Kollau

Ergänzung und Plausibilisierung der Überschwemmungsgebiete an der Kollau


Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (vom 03. Mai 2005) § 31 b (2) verpflichtet die Länder, bis spätestens zum 10. Mai 2012, Siedlungsgebiete in denen ein hohes Schadenpotential bei Überschwemmungen vorliegt, als solches auszuweisen.

Aus diesem Grund soll die im Zusammenhang mit dem FLOWS-Projekt (April 2006) ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten, für das 100-jährige Hochwasser, entlang der Kollau, um die Alte Kollau und Geelebek (Im Wullwisch) ergänzt werden. Diese Ausdehnung berücksichtigt vor allem die Brennpunkte (Wehrmerweg und Wehmerstieg) im Bereich der Alten Kollau und der Geelebek.

Das vorhandene Modell, das sich von den Kollau-Teichen im Oberlauf bis zur Mündung in die Tapenbek erstreckt, soll zusätzlich im Oberlauf über die Autobahn A7 – Anschlussstelle Schnelsen Nord – (Quelle von Kollau) hinaus verlängert werden.

Laufzeit:01. April 2008 bis 31. März 2011
Auftraggeber: Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer – Geschäftsbereich Gewässer und  Hochwasserschutz – G 10
Gutachter: Prof. Dr.-Ing. Erik Pasche †
Bearbeiter:Dipl.-Ing. Niloufar Behzadnia (ausgeschieden)
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