Der Tag der Klausureinsicht wird gemäß §28 Abs. (1) der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengäng der Technischen Universität Hamburg (ASPO) am Tag der Prüfung festgelegt und bekannt gegeben.
Sofern Sie nicht selber erscheinen können, gibt es die Möglichkeit eine Vollmacht auszustellen.
Die Vollmacht ist am Termin der Prüfungseinsicht von der bevollmächtigten Person mitzubringen. Weiterhin ist eine Kopie des Personalausweis der vollmachtgebenden Person mitzubringen, ferner muss sich die bevollmächtigte Person selbst ausweisen.
Die Vollmacht und die Kopie des Personalausweis verbleiben bei den Prüfungsunterlagen. Gerne können Sie die Unterlagen schon vorab dem Institutsmitarbeitenden zumailen.