Achtung!! Ab dem 15.05.2024 bieten wir Mittwochs wieder offene Sprechzeiten von 9:30h bis 11:30h an. Es ist keine Terminbuchung mehr nötig. Wartezeiten sind bitte einzuplanen. Bitte beachten Sie, dass in der Regel 14 Tage nach der Abgabefrist keine Sprechstunde stattfindet. Bitte behalten Sie dafür unsere Website im Auge.
Die Promotionsordnung beschreibt ausführlich die Voraussetzungen und das Antragsverfahren zur Durchführung einer Promotion an der TUHH. Folgende Doktorgrade können an der TUHH erlangt werden:
In § 3 der Promotionsordnung finden Sie die speziellen akademischen Voraussetzungen für die Erlangung eines Doktorgrades.
Zunächst müssen Sie einen Doktorvater bzw. eine Doktormutter zur Betreuung Ihrer Dissertation finden. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zur Person Ihrer Wahl auf. Eine Auflistung der Dekanate finden sie hier.
Im nächsten Schritt ist dann der Antrag auf Zulassung/Voranfrage auf Zulassung zur Promotion an den Promotionsausschuss der TUHH zu richten (unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise"). Hierzu finden Sie eine Liste mit Hinweisen zum Zulassungsantrag auch unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise".
Falls Sie beabsichtigen, eine kumulative Dissertation einzureichen, beachten Sie bitte, dass nur Veröffentlichungen herangezogen werden können, bei denen Ihre überwiegende Mitarbeit von allen Co-Autorinnen und Co-Autoren auf dem bereitgestellten Formblatt schriftlich bestätigt wird. Eine überwiegende Mitarbeit liegt vor, wenn Ihnen mehr als 50% des wissenschaftlichen Beitrags zuzuordnen sind. Wir empfehlen, die Bestätigung der Co-Autorinnen und Co-Autoren frühzeitig, vorzugsweise bereits bei Annahme der Veröffentlichung, einzuholen.
Nach Vorstellung im Studiendekanat reichen Sie die Dissertation mit dem Antrag auf Eröffnung und Durchführung der Promotion ein (unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise"). Hierzu finden Sie eine Liste mit Hinweisen zum Eröffnungsantrag auch unter dem Menüpunkt "Anträge und Hinweise".
Eine Übersicht aller Formulare, Listen mit Hinweisen, sowie der entsprechenden Deckblätter, die Eidesstattliche Erklärung, des Musterlebenslaufs für die Dissertation, die Bayrische Formel und weitere Dokumente, finden Sie unter dem Menüpunkt "Anträge und HInweise".
Informationen zum Antragsverfahren zur Zulassung zur Promotion finden Sie in § 4 der Promotionsordnung und zum Antragsverfahren zur Eröffnung und Durchführung der Promotion in § 5 der Promotionsordnung.
Der Promotionsausschuss hat einen Beschluss zur Anerkennung digitaler Dokumente im Promotionsvefahren gefasst. In dem Beschluss finden Sie eine Auflistung der Dokumente die digital beim Prüfungsamt-Promotionsangelegenheiten eingereicht werden können und vom Promotionsausschuss digital versendet werden. (Download Beschluss PromA digitaler Dokumente)
Verfahren für Interessierte mit ausländischem Abschluss
Vor der Zulassung zur Promotion muss die Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses zu einem deutschen Universitätsabschluss festgestellt werden.
Bitte wenden Sie sich mit allen Zulassungsunterlagen, originalsprachlichen Kopien der Master- und Bachelorurkunden und deren Übersetzung in Deutsch oder Englisch sowie den entsprechenden Zeugnissen und der Umrechnung der Masternote anhand der Bayrischen Formel an das Prüfungsamt - Promotionsangelegenheiten.
Sie haben die Möglichkeit sich nach der Zulassung zur Promotion eine Immatrikulationsbescheinigung in „Tune“ runter zu laden. Dazu loggen Sie sich bitte über die Homepage ein (- Technische Universität Hamburg (tuhh.de) wählen die Rolle „Student“ dann über - Mein Studium > Studienservice > Reiter Bescheide > rechte Seite – „Immatrikulationsbescheinigung für Doktoranden“ auswählen.
Sollten Sie noch keinen Account in TUNE (als Mitarbeiter*in, Student*in oder Doktorand*in) haben, wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum und bitten um den entsprechenden Zugang. servicedesk+tune(at)tuhh(dot)de
In der Übergangszeit bis zur Zulassung ist eine Einschreibung zur wissenschaftlichen Weiterbildung möglich. Diese Art der Einschreibung ist auf maximal zwei Semester begrenzt. Für beide Einschreibungen gilt eine Einkommenshöchstgrenze, die sich nach dem Stipendiensatz der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für Doktorandenstipendien bemisst. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Studierendenservice (study(at)tuhh(dot)de).
Die Habilitationsordnung der TUHH finden Sie hier.