Die Fremdsprachkurse

 

Die Fremdsprachkurse der TUHH sind Bestandteil des Nichttechnischen Lehrangebotes.

Der Zugang zu diesen Kursen unterliegt jedoch Sonderregeln: Vor der Buchung eines Fremdsprachkurses ist ein Einstufungstest obligatorisch. Genaueres erfahren Sie unter Sprachkurse.

Auch die Anerkennung von Fremdsprachkursen ist in Art und Umfang spezifisch geregelt:

 

Fremdsprachenkurse im Modul Nichttechnische Ergänzungskurse im Bachelor bei Studienanfang ab WiSe 2014/15:

  • Anerkennungsfähig sind maximal 2 LP im Bachelorstudium. 
  • Im "General Engineering Science" gelten Englischkurse erst ab der Niveaustufe C2 nach dem Europäischen Referenzrahmen (GER) als anerkennungsfähige Englischkurse.
  • Ein Fremdsprachkurs derselben Sprache auf demselben Sprachniveau kann in den Nichttechnischen Ergänzungskursen nur einmalig und nur im Bachelorstudium oder im Masterstudium erfolgen.

 

Fremdsprachenkurse im Modul Nichttechnische Ergänzungskurse im Bachelor (EM II) bei Studienanfang VOR WiSe 2014/15:

  • Anerkennungsfähig sind maximal 2 LP im Bachelorstudium. 
  • Im "General Engineering Science" gelten Englischkurse erst ab der Niveaustufe C2 nach dem Europäischen Referenzrahmen (GER) als anerkennungsfähige Englischkurse.
  • Ein Fremdsprachkurs derselben Sprache auf demselben Sprachniveau kann in den Nichttechnischen Ergänzungskursen nur einmalig und nur im Bachelorstudium oder im Masterstudium erfolgen.

 

Fremdsprachenkurse im Modul Nichttechnische Ergänzungskurse / Master:

  • Anerkennungsfähig sind maximal 2 LP im Masterstudium.
  • Ausnahme: Internationale Masterstudiengänge, in denen die FSPO regelt, dass 4 LP Deutsch als Fremdsprache (DaF) verpflichtend zu belegen sind.
  • In den internationalen englischsprachigen Masterstudiengängen und in dem bilingualen Studiengang "Internationales Wirtschaftsingenieurwesen" gelten Englischkurse erst ab der Niveaustufe C2 nach dem Europäischen Referenzrahmen (GER) als anerkennungsfähige Englischkurse.
  • Ein Fremdsprachkurs derselben Sprache auf demselben Sprachniveau kann in den Nichttechnischen Ergänzungskursen nur einmalig und nur im Bachelorstudium oder im Masterstudium erfolgen.

 

Diese Regelungen sind Teil der Modulkataloge, die hier veröffentlicht sind.

 

 

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