Die deutschsprachigen Masterstudiengänge werden, überwiegend in deutscher Sprache unterrichtet. Dennoch gibt es auch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache. Was auf welchen Studiengang zutrifft, finden Sie nachfolgend. Und unter "Was? Wann? Wo?" finden Sie weitere nützliche Tipps.
Für alle deutschsprachigen Masterstudiengänge (inklusive dem bilingualen Master-Studiengang Intern. Wirtschaftsingenieurwesen) sind die Sprachkenntnisse durch einen separaten Nachweis zu erbringen, sofern man nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder einen Studienabschluss, der in deutscher Sprache an einer deutschen Hochschule erbracht worden ist, verfügt.
Bitte beachten Sie, dass die TUHH leider keine studienvorbereitenden Deutsch- oder Englischkurse anbietet.
...für die Bewerbung/Zulassung
(Achtung: Für die Einschreibung/ Immatrikulation ist ein höherer Sprachnachweis erforderlich. Siehe weiter unten!)
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Sprachprüfung muss gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens abgelegt worden sein und darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Ohne den Sprachnachweis kann keine Zulassung an der TUHH erfolgen. Eine Anmeldung- oder Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.
Alternativ kann selbstverständlich bereits im Bewerbungsprozess ein für die Einschreibung erforderliches Sprachzeugnis vorgelegt werden.
...für die Einschreibung/Immatrikulation
Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für alle deutschsprachigen Master-Studiengänge für die Immatrikulation muss bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist durch folgende Prüfungen erfolgen:
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, über das Angebot der Sprachprüfungen und wann diese stattfinden. Eine Immatrikulation an der TUHH kann nicht erfolgen, wenn die bestandene Prüfung nicht bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist nachgewiesen werden kann. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.
Sie sollten durch den Besuch eines geeigneten Sprachkurses in Ihrem Heimatland auf jeden Fall dafür sorgen, dass Sie die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben. An vielen ausländischen Universitäten, an Goethe-Instituten und deutschen Kulturinstituten im Ausland bestehen Möglichkeiten zum Besuch von Deutschsprachkursen. Nähere Auskünfte hierüber erteilen die deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen.
In allen deutschsprachigen Masterprogrammen gibt es Vorlesungen in englischer Sprache. Es ist also empfehlenswert, über ausreichende Englischkenntnisse für alle Master-Studiengänge zu verfügen.
Ein offizieller Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse ist im Rahmen der Bewerbung jedoch nur für die englischsprachigen Master-Studiengänge Computer Science und Elektrotechnik nachzuweisen.
Für den Masterstudiengang Internationales Wirtschaftsingenieurwesen ist ein offizieller Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse erst im Rahmen der Einschreibung/Immatrikulation nachzuweisen.
Folgende Nachweise werden dafür akzeptiert:
Keines der Zeugnisse darf in der Regel älter als zwei Jahre sein. Ausschließlich die genannten Nachweise werden akzeptiert. Kann eine der vorgenannten Prüfungen nicht nachgewiesen werden, erfolgt keine Immatrikulation. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wann eine Prüfung angeboten wird und wie lange Sie auf das Ergebnis warten müssen. Eine Anmelde- oder Teilnahmebestätigung für einen Test ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. Nur die erfolgreich bestandene Prüfung auf dem geforderten Level ist als Nachweis ausreichend.
Bitte beachten Sie: Ein Auslandsjahr (Au-pair, Erasmus, Austauschsemester usw.) in einem englischsprachigen Land oder das Abitur im Fach Englisch sind keine anerkannten Sprachnachweise laut Satzung über das Studium an der TUHH und können daher nicht akzeptiert werden.
Die Sprachnachweise für alle Studiengänge finden Sie auch hier (Satzung über das Studium / Anhang 1) nochmals zusammengefasst aufgeführt.