Der Hochschulrat berät das Präsidium bei wichtigen strukturgebenden Maßnahmen und bestätigt die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin und wählt den Kanzler oder die Kanzlerin.
Der Akademische Senat beschließt über zentrale Angelegenheiten der Hochschule. In ihm sind alle Statusgruppen der TU Hamburg vertreten. Er kann verschiedene Ausschüsse z.B. für Lehre und Forschung einsetzen.
Die Studierendenvertretungen und der AStA sind eigenständige Gremien und Teil der akademischen Selbstverwaltung. Die Übersicht der studentischen Gremien und die zugehörigen Protokolle finden Sie hier.