20.07.2020 +++ Die Corona Auflagen zum Nutzungsbetrieb ändern sich zum 20. Juli 2020 wie folgt +++
ÄNDERUNGEN:
# Maximal ZWEI Personen pro Mikroskopraum. Es besteht dann Mund-Nasenschutzpflicht. BEIDE Personen tragen sich in das Nutzerlogbuch ein.
# Bei alleinigem(!) Aufenthalt an den Mikroskopen ist ein Mund-Nasenschutz nicht mehr verpflichtend. Eine grundsätzliche Handschuhpflicht besteht nicht mehr.
# Die Tür vom Talos-Nutzerraum zum Flur ist nur als Ausgang oder Notausgang zu nutzen. Der Zutritt zum Talos-Nutzerraum ist nur über die Zwischentür möglich.
# Der Aufenthalt in den Mikroskopvorräumen ist nur mit Mund-Nasenschutz erlaubt.
WEITERBESTEHENDE AUFLAGEN:
# Kontakt mit anderen Nutzern ist absolut zu minimieren (Abstand 1,5 m).
# Aufenthalt in den Räumen der BEEM ist nur während der gebuchten Mikroskopzeiten erlaubt (kein sonstiger Aufenthalt).
# Nutzer mit Husten oder sogar Fieber bleiben zuhause.
Verstöße gegen die Auflagen können mit dem Entzug der Nutzungsrechte bis Ende der Covid19-Situation geahndet werden!
Empfehlungen:
# Desinfektion der Oberflächen und Bedienelemente VOR Benutzung.
# Betreten des jeweiligen Mikroskopieraumes erst 10 Minuten nachdem der vorherige Nutzer den Raum verlassen hat.