Die Zulassungsvoraussetzungen für den IWI-Master umfassen ein abgeschlossenes grundständiges Studium in den Ingenieurwissenschaften mit entsprechenden fachlichen Voraussetzungen, die in Breite und Tiefe der Bachelor-Ingenieurausbildung an der TUHH entsprechen, und die Erfüllung der fachspezifischen Anforderungen gemäß Anhang 2 zur „Satzung über das Studium an der TUHH“ (siehe nächste Frage und Antwort). Ferner werden ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse und (Nachweis über) ausreichende Deutschkenntnisse benötigt, siehe Anhang 1 zur Satzung über das Studium.
Die fachspezifischen Anforderungen setzen voraus, dass jeder Bewerber mindestens die folgenden Leistungspunkte in den verschiedenen Bereichen nachweisen kann: 14 ECTS in Mathematik, 10 ECTS in Mechanik, 8 ECTS ins Ökonomie und 40 ECTS in einer ingenieurwissenschaftlichen Vertiefung. Weitere Informationen können der Satzung über das Studium bzw. dem Anhang 2 entnommen werden.
Nein, jedes Modul kann maximal nur einem Bereich zugeordnet werden, also z.B. entweder der Mechanik oder der ingenieurwissenschaftlichen Vertiefung.
Nein, sämtliche Zulassungsvoraussetzungen müssen zu Beginn des IWI-Studiums bereits erfüllt sein. Ein Nachholen während des Masterprogramms ist nicht möglich. Es besteht ggf. die Möglichkeit, vorab ECTS an anderen Hochschulen zu erwerben bzw. nachzuholen, die für die Zulassung im IWI erforderlich sind.
Es erfolgt keine „Vorabprüfung“. Die Voraussetzungen werden erst im Rahmen des Zulassungsverfahrens, also nach erfolgter Bewerbung, geprüft.
Für den IWI wird ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Veranstaltungssprache Englisch benötigt. Der Nachweis adäquater Englischkenntnisse wird erbracht durch eines der nachfolgenden Zertifikate:
Ausschließlich die vorgenannten Nachweise werden akzeptiert. Kann eine der vorgenannten Prüfungen nicht nachgewiesen werden, erfolgt keine Immatrikulation.
Nein, eine Übernahme der eventuellen Kosten des Zertifikaterwerbs seitens der TUHH ist nicht möglich.
Keines der Zeugnisse darf in der Regel älter als zwei Jahre sein.
Nein, es gibt keinen vorgegebenen NC, da eine Gesamtpunkzahl – bestehend aus der Abschlussnote des für das Masterstudium qualifizierenden ersten Hochschulabschluss und der fachlichen Eignung – über die Vergabe der Studienplätze entscheidet. Die Gesamtpunktzahlen aller Bewerber*innen ergeben ein Ranking, nach dem in absteigender Reihenfolge die Zulassung auf die verfügbaren Plätze erfolgt. D.h. dass jene Studierenden mit den höchsten Punktzahlen zuerst zugelassen werden und letztlich so viele Studierende aufgenommen werden können, wie Plätze vorhanden sind. Ob eine Zulassung erfolgt, hängt also in jedem Zulassungszeitraum von der Anzahl der (Mit)Bewerber*innen und von dem jeweiligen Bewerberfeld ab.
Da es keinen NC gibt, sind auch keine Übersichten der letzten Jahrgänge vorhanden. Zudem ergibt sich in jedem Jahr durch die Diversität der sich Bewerbenden ein neues Ranking (siehe vorige Frage und Antwort).
Der IWI ist auf ca. 60 Plätze im Jahr beschränkt.
Mit Ausnahme des Studiengangs „Logistik und Mobilität“ erfüllen die Bachelorstudiengänge der TUHH nicht bzw. ab der Kohorte WS 14/15 nicht mehr durchgängig die Anforderungen im Bereich BWL/Ökonomie. Es sind von jeder bzw. jedem Studierenden mindestens 8 Leistungspunkte in diesem Bereich zu erbringen und nachzuweisen, damit fachliche Eignung besteht. Mit welchen Angeboten im Bereich NTA an der TUHH diese Anforderung abgedeckt werden kann, finden Sie hier. Besonders Studierende der Technomathematik werden zusätzlich darauf hingewiesen, dass mindestens 40 Leistungspunkte in einer ingenieurwissenschaftlichen Vertiefungsrichtung nachzuweisen sind. Andernfalls besteht auch in diesem Bereich die fachliche Eignung für den Studiengang IWI nicht.
Nein, der Studiengang startet nur zum Wintersemester und nur in einem solchen ist eine Neu-Immatrikulation möglich.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Studienfachberatung: PD Dr. Meike Schröder, Institut für Logistik und Unternehmensführung, meike.schroeder(at)tuhh.de
Der Bewerbungszeitraum läuft in der Regel vom 1. Juni bis zum 15. Juli eines Jahres. Mehr Informationen hier.
Bitte reichen Sie die Unterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist, welche Sie Ihrem Zulassungsbescheid entnehmen können, ein.
Der aktuelle Stand der Bewerbung kann jederzeit in dem Bewerbungsportal nachgesehen werden. Bitte überprüfen Sie den aktuellen Stand regelmäßig. Dort werden Sie auch darauf hingewiesen, welche Unterlagen Ihnen ggf. noch fehlen.
Ob Sie zu dem Studiengang IWI zugelassen wurden, erfahren Sie ausschließlich im Bewerbungsportal. Dort wird zunächst ein sog. Zulassungsangebot ausgesprochen. Verpasste Fristen, die durch das Nichtabrufen Ihres Bewerberstatus entstehen, liegen in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich. Sie werden nicht via E-Mail oder postalisch über die Entscheidung hinsichtlich der Zulassung bzw. Ablehnung hingewiesen. Demnach sollten Sie den aktuellen Bewerbungsstatus regelmäßig im Bewerbungsportal abrufen.
Zunächst müssen Sie das Zulassungsangebot innerhalb von 10 Tagen annehmen. Daraufhin erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und weitere Informationen bezüglich der anstehenden Immatrikulation. Wenn Sie das Zulassungsangebot nicht innerhalb von 10 Tagen annehmen, verfällt dieses Angebot und Ihr Studienplatz wird anderweitig vergeben.
Grundsätzlich können keine Module aus einem Bachelorstudiengang anerkannt werden, da es sich um ein unterschiedliches Qualifikationsniveau handelt.
Sollte ein bereits belegtes Modul mit einem der Module des IWI hinsichtlich der Lern- und Qualifikationsziele weitgehend übereinstimmen, kann ein Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet individuell auf Basis der vorliegenden Unterlagen über den Antrag.
Informationen hinsichtlich der Qualifikationsziele sind auf der Hauptseite des IWI zu finden.
Ja, der IWI ist 2012 von der Agentur ASIIN erstakkreditiert und 2019 vom Akkreditierungsrat reakkreditiert worden.
Absolvent*innen des IWI arbeiten in verschiedenen Branchen und bei ganz unterschiedlichen Arbeitgebern. Darunter sind beispielsweise namhafte Unternehmensberatungen, Unternehmen im Handel, im Bereich der Lebensmittel- und Verbrauchsgüterherstellung, der Energiebranche, im Luft- und Raumfahrzeugbau, in der Wissenschaft etc.
Die durchschnittliche Studiendauer liegt nur wenig über 4 Semester, also annährend bei der Regelstudienzeit.
Wenn Sie dem Zweig A zugeordnet wurden, dann haben Sie einen (reinen) Ingenieursbachelorabschluss. Wenn Sie dem Zweig B zugeordnet wurden, dann haben Sie einen Bachelorabschluss als Wirtschaftsingenieur. Studierende, welche dem Zweig B zugeordnet wurden, müssen nicht die Module „Rechnungswesen“ und „Economics“ absolvieren. Stattdessen müssen zwei zusätzliche Fächer in der Ingenieurvertiefung belegt werden.Wenn die Bereiche Statistik und Operations Research bereits im Bachelor gehört wurden, kann von Studierenden im Zweig B das Modul „Quantitative Methods“ durch ein Modul der Managementvertiefung ersetzt werden.
Bachelorabsolvent*innen der TUHH werden dem Zweig A zugeordnet. Eine Ausnahme gilt für Absolvent*innen des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen - Fachrichtung Logistik und Mobilität; diese werden Zweig B zugeordnet.
Auf dem Zulassungsbescheid, dem Studierendenausweis und der Immatrikulationsbescheinigung ist der zugeordnete Zweig aufgeführt.
Hier verweisen wir gerne auf unseren MWT-Fachschaftsrat (https://www.instagram.com/fsr.mwt/?hl=de). Dieser hat einen Überblick für Erstis erstellt mit den wichtigsten Links für Studienanfänger*innen. Außerdem ist hier die OE-Zeitschrift der Fachschaft verlinkt, wo Sie alle Termine und Veranstaltungen für die OE-Phase finden. Hier finden Sie ein vielfältiges Programm, um Ihr neues Umfeld, Ihre Kommiliton*innen und die Uni kennenzulernen.
Für solche Fragen können Sie sich per E-Mail an die Fachschaft MWT wenden (fsr-mwt(at)tuhh.de). Die Fachschaft setzt sich für IhreInteressen in der Hochschulpolitik ein, ist bei Fragen und Anliegen gerne die erste Anlaufstelle und auch sonst für alle Themen rund um das Studium zu sprechen.
Informationen zu den Partneruniversitäten finden Sie entweder unter Auslandsstudium oder unter Study Exchange Cooperations oder in der Gruppe „Auslandsstudium W-Dekanat“ der E-Learning Plattform Stud.IP.
Nähere Informationen finden Sie bei den Informationen für Outgoings und auf der Seite des International Office.
Der Anmeldezeitraum variiert von Semester zu Semester leicht, startet aber in der Regel etwa zwei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit. Genauere Informationen unter anderem zu den Fristen und dem NTA-Anmeldeverfahren finden Sie im Servicebereich Lehre und Studium.
Wenn Sie sich unsicher im Umgang mit dem Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten fühlen, können Sie gerne die Zeit vor dem Semesterstart nutzen, um sich mit dem Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten vertraut zu machen, da Sie im Laufe des Studiums mehrere wissenschaftliche Arbeiten schreiben werden. Die Zeit vor dem Vorlesungsbeginn sollte genutzt werden, um die einführenden Online-Lernmodule zu bearbeiten. Diese finden Sie in der Gruppe „Grundlagen IWI-Studiengang“ der E-Learning Plattform Stud.IP. Sollten Sie Probleme haben, die Gruppe zu betreten, wenden Sie sich gerne an iwi-lernmodul(at)tuhh(dot)de.
Da die Studierenden aufgrund der verschiedenen Bachelorabschlüsse einen unterschiedlichen Wissenstand bezüglich der BWL-Grundlagen mitbringen, wurden die Online-Lernmodule eingeführt. Mithilfe der Lernmodule soll der Einstieg in das Studium erleichtert werden und es sollen vergleichbare Startvoraussetzungen geschaffen werden. Zu jedem Pflichtmodul (außer dem Modul „Institutionelle Rahmenbedingungen des internationalen Managements“) gibt es ein Lern- und anschließend auch ein Testmodul. Das Testmodul ist fester Bestandteil des Moduls und muss bestanden werden.
Da die Online-Lernmodule dafür gedacht sind, gleiche Startvoraussetzungen zu schaffen, sollten die Lernmodule möglichst vor der ersten Vorlesung bearbeitet werden. Dies erleichtert Ihnen den Einstieg in das jeweilige Fach.
Ja, Sie müssen sich während des Prüfungszeitraums offiziell für die Testmodule anmelden, auch wenn Sie diese bereits vorab absolviert haben. Die Testmodule werden bei der Auflistung der Prüfungen als „Übungen“ aufgeführt.