Wichtig zu wissen:
1. Chemikalien und Verbrauchsmittel werden nur gegen Vorlage eines abgezeichneten Material-und Anforderungsschein herausgegeben.
2. Abgerechnet wird zum Selbstkostenpreis des Labors, dazu bilden wir aus den Preisen der letzten Bestellungen einen sog. gleitenden Durchschnittspreis. Abgerechnet wird quartalsweise.
3. Bitte beachten Sie beim Abholen von Gefahrstoffen die Betriebsanweisung und die Gefahrstoffverordnung, konkretisiert durch die Laborrichtlinie DGUV Information 213-850. In Kapitel 4.10.3 dieser Laborrichtlinie finden sich folgende Hinweise zum Transport von Gefahrstoffen:
Transporthilfsmittel
Nicht bruchsichere Behältnisse müssen beim Tragen am Behälterboden unterstützt werden. In andere Räume dürfen solche Behältnisse nur mit Hilfsmitteln befördert werden, die ein sicheres Halten und Tragen ermöglichen.
Behältnisse, die aus Kühlgeräten oder kalten Räumen entnommen werden, können infolge Beschlagens sehr glatt oder rutschig sein.
Spannungen oder andere Defekte in gläsernen Gebinden können zum Abreißen des Halses führen.
Hilfsmittel zum Transport sind beispielsweise Eimer, Tragkästen oder Laborwagen, vorteilhafterweise mit Wannen ausgestattet.
Gefahrstoffe in Aufzügen
In Aufzügen sollen flüchtige Gefahrstoffe nicht zusammen mit Personen transportiert werden. Hierzu zählen Lösemittel und tiefkalte verflüssigte Gase.