Der Prüfungsausschuss (PA) ist einerseits ein Gremium, welches Prüfungen abnimmt, und andererseits ein Gremium, das von einem übergeordneten Gremium zur Vornahme von Handlungen und zur Überprüfung von Vorgängen oder Sachverhalten temporär oder permanent eingesetzt wird.
Der PA entscheidet über die Zulassung zur Zwischenprüfung und zur Abschlussprüfung, sowie über die Anerkennung von Leistungsnachweisen. Wenn die Prüfungsordnung nur vage vorschreibt, was zulässig oder unzulässig ist, muss der PA eine Einzelfallentscheidung treffen. Falls die Prüfungsordnung deutlich zu Ungunsten des Antragstellers steht, muss der PA dennoch eine begründete Einzelfallentscheidung treffen, welche auch zugunsten des Antragstellers ausfallen kann.
Der PA entscheidet auch über Anträge auf Nachteilausgleich. Solltest du mit Einschränkungen und besonderen Herausforderungen in deinem Leben oder wärend Prüfungen zu kampfen haben, entscheidet der PA, ob und welchen Nachteilausgleich dier zusteht.
Aus dem FSR sitzen ein_e stimmberechtigte_r Vertreter_in und ein_e Stellvertreter_in in diesem Gremium.
Melde dich bei Fragen bitte bei den aktuellen PA-Vertretern.