auf der mehrsprachigen Internetseite des Auswärtigen Amtes. Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen zur Beantragung eines Visums.

Stellen Sie sicher, dass Sie dieses Visum rechtzeitig bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.

Bitte beachten Sie: In der Hauptreisezeit kann es zu längeren Wartezeiten für die Antragstellung bei einer deutschen Auslandsvertretung kommen.

Spezielle Informationen finden Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.

Bitte beachten Sie, dass das 3-monatige Schengen-Visum (Touristenvisum, Besuchervisum, Geschäftsvisum, Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs ohne Studienabsicht) nicht in eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland umgewandelt werden kann. In diesem Fall müssen Sie Deutschland verlassen und mit einem speziellen Visum der zuständigen Auslandsvertretung wieder einreisen.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einreisen, müssen Sie bei der Beantragung des Visums nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Wenn Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen können, können Sie bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Bitte prüfen Sie weitere Informationen:

Nachweis der finanziellen Mittel (Finanzierungsnachweis) und das deutsche Sperrkonto

Visa- und Einreiseformalitäten: Hamburg Welcome Portal und im Auswärtigen Amt

Besondere Mobilitätsregelung für Nicht-EU-Studierende mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates zu Studienzwecken

Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates zu Studienzwecken besitzen, dürfen nach Deutschland einreisen und bis zu 360 Tage in Deutschland studieren!

Allerdings muss die deutsche Universität, in diesem Fall die TUHH, Ihren Aufenthalt vorher dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge melden. In jedem Fall sollte die Benachrichtigung vollständig 30 Tage vor Ihrer Einreise eingegangen sein.

Sollte Ihr Austauschaufenthalt unter diese Mobilitätsregelung fallen, kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich, damit wir die notwendigen Schritte einleiten können.

Ansprechpartner: Eva Turos/eva.turos(at)tuhh(dot)de oder internationaloffice(at)tuhh(dot)deWeitere Informationen: https://www.bamf.de/EN/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetStudent/mobilitaet-student-node.html

Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Sie müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres nationalen Visums eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Einwanderungsbehörde beantragen:

bei der Ausländerbehörde, im Welcome Center Hamburg oder direkt bei einer der Bezirksausländerbehörden!

  • Bitte prüfen Sie anhand der Checkliste der Ausländerbehörde, welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind
  • Bei der Erstbewerbung wird Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 110€ berechnet. Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kostet ab 80€.
  • Um Ihre Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen.
  • Für die Abwicklung der Aufenthaltserlaubnis zur Anmeldung und zum Hochladen der Dokumente können Sie das Online-Tool nutzen.

>> Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnisanträge bei der Ausländerbehörde derzeit länger ist als üblich! Es ist wichtig, dass Sie Ihre Termine rechtzeitig vereinbaren!