Wir über uns

Unser Personalrat ist ein gewähltes und bunt zusammengewürfeltes Gremium aus derzeit 13 Kolleginnen und Kollegen der TUHH, die aus ganz verschiedenen Berufen und Bereichen kommen.

Unser verbindendes Element ist in erster Linie, sich für die Belange aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen und zu informieren. Dafür bieten wir u.a. persönliche und vertrauliche Beratung und Hilfe an. Hierbei liegt uns Neutralität und Verschwiegenheit besonders am Herzen!

Wofür stehen wir?

Wir verstehen uns sowohl als aktive Vermittler zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, als auch in der Funktion des Wächters, z.B. für die Einhaltung von Regeln und Gesetzen.

Wir plädieren für Transparenz nach innen und außen und verstehen uns als verlässliche, durchaus kompromissbereite, aber auch streitbare Mitarbeitervertretung.

Und bitte beachten:

Wir sind keine Experten auf allen Gebieten, aber ein engagiertes Team, dass sich gerne für Sie einsetzt und Unterstützung anbietet.

Funktion und Aufgaben des Personalrats

Im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Ausführungen beraten und helfen wir den Beschäftigten an der Technischen Universität Hamburg-Harburg bei der Durchsetzung und Wahrung ihrer Interessen gegenüber der Dienststelle.

Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen, so auch an der Technischen Universität Hamburg-Harburg. Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Personalrats ist das Hamburgische Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG). In diesem Gesetz sind alle Rechte, Pflichten und Verfahren geregelt, die Personalräte und die Dienststellenleitung in personalvertretungsrechtlichen Fragen beachten müssen. Die gemeinsame Verpflichtung wird durch den § 2 Abs. 1 HmbPersVG vorgegeben:

"Personalvertretung und Dienststelle arbeiten im Rahmen der Rechtsvorschriften vertrauensvoll partnerschaftlich sowie im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber zum Wohl der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zusammen."

Die Mitglieder des Personalrats werden regelmäßig alle vier Jahre von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes gewählt. Sie vertreten alle Beschäftigten aus den Gruppen der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen (früher: Angestellte und Arbeiter/Arbeiterinnen) und Beamten/Beamtinnen. Ebenso werden auch die studentischen Beschäftigten und die Auszubildenden vom Personalrat vertreten. Dabei ist es unerheblich, ob diese tariflich beschäftigte Teilzeitkräfte oder studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind. Ausgenommen sind u.a. Gastdozenten/Gastdozentinnen und das von Fremdfirmen an der Universität beschäftigte Personal. Eine eigenständige Jugend-und Auszubildendenvertretung gibt es derzeit nicht. 

An der Technischen Universität Hamburg-Harburg gibt es einen gemeinsamen  Personalrat für alle Beschäftigten (wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal). Er hat 13 Mitglieder. Davon können bis zu drei Mitglieder freigestellt werden.

Der Personalrat trifft sich in der Regel Donnerstagvormittag, um eingebrachte Anträge bzw. Probleme zu besprechen und Beschlüsse zu fassen, die dann von dem/der Vorsitzenden oder dem Vorstand des Personalrats umgesetzt werden. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit treffen sich der Personalrat und die Dienststellenleitung regelmäßig einmal im Monat, um strittige Angelegenheiten zu besprechen und Informationen auszutauschen. Der Personalrat versucht dabei stets die Interessen der Beschäftigten zu wahren.

Die Namen der 13 Mitglieder des Personalrats finden Sie auf unserer Kontaktseite (nur im Netz der TU Hamburg-Harburg).

Allgemeine Aufgaben des Personalrats:

  • Maßnahmen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen.
  • Überwachung, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen umgesetzt werden.
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen, und falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststelle (Präsident) auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Angelegenheiten der Mitwirkung und Mitbestimmung

Bei zahlreichen Maßnahmen der Dienststelle hat der Personalrat - gegebenenfalls durch Abschluss einer Dienstvereinbarung - ein Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, oder Anhörungsrecht. Hier seien einige Mitbestimmungstatbestände genannt:

  • Einstellung und Überprüfung der Eingruppierung
  • Höher- oder Rückgruppierung
  • Kündigung
  • Arbeitszeitregelung
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs
  • Einführung grundsätzlich neuer Arbeitsmethoden
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten

Neben dem Personalrat stehen den Beschäftigten besondere Interessenvertretungen zur Seite. Es sind die Schwerbehindertenvertretung sowie die Frauenbeauftragte für das technische und Verwaltungspersonal und die Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte.

Mit dem Referat für Personalentwicklung, Mitarbeiterqualifizierung, Gleichstellungsfragen (Leitzeichen PV33), der  Konfliktberatung  und z.B. dem Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) arbeitet der Personalrat ebenfalls eng zusammen.