FAQs für Studierende

 

1. Welche Studien- und Prüfungsordnung gilt für mich? Muss ich NTA-Lehrveranstaltungen belegen?

Es gilt Ihre fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO), die zum Zeitpunkt Ihres Studienbeginns gültig ist. Diese enthält alle Studienverpflichtungen, einschließlich der im NTA-Bereich. Bei Fragen zu Ihrem Studienplan wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangsberatung.

 

2. Sind die Lehrveranstaltungen im NTA-Bereich freiwillig?

Nein, das Nichttechnische Angebot (NTA) ist ein verpflichtendes Modul, ähnlich wie andere Pflichtfächer. Es gibt jedoch einen Modulkatalog, aus dem Sie die Veranstaltungen Ihrer Wahl auswählen können.

 

3. Müssen ,,Nichttechnische Angebote'' bereits im ersten Semester belegt werden oder kann das auch erst im vierten Semester geschehen?

Bitte konsultieren Sie Ihre fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) für detaillierte Informationen. In der Regel besteht eine Studienverpflichtung von 6 Leistungspunkten im nichttechnischen Bereich, die Sie studienbegleitend absolvieren sollten. Wenn Sie die Erfüllung dieser Verpflichtung bis zum letzten Semester aufschieben, müssen Sie damit rechnen, Lehrveranstaltungen zugewiesen zu bekommen, ohne eine Wahlmöglichkeit zu haben.

 

 4. Wo kann ich die aktuellen Lehrveranstaltungen einsehen und deren Zeiten erfahren?

Unser Lehrveranstaltungsangebot ist im Vorlesungsverzeichnis sowie in Stud.IP verfügbar. Bitte besuchen Sie Veranstaltungszugang für weitere Informationen. Beachten Sie jedoch, dass für Fremdsprachkurse besondere Informationen und Anmeldemodalitäten gelten. Diese finden Sie auf der Homepage: Fremdsprachkurse in Kooperation mit der VHS.

 

5. Wann muss ich mich zu den Nichttechnischen Angeboten anmelden?

In der Regel melden Sie sich im September bzw. März zu den NTA-Lehrveranstaltungen an. Die Koordinationsstelle NTA informiert Sie rechtzeitig per E-Mail über die genauen Anmeldezeiträume. Bitte beachten Sie, dass für Fremdsprachkurse abweichende Informationen und Anmeldemodalitäten gelten, die Sie auf der Homepage Fremdsprachkurse in Kooperation mit der VHS.

 

6. Wo kann ich mich zu den Lehrveranstaltungen anmelden?

Die Anmeldung und Platzvergabe für NTA-Lehrveranstaltungen erfolgt über Stud.IP. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Veranstaltungszugang. Bitte beachten Sie, dass für Fremdsprachkurse spezifische Regelungen gelten. Die abweichenden Informationen und Anmeldemodalitäten finden Sie auf der Homepage: Fremdsprachkurse in Kooperation mit der VHS.

 

7. Was muss ich beachten, wenn ein technisches Fach und ein nichttechnischer Lehrangebot, an dem ich gerne teilnehmen möchte, gleichzeitig stattfinden?

Gegebenenfalls müssen Sie sich für eine der angebotenen Veranstaltungen entscheiden. In Seminaren und Vorlesungen des NTA-Bereichs wird darauf geachtet, dass Sie keinen Platz belegen, ohne die Veranstaltung tatsächlich zu besuchen. Dies verhindert, dass anderen Studierenden die Teilnahme erschwert wird oder durch Ihre Abwesenheit der kollektive Diskussions- und Lernprozess gestört wird. Daher ist Ihre Anwesenheit in den NTA-Veranstaltungen erforderlich. Die genauen Anforderungen legt die jeweilige Dozentin oder der jeweilige Dozent fest. Wenn Sie NTA-Lehrveranstaltungen so lange aufschieben, dass sie in Ihrem geplanten letzten Studiensemester zeitlich kollidieren, kann sich Ihre Studienzeit möglicherweise verlängern.

 

8. Ich würde mich gerne zu einem Seminar anmelden, finde diese Veranstaltung aber nicht in Stud.IP. Warum nicht?

Wenn Veranstaltungen nicht auffindbar sind, kann das zwei mögliche Ursachen haben: - Die Veranstaltung wird im aktuellen Semester nicht angeboten, und Sie beziehen sich möglicherweise auf einen veralteten Studienplan. - Es handelt sich um eine englischsprachige Lehrveranstaltung. In diesem Fall sollten Sie die Veranstaltung auch unter dem englischen Titel in Stud.IP suchen.

 

9. Ich habe Probleme bei der Online-Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Koordinationsstelle NTA: koordinationsstelle-nta(at)tuhh(dot)de

 

10. Kann ich als Studierende/Studierender höheren Semesters bei der automatisierten Platzvergabe bevorzugt werden?

Nein. In Stud.IP ist eine automatisierte Platzvergabe an Studierende nach Fachsemester nicht möglich.

 

11. Ich habe im Anmeldeverfahren einen Platz in einer NTA Lehrveranstaltung bekommen, kann aber leider nicht am 1. Kurstermin teilnehmen. Kann ich an der Lehrveranstaltung trotzdem teilnehmen?

Bitte kontaktieren Sie den jeweiligen Lehrenden direkt vor dem ersten Lehrveranstaltungstermin, um Ihre Situation zu erläutern. Die Entscheidung, ob ein entschuldigtes Fehlen zum Verlust eines Platzes führt, obliegt den Lehrenden selbst. Die Namen der Lehrenden finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.

 

12. Kann ich noch an einem Kurs teilnehmen, obwohl ich keinen Platz per Losverfahren bekommen habe?

Ja, nach der ersten Phase des Anmeldeverfahrens, bei der die Kurswahl mit Priorisierung und anschließendem Losverfahren erfolgt, gibt es eine zweite Phase, in der weitere freie Plätze vergeben werden. In Phase 2, die als "Anmeldung unbelegter Plätze und Kurswechsel" bezeichnet wird, haben Sie die Möglichkeit, sich über Stud.IP selbstständig in noch verfügbare Seminare oder Vorlesungen einzutragen.Bitte beachten Sie die Fristen.

 

13. Ich studiere an der Uni GTW, habe die Bestätigung der Studienleistung an der TUHH auf dem Laufzettel durch die Lehrende bzw. den Lehrenden per Unterschrift quittiert und brauche nun einen Stempel dazu. An wen wende ich mich?

Bitte wenden Sie sich an Frau Einfeldt vom Studienbüro GTW. (angela.einfeldt@tuhh.de)

 

14. Kann ich während des Bachelorstudiums bereits an Masterveranstaltungen teilnehmen?

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Ansprechperson im Prüfungsamt, um vorgezogene Masterleistungen anzumelden. Bachelorstudierende können im Rahmen dieser Regelung Verpflichtungen aus Masterkursen erfüllen. Diese Leistungen werden jedoch erst im Masterstudium anerkannt. Wenn Sie beabsichtigen, bereits während Ihres Bachelorstudiums an einer Master-Lehrveranstaltung teilzunehmen, beachten Sie bitte, dass Ihnen ein Kursplatz erst zugewiesen werden kann, nachdem alle interessierten Masterstudierenden Plätze erhalten haben.

 

15. Ich habe eine Leistung an einer anderen Hochschule erbracht: Was muss ich tun, um eine Anerkennung als NTA Kurs zu erreichen?

Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt. Die benötigten Formulare sowie den entsprechenden Antrag können Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes einsehen. Füllen Sie bitte den Antrag auf Anrechnung von Studien- oder Prüfungsleistungen vollständig aus und legen Sie aussagekräftige Unterlagen bei.

 

16. Werden im NTA Bereich VHS Kurse anerkannt?

Nein. Leider können VHS-Kurse nicht pauschal anerkannt werden. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn die VHS-Kurse in Niveau, Umfang und Lernzielen den entsprechenden Kursen der TUHH im NTA-Bachelor- oder Masterbereich gleichwertig sind. Zur Klärung eines möglichen Missverständnisses: Die Fremdsprachenkurse an der TUHH werden von der VHS speziell im Auftrag der TUHH konzipiert. Daraus folgt allerdings nicht, dass alle VHS-Kurse an der TUHH automatisch anerkannt werden können..

 

17. Kann ich eine NTA-Lehrveranstaltung durch ehrenamtliche Arbeit ersetzen und anrechnen lassen?

Ja, im Rahmen des Seminars Social Learning für Bachelor- oder Masterstudierende haben Sie die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren. Dieses Engagement, in Verbindung mit einer Reflexionsarbeit, die in Zusammenarbeit mit der Lehrperson erstellt wird, kann als Leistung im NTA-Bereich angerechnet werden. Es ist jedoch wichtig, dass das Engagement die Anforderungen der NTA-Lehrveranstaltung erfüllt und Sie sich im Zuge des Platzvergabeverfahrens anmelden.

 

 

 

 

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