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Aktuelle Terminänderungen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.

Erlaubte Hilfsmittel:

Es sind die üblichen Hilfsmittel (Taschenrechner, Literatur, Vorlesungs- und Übungsunterlagen) erlaubt. Es sollen dokumentenechte Zeichengeräte (Stifte, Zirkel, Lineal/Geodreieck) benutzt werden.

Um die Aufgabenstellung von Prüfungen übersichtlicher zu machen, setzen wir ab sofort voraus, dass die Studierenden Unterlagen (bspw. Tabellenbücher, Skripte etc.) bei den Prüfungen dabei haben, aus welchen sie die Schnittgrößen von einfachen statischen Systemen (bspw. Durchlaufbalken und Rechteckplatten) entnehmen können. Gleiches gilt auch für Bemessungstabellen (bspw. omega-Tafeln, Bemessungsdiagramme für Stützen, etc.)

Andere internetfähige, elektronische Hilfsmittel jeglicher Art sind nicht gestattet. Sollten diese in Rechweite des Klausurteilnehmers während der Bearbeitung zu finden sein, wird die Arbeit unverzüglich eingezogen und als nicht bestanden gewertet.

Allgemeine Hinweise:

Das Schreiben auf dem Klausurexemplar vor dem Startsignal und auch das Schreiben auf dem Klausurexemplar nach dem Endsignal führt ohne weitere Warnung sofort zur Ungültigkeit der Klausur. Dies gilt auch für das Schreiben von Name und Matrikelnummer nach dem Endsignal!

Ergebnisse werden nur anerkannt, wenn der Lösungsweg (Gleichungen mit Zwischenergebnisse) aufgezeigt ist.

Form der Lösung in der Klausur

Bei einer Klausur muss nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Weg der Lösung bewertet werden.

Daher sind grundsätzlich die Eingangswerte, welche zur Berechnung des Ergebnisses verwendet werden, in die Formel einzusetzen (siehe1.).

Das reine Abschreiben einer Gleichung (siehe 2.) wid auch bei richtiger Lösung nicht als korrekt gewertet, da hiermit die Berechnung nicht nachvollzogen werden kann.

 

Vollmachtserteilung bei Klausureinsicht

Eine Einsicht durch Kommilitonen ist nur mit einer Vollmacht möglich.

Den Vordurck können Sie hier herunterlagen. Bitte geben Sie das Original unter Vorlage Ihres Personalausweises im Sekretariat ab.