FAQs für Studierende

 

1. Welche Studien- und Prüfungsordnung gilt für mich? Muss ich NTA-Lehrveranstaltungen belegen?

Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Studienbeginns gültige Prüfungsordnung/ fachspezifische Prüfungsordnung des Studiengangs. Hier sind alle Studienverpflichtungen aufgelistet – auch Studienverpflichtungen im NTA Bereich. Ihre fachspezifischen Prüfungsordnungen und Studienpläne finden Sie unter: https://studienplaene.tuhh.de/index.php?Lang=de Bei Fragen zu Ihrem Studienplan wenden Sie sich an Ihre Studiengangsleitung.

 

2. Sind die Lehrveranstaltungen im NTA-Bereich freiwillig?

Nein. Das Nichttechnische Lehrangebot (NTA) ist wie jedes andere Pflichtfach ein Pflichtmodul, dem jedoch ein Katalog von Veranstaltungen hinterlegt ist, aus denen Sie auswählen können.

 

3. Müssen ,,Nichttechnische Angebote'' bereits im ersten Semester belegt werden oder kann das auch erst im vierten Semester geschehen?


Bitte schauen Sie in Ihre fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) und entnehmen Sie dort Genaueres. I.d.R. haben Sie eine Studienverpflichtung von 6 LP im Nichttechnischen Bereich und sollten Ihre nichttechnischen Angebote studienbegleitend belegen.Zudem gilt: Je Semester wird mittels des Anmeldeverfahrens, das Ihr thematisches Interesse berücksichtigt, nur ein Kursplatz pro Studierendem vergeben. Wenn Sie Ihre Studienverpflichtung bis zum letzten Semester aufschieben, müssen Sie damit rechnen, nur noch ohne Wahlmöglichkeit Kurse zugewiesen zu bekommen.

 

 4. Wo kann ich die aktuellen Lehrveranstaltungen einsehen und deren Zeiten erfahren?

Unser Lehrveranstaltungsangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis und in Stud.IP aufgeführt. Zusätzlich stellen wir Ihnen vor Semesterstart eine aktuelle kalendarische Übersicht über alle regelmäßigen Lehrveranstaltungen und Blockveranstaltungen als PDF-Datei zur Verfügung. Ausnahme: Fremdsprachkurse! Bitte beachten Sie hier die abweichenden Angaben und Anmeldemodalitäten auf der Homepage! https://www.tuhh.de/tuhh/studium/im-studium/sprachen-lernen/sprachkurse-in-kooperation-mit-der-vhs.html

 

5. Wann muss ich mich zu den Nichttechnischen Angeboten anmelden?

Sie melden sich i.d.R. Ende September bzw. Mitte März zu den NTA Lehrveranstaltungen an. Über die konkreten Anmeldezeiträume werden Sie per E-Mail von der Koordinationsstelle Komplementärstudium rechtzeitig informiert. Ausnahme: Fremdsprachkurse! Bitte beachten Sie hier die abweichenden Angaben und Anmeldemodalitäten auf der Homepage! https://www.tuhh.de/tuhh/studium/im-studium/sprachen-lernen/sprachkurse-in-kooperation-mit-der-vhs.html

 

6. Wo kann ich mich zu den Lehrveranstaltungen anmelden?

Die Anmeldung und Platzvergabe zu NTA Lehrveranstaltungen wird via Stud.IP organisiert. Weitere Informationen finden Sie unter Veranstaltungszugang. Ausnahme: Fremdsprachkurse! Bitte beachten Sie hier die abweichenden Angaben und Anmeldemodalitäten auf der Homepage!https://www.tuhh.de/tuhh/studium/im-studium/sprachen-lernen/sprachkurse-in-kooperation-mit-der-vhs.html

 

7. Was muss ich beachten, wenn ein technisches Fach und ein nichttechnischer Lehrangebot, an dem ich gerne teilnehmen möchte, gleichzeitig stattfinden?

Sie müssen sich ggf. für eine der Veranstaltungen entscheiden. In Seminaren und Vorlesungen des NTA-Bereiches wird darauf geachtet, dass Sie nicht einen Platz belegen ohne die Veranstaltung zu besuchen und so anderen die Teilnahme erschweren oder auch durch Nichtteilnahme den kollektiven Diskussions- und Lernprozess in der Veranstaltung selbst unterlaufen. Insofern müssen Sie auch in NTA Veranstaltungen anwesend sein. Konkretes bestimmt die Dozentin bzw. der Dozent. Sollten Sie Kurse soweit aufgeschoben haben, dass in dem von Ihnen vorgesehenen letzten Studiensemester nun Kurszeiten kollidieren, verlängert sich dadurch ggf. Ihre Studienzeit.

 

8. Ich würde mich gerne zu einem Seminar anmelden, finde diese Veranstaltung aber nicht in Stud.IP. Warum nicht?

Sind Veranstaltungen nicht auffindbar kann dies zwei Gründe haben:- Diese Veranstaltung gibt es im gegenwärtigen Semester nicht – sie schauen in einen veralteten Studienplan - Oder es ist eine englischsprachige Lehrveranstaltung – suchen Sie die Veranstaltung in Stud.IP auch unter dem englischen Titel!

 

9. Ich habe Probleme bei der Online-Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Koordinationsstelle Komplementärstudium: koordinationsstelle-nta(at)tuhh(dot)de

 

10. Kann ich als Studierende/Studierender höheren Semesters bei der automatisierten Platzvergabe bevorzugt werden?

Nein. In Stud.IP ist eine automatisierte Platzvergabe an Seminarteilnehmende nach Fachsemester nicht möglich.

 

11. Ich habe im Anmeldeverfahren einen Platz in einer NTA Lehrveranstaltung bekommen, kann aber leider nicht am 1. Kurstermin teilnehmen. Kann ich an der Lehrveranstaltung trotzdem teilnehmen?

Bitte wenden Sie sich vor dem 1. Termin direkt an den jeweiligen Lehrbeauftragten und erklären Sie Ihre Lage. Die Lehrenden entscheiden selber, ob ein entschuldigtes Fehlen zum Verlust eines Platzes im Seminar führt oder nicht. Die Namen der Lehrenden entnehmen Sie dem Vorlesungsverzeichnis.

 

12. Kann ich noch an einem Kurs teilnehmen, obwohl ich keinen Platz per Losverfahren bekommen habe?

Ja, das Anmeldeverfahren sieht nach Phase 1 (Kurswahl mit Priorisierung, dann Losverfahren) in Phase 2 die Vergabe weiterer freier Plätze vor. Phase 2: Nach der ersten Phase der interessensbasierten Platzvergabe können Sie sich in Phase 2 – "Anmeldung unbelegter Plätze und Kurswechsel"– in Stud.IP selbst in noch freie Seminare / Vorlesungen eintragen.

 

13. Ich studiere an der Uni GTW, habe die Bestätigung der Studienleistung an der TUHH auf dem Laufzettel durch die Lehrende bzw. den Lehrenden per Unterschrift quittiert und brauche nun einen Stempel dazu. An wen wende ich mich?

 

Bitte wenden Sie sich an Frau Einfeldt vom Studienbüro GTW. (angela.einfeldt@tuhh.de)

 

14. Kann ich während des Bachelorstudiums bereits an Masterveranstaltungen teilnehmen?

Wenden Sie sich bitte zur Anmeldung vorgezogener Masterleistungen zuerst an Ihre zuständige Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt. Bachelorstudierende können – nur im Falle vorgezogener Masterleistungen – Masterkurs-Studienverpflichtungen erfüllen. Diese werden jedoch erst im Master anerkannt. Wenn Sie bereits im Bachelorstudium die Teilnahme an einem Masterkurs erwägen, gilt: Es gibt für Sie erst dann einen Kursplatz, wenn alle interessierten Masterstudierenden Plätze erhalten haben.

 

15. Ich habe eine Leistung an einer anderen Hochschule erbracht: Was muss ich tun, um eine Anerkennung als NTA Kurs zu erreichen?

Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt. Die Formulare des Prüfungsamtes und den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes: https://www-dev.tuhh.de/sls/service-fuer-lehre-und-studium/zentrales-pruefungsamt-geschaeftsstelle-des-promotionsausschusses-s6/formulare-des-zentralen-pruefungsamts.html Bitte füllen Sie den Antrag auf Anrechnung von Studien-/Prüfungsleistungen vollständig aus und fügen Sie aussagefähige Belege bei.

 

16. Werden im NTA Bereich VHS Kurse anerkannt?

Nein. Diese VHS Kurse werden nur dann anerkannt, wenn sie in Niveau, Umfang und in den Lernzielen den Kursen der TUHH im NTA Bachelor- oder Masterbereich entsprechen. Um ein Missverständnis aufzuklären: Die Fremdsprachkurse der TUHH werden von der VHS extra für die TUHH konzipiert. Auftraggeber ist die TUHH. Der Umkehrschluss – dass pauschal alle VHS Kurse an der TUHH anerkannt werden – ist falsch.

 

17. Kann ich eine NTA-Lehrveranstaltung durch ehrenamtliche Arbeit ersetzen und anerkennen lassen?

Ja. Im Bachelor und im Master haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen des Seminares Social Learning / Bachelor bzw. Social Learning / Master ehrenamtlich zu engagieren. Zusammen mit einer Reflexionsarbeit über dieses Engagement wird Ihnen dieses dann als Leistung im NTA Bereich anerkannt. Das Engagement muss dabei nicht ausschließlich in der Vorlesungszeit des entsprechenden Semesters erbracht werden.

 

 

 

 

Nach oben